Hallo,
Am 20.04.2009 wurde ich wegen Betrug
und fahren ohne Führerschein zu 8 Monaten auf 2Jahre Bewährung verurteilt.
auflagen 100Soziastunden
regelmäßiger kontakt zum bewährungshelfer
Zu dieser zeit war mein Wohnsitz noch bei meiner mutter.
Umso älter ich wurde, umso weniger habe ich mit mit ihr verstanden, am ende haben wir uns jeden tag gestritten und auf heftigste beschimpft.
Nach meinem 10.Schuljahr kam ich in eine Berufs-vorbereitungsmaßnahme... ich konnte mich nicht wirklich in die gruppe integrieren, so bin ich irgendwann nicht mehr hingegangen und wurde vom amt in eine andere maßnahme vermittelt, und das gleiche noch 2mal.
Ich habe beim Amt eine eigene wohnung bzw. betreutes Wohnen beantragt, wurde abgelehnt.
Mein psychischer zustand war schon soweit dass ich selbstmord gedanken habe.
Es kam dann irgendwann soweit, dass meine mutter nicht mehr mit mir zusammen wohnen wollte.
Das amt hat mir eine wohnung abgelahnt, also wurd eich obdachlos.
Mein leben hatte echt kein sinn mehr....
Ab und zu habe ich mich beim bewährungshelfer gemeldet, irgendwann habe ich auch angefangen die sozialstunden abzuleisten, aber genau so schnell hab ich mich wieder hängen lassen.
Irgendwann bekam ich ein betreuer, und dann auch endlich ein dach über dem Kopf.
Ich habe ein Attest vom 03.12.2010 in die diagnose lautet: Persönlichkeitsstörung vom emotional instabilen typ und nicht ausreichender kontaktfähigkeit.
Jetzt wurde meine bewährungsstrafe widerrufen da ich mich nciht mehr bei meinem bewährungshelfer gemeldet habe, und die sozialstunden nur teilweise abgeleistet habe.
Ist das so recht, ich bin leider zu oft antriebslos aufgrund meiner depression.
Was kann ich jetzt noch tun?
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Bewährung wird widerrufen, beschwerde
11. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2011 | 02:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährung wird widerrufen, beschwerde
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#1
Antwort vom 11. März 2011 | 06:01
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. März 2011 | 19:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Hi,
Sie könnnen Beschwerde einlegen, falls die Frist dafür noch nicht verstrichen ist. Freilich sind die Erfolgsaussichten eher schlecht - Sie haben ja offenbar masiv gegen Ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Aber eine Beschwerde hat zumindest aufschiebende Wirkung...
Gruß vom mümmel
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#3
Antwort vom 11. März 2011 | 21:03
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Die Frist zur Beschwerde (hier: "sofortige Beschwerde" nach § 311 StPO
) ist 1 Woche.
Vor dem Widerrufsbeschluß muß es eine Anhörung gegeben haben. Was sprach man denn da so ???
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