In der Auflage wurde gesagt das man den Wohnungswechsel mitteilen muss jetzt ist meine Frage, muss man das vorher sagen das man wegziehen will oder reicht e aus wenn man sagt das man Umgezogen ist?
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Bewährungsauflage - Wohnungswechsel
22. Januar 2010
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Frage vom 22. Januar 2010 | 21:17
Von
Status: Schüler (277 Beiträge, 59x hilfreich)
Bewährungsauflage - Wohnungswechsel
#1
Antwort vom 22. Januar 2010 | 21:27
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 28x hilfreich)
Hey, wenn du weißt das du umziehst und den Mietsvertrag unterschrieben hast kannst du das ruhig dem Gericht / Bewährungshelfer je nachdem schon mitteilen das du ab "dato" unter der Anschrift "XY" wohnst.
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#2
Antwort vom 22. Januar 2010 | 23:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Man muß es nicht vorher mitteilen, sollte es aber sofort nach dem Umzug tun.
Ansonsten ist auch der Tip von sanny ganz gut...
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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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