Bewährungsauflage - Was ist der Stundensatz bei hundert std gemeinnützige Arbeit ?

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ghost0001
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)
Bewährungsauflage - Was ist der Stundensatz bei hundert std gemeinnützige Arbeit ?

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe Folgendes Problem.

Ich habe vor letztes Jahr ein Urteil auf Bewährung erhalten 3 Montate auf 2 Jahre und eine Auflage von 100 Arbeitsstunden.

Ich habe dann auch meine Arbeitsstunden selbstverständlich aufgenommen und bis dato ca. 40 abgeleistet. Nun habe ich eine feste Arbeitsstelle angenommen und konnte somit diese Auflage nicht erfüllen.

Das habe ich dem Gericht mitgeteilt, und nach langen 1,5 Monaten bekomme ich Post von diesem Gericht wo ich jetzt sage und schreibe 650.- euro an einen Sportverein in 10 Raten a 65 euro bezahlen soll. mal abgesehen das ich ein Sportverein nicht als bedürftig ansehe, ich den Verdacht habe das es eher von dem Richter der in dem selben Ort wohnt, so mit Absicht gelenkt wurde.

Was ist der Stundensatz bei hundert std. gemeinnützige Arbeit ? ich meine ich habe gelesen der liegt so bei 5 euro , das wären ca 500 Euro umgewandelt in Geldstrafe oder nicht ? Wie kann das Gericht über sein eigenes Urteil hinaus mich, dann im nachhinein höher bestrafen, zumal ich ja auch bereits ca. 40 std. schon abgeleistet habe auch mit Nachweis.

Danke für eine Antwort

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1124x hilfreich)

quote:
das wären ca 500 Euro umgewandelt in Geldstrafe


Ein Gericht ist kein Basar. Wenn Arbeitsstunden auferlegt wurden, kannst du nicht einfach verlangen, daß man stattdessen eine "umgerechnete" Geldzahlung akzeptiert.

Du kannst vermutlich froh sein, daß nicht wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflage die Haftstrafe fällig wird.

quote:
das ich ein Sportverein nicht als bedürftig ansehe


Darauf kommt es auch nicht an. Es ist eine Strafe und keine Spende.

quote:
ich den Verdacht habe das es eher von dem Richter der in dem selben Ort wohnt, so mit Absicht gelenkt wurde


Du kannst dir natürlich auch für den Rest deines Lebens einreden, daß alle dir armem Straftäter nur Böses wollen und deine Strafe nur dem Eigennutz der Beteiligten dient. Das wird dir aber nicht dabei helfen, in Zukunft straffrei zu bleiben, im Gegenteil.

Wenn du schon eine Rechnung aufmachen willst, würde ich so rechnen (ist natürlich auch Blödsinn, aber sinnvoller als deine Rechnung):
90 Tage Strafe entsprechen 90 Tagessätzen. Von der Bewährungsauflage hast du 60% noch offen stehen, das entspräche umgerechnet (*g*) auf die Strafe also 54 Tagessätzen. Bei 650 EUR sind das etwa 12 EUR pro Tag, also 12 EUR Tagessatz = 360 EUR unterstelltes Monatseinkommen, das ist schon am untersten Rand.

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Ich habe vor letztes Jahr ein Urteil---Auflage 100 Arbeitsstunden…

………bis dato ca. 40 abgeleistet.

Also in fast 2 Jahren gerade läppische 40 Stunden?
Andere arbeiten das Samstag/Sonntag ab. Da würde ich echt froh sein, dass die Bewährung nicht widerrufen wurde.

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#3
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Ghost0001
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo hallo......ich will mich nicht in ein Licht des armen verurteilten rücken....

A. Habe ich nicht lieber Geld verdienen wollen, als zuhause rum zu gammeln...das ist ja wohl selbstverständlich....das man arbeiten geht.
B. ich habe zwar die Verurteilung bekommen, aber durch Berufungsverfahren und so weiter, ist erst die Rechtskraft weniger als 3 Monate her.
C. Wenn ich die ganze Woche von zuhause weg bin einschliesslich des öffteren Samstags.....wann zu teufel soll ich meine Arbeitsauflage machen....Das habe ich auch so dem Gericht geschildert....und die 40 Std. waren sehr zeitnahe abgeleistet.

Dann kommt es ja auch auf das Urteil an, das durch das Landgericht als rechtskräftig entschieden wurde wo wirklich die Bewährungsauflage diese 100 std. waren. Jetzt stehe ich mich auf jeden fall schlechter als im Urteil.
Auch weiss der Richter nichts von der höhe meines Einkommens...wonach er was berechnen könnte......

-- Editiert am 24.10.2009 08:26

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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