Bewährung wurde Widerrufen (betrug)

22. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)
Bewährung wurde Widerrufen (betrug)

Sehr geehrte Damen und Herren,

und zwar bekam ich heute Post das meine Bewährung widerrufen wurde. Hatte zuvor eine sofortige Beschwerde eingelegt die mir dann heute abgelehnt wurde.

Folgendes ist geschehen:

und zwar habe ich eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren bekommen, die in 3 Wochen sozusagen abläuft.

Meine Auflagen waren 500 Eus jeden Monat zurückzuzahlen an die Geschädigten, dies wurde aber kurz nachdem Urteil umgewandelt in 100 Std Soziale Dienste. Auch wurde mir ein Bewährungshelfer (logischerweise) unterstellt.

Da ich einer normalen Arbeit nachgehe war es mir nicht möglich die stunden unter der Woche abzuleisten, daher wurde mir aufgetragen am Wochenende die in einem tierpark abzuleisten. Leider klappte es dort nicht wie gewünscht, daher habe ich mir eigenständig was eigenes gesucht gehabt in einem Sportverein.

Dies klappte auch nur spärlich. Zu dem Zeitpunkt waren dann leider erst 45 Stunden abgeleistet. Blieben also nur noch 55.
Zu meinen Terminen die ich von meinem Bewährungshelfer bekam, konnte ich durch meine Arbeitszeiten auch nicht immer wahrnehmen, sagte aber immer rechtzeitig ab (Zumal die Gespräche die ich mit Ihm hatte nie länger als 5 Minuten waren, da wurde an sich nix besprochen, sondern nur privates ausgetauscht, sportergebnisse usw). Auch kam es vor, das Termine nicht eingehalten wurden und ich es wirklich vollkommen verbummelt hatte.

jedenfalls bekam ich dann auch ne Anhörung beim Richter. Dort wurde dann abgehandelt, das ich meine Arbeitsstunden im letzten Jahr September in meinem Urlaub ableiste.
Blöderweise hatte ich extrem viele private Probleme (Grosseltern gestorben, 2 Freunde gestorben, Freundin Schluss gemacht) sodass ich in ein tiefes Emotionales Loch fiel und vorerst mit garnichts mehr klar kam und auch die Welt um mich herum kaum teilnehmen hab lassen an meinen "Schicksalen".

Nun denn, ich bekam dann im November ein Schreiben, wo ich nochmal die Möglichkeit hab Stellung zu beziehen, dies tat ich auch und versendete es per Fax. 2 wochen später bekam ich ein schreiben wo drin stand ich häte mich dazu nicht geäußert, so dass nun die Bewährung womöglich widerrufen wird. Dieses mal setzte ich ein schreiben auf und brachte es persönlich hin und lies mir dies quittieren. Dies war dann die sofortige Beschwerde. In der Beschwerde formulierte ich das ich mich mit meinem Bewährungshelfer auseinandersetzen werde damit die restlichen Arbeitsstunden abgeleistet werden. Dies machte ich dann auch und fing mit den Stunden an. So blöde wie ich war, habe ich natürlich nur 9 std abgeleistet, sodas noch einige ausstehen.

Heute bekam ich dann den Beschluss das die Bewährung widerrufen wird und was mir sehr sorgen macht ist, das von einer erneuten abgabe eines erneuten Widerrufs abgesehen werden soll, da ich mich nich geläutert zeige.

Auch geht davon aus, das ich weitere Straftaten begehen würde, was aber garnich der Fall ist. Die Taten liegen nun 6 Jahre zurück und hab mir mein Leben komplett neuaufgebaut und ich kann zu 1000% sagen das ich nicht Straffällig werde und auch in der Bewährungszeit irgendwas verbrochen habe.

Nun meine Frage, was kann ich noch tun, um der Haftstrafe zu entgehen?
Ich will morgen meinen Bewährungshelfer anrufen und mit Ihm auch nochmal reden, was ich tun kann, aber ich denke er wird da mehr oder minder sagen: "Das fällt Ihnen früh ein, da hätten Sie sich früher drumbekümmern können" (wo er absolut recht hat)
Gibt es Chancen oder kann ich gleich die Segel streichen?

Vielen Dank für ernstgemeinte Beiträge und fürs zuhören.

