Herr A. wird durch Bewährungsbeschluß folgende Auflagen erteilt worden:
A) Zahlung eines Geldbetrages in höhe von 1000 Euro an die Staatskasse.
B)Schadenswiedergutmachung in höhe von 2500 Euro an Firma X
Herr A. beendet kurz nach der Gerichtsverhandlung seine Selbständigkeit wegen wirtschaftliche Schweirigkeiten und kann einfach diese Auflagen in diese höhe nicht zahlen.
Ist es möglich das das Gericht die Raten niedriger macht??
Bewährungsauflage - Ist es möglich dass das Gericht die Raten niedriger macht??
7. Mai 2009
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Frage vom 7. Mai 2009 | 11:25
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 2x hilfreich)
Bewährungsauflage - Ist es möglich dass das Gericht die Raten niedriger macht??
#1
Antwort vom 7. Mai 2009 | 12:04
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 365x hilfreich)
Ja, Bewährungsbeschlüsse sind problemlos im Nachhinein abänderbar. Entweder kann die Ratenhöhe gesenkt werden oder die Geldauflagen auch in Arbeitsauflagen umgewandelt werden.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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