Bewährungsauflage - Wohnungswechsel

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
recht55
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 59x hilfreich)
Bewährungsauflage - Wohnungswechsel

In der Auflage wurde gesagt das man den Wohnungswechsel mitteilen muss jetzt ist meine Frage, muss man das vorher sagen das man wegziehen will oder reicht e aus wenn man sagt das man Umgezogen ist?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sanny8783
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 28x hilfreich)

Hey, wenn du weißt das du umziehst und den Mietsvertrag unterschrieben hast kannst du das ruhig dem Gericht / Bewährungshelfer je nachdem schon mitteilen das du ab "dato" unter der Anschrift "XY" wohnst.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Man muß es nicht vorher mitteilen, sollte es aber sofort nach dem Umzug tun.

Ansonsten ist auch der Tip von sanny ganz gut...

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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