Lieben Gruss
Larry

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27 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ziemlich unklare Geschichte - sofortige Beschwerde legt man logischerweise nicht gegen die ANKÜNDIGUNG eines Widerrufs ein, sondern gegen den Widerruf selbst. Und was bitte die "erneute Abgabe eines erneuten Widerrufs" sein soll, ist völlig unklar.

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#2
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja es war der Widerruf nicht die Ankündigung.

Und wie ich sehe, hab ich es falsch gelesen. Es stand:

Ein Absehen auf Widerruf nach § 56f Abs. 2 StGB nicht möglich. Es verspricht angesichts des gesamten Verhaltens des Verurteilten keinerlei Aussicht auf Läuterung.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ziemlich unklare Geschichte -


Völlig richtig.

Wenn das was heute kam, die Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin ist (wie sie Eingangs schreiben), ist Ende der Fahnenstange was den Rechtsweg angeht. Dagegen gibt es kein förml. Rechtsmittel mehr.

quote:
und was mir sehr sorgen macht ist, das von einer erneuten abgabe eines erneuten Widerrufs abgesehen werden soll, da ich mich nich geläutert zeige.


Also, allen Ernstes, was dachten Sie denn, wie lange Sie das noch rausziehen können?

100 Stunden in 2 Jahren und 11 Monaten nicht schaffen... ist schon eine Leistung. Das sind rd. 150 Wochen, also 40 Minuten pro Woche

Andere bekommen max. 6 Monate für 100 Stunden. Und selbst das ist reichlich, weil immer noch gerade mal rd. 4 Std. pro Woche = 1/2 regulärer Arbeitstag pro Woche

quote:
So blöde wie ich war, habe ich natürlich nur 9 std abgeleistet, sodas noch einige ausstehen.


Bölde ist das richtige Wort. Und das nach den ganzen Warnschüssen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 22.02.2012 20:39

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ja es war der Widerruf nicht die Ankündigung.


Also war die Post von heute die Entscheidung auf die "sofortige" und kam vom Landgericht (nicht vom Amtsgericht) ?!

Dann ist finito...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Jap, das ist richtig. An sich kann ich dazu nicht viel sagen, weil ich es selber kaum bis garnicht fassen kann.

Ich war vorher noch nie Strafauffällig gewesen, daher dachte ich immer den Sozialen Dienst kann man über die gesamte Bewährungszeit hin ableisten. Gut das ich eines besseren belehrt worden bin.

Versuche einfach mit dem Bewährungshelfer nochmal zu reden auch wenn es nichts mehr bringen mag.

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#6
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Richtig vom Landgericht, nicht vom Amtsgericht. Oh Gott.....

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, wie gesagt. Da haben Sie es das berühmte Körnchen zu weit getrieben, mit dem "Stundennichtableisten"

Ich will auch nicht unbedingt noch Salz in die Wunde streuen, aber dass dies:

quote:
daher dachte ich immer den Sozialen Dienst kann man über die gesamte Bewährungszeit hin ableisten


nicht der Fall ist, wußten Sie spätestens nach der ersten Anhörung beim Richter, bzw. hätten es wissen müssen.

Wieviel Freiheitsstrafe ist denn offen?

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#8
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Hatte 3 Jahre auf Bewährung die am 20.3.2012 ausläuft. Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre......wovon ich mindestens 1 Jahr und paar Monate im Gefängnis bleiben muss.

Ach du ahnst es nicht. Andere hauen noch andere Straftaten in ihrer Bewährungszeit drauf und kommen dann nicht Zwangsläufig ins Gefängnis und ich, der schon vor dem Urteil fest im Leben stand, hat nichts mehr verbrochen und "nur" seine arbeitsstunden nicht abgeleistet. Schon schlimm genug, aber trotzdem. Ich bin gerade sehr enttäuscht und zwar von mir

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre


Na Bravo!

Und dann läßt man die Stunden so schludern, naja gut - ich höre schon auf.

Bei 2 Jahren werden Sie in der Regel 16 Monate (2/3) absitzen müssen.

quote:

und "nur" seine arbeitsstunden nicht abgeleistet. Schon schlimm genug, aber trotzdem. Ich bin gerade sehr enttäuscht und zwar von mir


Nunja, Warnschüsse und Chancen gab es ja nun einige.. Was soll das Gericht machen, wenn nichts davon fruchtet?

1. Auflage umgewandelt
2. Erste Arbeitsstelle nicht geklappt
3. Zweite Arbeitsstelle nicht wirklich geklappt
4. Bewährungshilfe nicht richtig geklappt
5. Nächster Versuch nach 1. Anhörung im Sportverein auch wieder nicht.
6. Beim nächsten Versuch wieder nur 9 Stunden.


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#10
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja weil ich ein depp bin. Keine Ahnung....ach verdammt.

Ich werde morgen nochmal mit dem Bewährungshelfer telefonieren. Ein befreundeter RA sagte mir das dass nicht Entültig sein muss. Wenn ich den Bewährungshelfer überzeugen kann das ich die Restlichen Stunden sofort mache und das an einem Stück könnte man durchaus was machen.....aber ich selber glaube da kaum dran.

ich sage ja nich das es nich genug chancen gab, aber gut lassen wir es. ich denke das würde gerade zu nichts führen

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein befreundeter RA sagte mir das dass nicht Entültig sein muss. <hr size=1 noshade>


Sorry, aber dann hat er keine Ahnung von Strafprozessrecht (was einige RAe nicht haben - so wie ein Orthopäde keine Ahnung von einer Herztransplantation hat, obwohl er auch "Arzt" ist)

Wenn der eigentl. Widerruf vom Amtsgericht stammt, dagegen sofortige Beschwerde nach § 311 StPO eingelegt wurde, und das Landgericht diese Beschwerde nun abgeschmettert hat, sieht das Gesetz keinen weiteren förml. Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung mehr vor, d.h. es gibt keinen.

Das einzige was theoretisch noch geht, ist ein Gnadengesuch. Die Chance damit Erfolg zu haben, ist in einem Fall, wie Sie ihn schildern aber = 1:1000, weil er ur-selbst verbockt wurde und auch sonst keine Gründe für einen Gnadenerweis ersichtlich sind.

Um einen Gnadenerweis zu erlangen, müssen ganz besondere Umstände vorliegen. Die Gnadenbehörde ist auch keine "Joker-Chance"-Behörde, die man noch ziehen kann, wenn wenn man alle anderen Chancen verdaddelt hat.

Tut mir leid, wenn ich damit Hoffnungen zerstöre, aber ich bin eher dafür die bittere Wahrheit auszusprechen, als unberechtigte Hoffnungen zu schüren.

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-- Editiert !!Streetworker!! am 22.02.2012 21:57

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo ich nochmal,

es ging auch um den gnadengesuch, ich hatte das nur falsch verstanden gehabt.

habe mit meinem bewährungshelfer gesprochen und er meinte wiederrum, das in meinem fall ein gnadengesuch durchaus sinn machen würde. da er selber meinte das nur ein paar stunden offen sind (die ich natürlich ab morgen übers wochenende bis mitte der woche erledigt wären).

auch meinte er, sei ich ja kein bewährungsbrecher oder verweigerer der eine erneute straftat begangen hätte und das ein gnadengesuch durchaus klappen könnte, da ich in einem festen sozialen umfeld bin (sportverein usw), einen festen wohnsitz seit jahren nachweisen kann und ich arbeite, was man bei vielen anderen gnadengesuchen eben nicht vorfindet. er meinte aber auch das die chancen natürlich nicht sehr hoch sein werden, aber man sollte zumindest alles versuchen.

also erstma schnell die stunden ableisten und dann einen gut begründeten gnadengesuch einreichen. aber natürlich mache ich mir da nicht große hoffnungen, das ist klar.

trotzdem danke

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ein Gnadengesuch hat übrigens keine aufschiebende Wirkung (außer in Berlin).

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#14
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Das wurde mir auch gesagt. Aber werde nächste Woche mit meinem Anwalt einen Gnadengesuch einreichen und dann wird man sehen was passiert.

Wie verläuft ein Gnadengesuch eigentlich ? Gibt es eine Verhandlung oder wird dies ohne Beteiligten entschieden?

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es gibt keine Verhandlung. Die zuständige Stelle schaut sich Ihr Gesuch und Ihre Akten an und entscheidet. Es gibt keine Rechtsmittel.

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
aber man sollte zumindest alles versuchen.


Das ist richtig. Schaden kann es ja keinesfalls.

Vergessen Sie nicht mit zu beantragen, dass die Vollstreckung der Strafe bis zur Entscheidung über das Gnadengesuch ausgesetzt werden soll. Denn automatisch ist das nicht der Fall, wie Mümmel schon sagte. Die Gnadenbehörde kann es aber im Einzelfall anordnen.

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#17
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

Ok! Danke, das werde ich natürlich mitberücksichtigen.

wie lange dauert denn die haftanordnung? also gestern kam der beschluss. also wie lange dauert es bis ich ein schreiben bekomme das ich mich bei der zuständigen stelle melden muss?

mein bewährungshelfer meinte das kann bis zu einigen monaten dauern

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#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kommt auf die Auslastung der zust. JVA an. Es kann 2 Wochen dauern, aber auch Monate. Bei uns hier geht es momentan sehr schnell, da unsere JVA unterbelegt ist.

Ihr Bewährungshelfer wird aber die Gegebenheiten bei Ihnen am Ort sicher kennen, so dass er es gut einschätzen kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

ja gut ich bin aus hessen.....keine ahnung wie das da läuft, er meinte aber so schnell geht das nich. erstmal würde abgewartet werden ob ein gnadengesuch eingeht, dann geschaut wo was frei ist, usw usw.....so hat er mir es gesagt keine ahnung in wie weit das stimmt.

ich werds ja sehen.....erstmal kümmer ich mich um den gnadenversuch......bzw arbeitsstunden.

das wars vorerst von mir ich danke euch....werde ich euch auf dem laufenden halten, wenn interesse besteht.

lg LL

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-- Editiert larrylaffer am 23.02.2012 17:12

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)


quote:
dann geschaut wo was frei ist


So ist es ja nun auch nicht (auch nicht in Hessen):

Grundsätzlich kommt es auf 3 Faktoren an:

1.Einweisungsbezirk (= iaR. Amtsgerichtsbezirk des Wohnorts)
2.Strafdauer (hier 2 Jahre)
3. Erst- oder Regelvollzug (gilt allerdings in Hessen nicht)
4. in Hessen: Art des Delikts

Anhand dieser Punkte ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan für das Land Hessen die zuständige Anstalt:

https://www.vollstreckungsplan-hessen.de/owa/vp_anzeige?v_a_id=2362&v_back=Anzeige

Für Sie dürfte wohl die Anstalt aus Spalte 6 in Frage kommen, die Ihrem örtl. Amtsgericht zugeordnet ist.

Also (um 2 Beispiele zu nennen)

Wohnung im AG Bezirk Rüsselsheim = JVA Darmstadt (offener Vollzug)

Wohnung im AG Bezirk Bad Hersfeld = JVA Fulda (offener Vollzug)

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#21
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

hmmm verstehe.....was is der unterschied zwischen erst und regelvollzug? ich hab irgendwie etwas angst mit richtig krassen straf und gewalttätern untergebracht zu werden......:( bin ja kein schläger oder ähnliches

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#22
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

ok habs gerade nachgelesen.....!

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#23
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

wie sieht es mit einem offenen vollzug aus? wäre ich dafür geeignet? ich mein ersttäter bin ich nun leider, aber sicher alles andere als fluchtgefährdet usw.....wenn ich die strafe antreten müsste dann mach ich das auch.....aber gut das kann mir wohl niemand genau sagen

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#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich sehe nichts, was bei Ihnen gegen offenen Vollzug sprechen würde.

Offener Vollzug wird aber oft falsch gedeutet. Das bedeutet erstmal nur, dass man sich innerhalb der Anstalt relativ frei bewegen kann, also die Haftraumtüren tagsüber offen sind usw. Es bedeutet nicht, dass man die Anstalt verlassen darf. Dazu braucht man Lockerungen oder muß Freigänger sein (draußen arbeiten)



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-- Editiert !!Streetworker!! am 23.02.2012 19:20

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#25
 Von 
larrylaffer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 14x hilfreich)

ja das hab ich nachgelesen....! das würde mir ja schon reichen....und freigänger kann man sicher auch in irgendeiner form werden. oder "verdienen" keine ahnung wie das da läuft

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Tja, erkunden Sie mal die Bereitschaft Ihres Arbeitgebers, Sie während der Haft weiter zu beschäftigen. Das wäre eine wichtige Voraussetzung für Freigang. Und wie schon erwähnt - Sie werden sicher nicht sofort Freigänger. Er muß also auch bereit sein, ein paar Wochen auf Sie zu verzichten.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

...und JVA und Arbeitsplatz dürfen nicht allzu weit auseinanderliegen.

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