Ich habe ja schon mal gefragt, muss aber noch mal das Thema aufgreifen. Eine Bekannte hat eine Bewährungsauflage bekommen und muss 5000 EUR an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen. Da sie nicht, wie erwartet von ihren Eltern unterstützt wurde, kann sie nur in Raten zahlen. Das geht seit 2 ½ Jahren so. Jetzt sind noch etwa 2.500 EUR zu zahlen. Die soll oder muss sie dann nach Ende der Bewährungszeit im November 2005 bezahlen. Das kann sie finanziell aber nicht. Jetzt hat sie dem Richter geschrieben dass sie weiter Raten zahlen möchte und um eine Verlängerung oder einen Erlass des Restbetrages bittet – keine Antwort (2. Brief). Wie soll sie nun vorgehen?
Bewährungsauflage
Wiso eine Verlängerung? Wurde Ihr eine Frist gesetzt, bis wann die Raten gezahlt sein sollten? Es gibt keine Vorschrift, die besagt, daß eine Auflage bis zum Ende der Bewährungszeit erfüllt sein muß. Der Richter hat ja einfach die Möglichkeit den Straferlaß auf später zu verlegen, denn der tritt (wie vielfach geglaubt wird) nicht automatisch mit Ende der Bewährungszeit ein, sondern es bedarf eines Gerichtsbeschlusses dazu.
Von daher würde ich sagen: Einfach weiterzahlen. Warum kann Sie denn nach Ablauf der Bew.-Zeit nicht mehr Raten in der Höhe zahlen, wie sie es jetzt tut? Wie gesagt: 'Lockerer sehen' weil die Bewährung zuende ist darf sie es nicht ('zahl ich jetzt halt weniger, Bew. ist ja um')
Wenn der Richter nicht auf Briefe antwortet, kann man auch mal anrufen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !Streetworker! am 23.09.2005 18:33:52
Soweit richtig, nur kann nach Ablauf der BW-Zeit nicht mehr widerrufen werden.
In welchen Zeitabständen wurden denn die Briefe geschrieben? Das Gericht schickt die Anfragen nämlich erstmal der StA zur Stellungnahme.
Im Übrigen ist es wohl richtig: Anrufen geht schließlich auch.
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Erstmal Danke für die Antworten!
Der zweite Brief wurde 2 Monate nach dem Ersten geschickt (zu früh?). Der Richter hat ihr damals geschrieben, vor 2 Jahren, das sie wohl Raten zahlen könnte, er aber den Beschluss nicht ändert und sie bis Ablauf der Bewährungsfrist den gesamten Betrag zahlen müsse, sonst würde unter Umständen die Bewährung widerrufen. Ja das mit dem Anrufen würde Sie auch tun, leider spricht Sie nur sehr wenig Deutsch und ich glaube nicht das das was bringen würde. Ich gehe davon aus, dass der Richter ihr nicht glaubt, dass sie kein Geld hat den Gesamtbetrag auf einmal zu bezahlen. Das liegt wohl daran das ihre Eltern sehr wohlhabend sind und der Anwalt das damals auch so dargestellt hatte (gutes Elternhaus, keine finanziellen Probleme ect.). Nur hat sie das Geld nicht, so ist es halt, Eltern hin oder her.
Wenn ein Verurteilter die Zahlungsauflage gar nicht oder nur zögerlich erfüllt, drängt sich natürlich immer der Gedanke auf, dass sich da jemand drücken will. Wer zahlt schon gerne? Aber eine Zahlungsauflage kann auch in eine Arbeitsauflage abgeändert werden. Es würde sich anbieten, dem Gericht ein paar Einkommensnachweise zu schicken, um die desolate Finanzlage zu belegen und gleichzeitig anzubieten, die Auflage in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.
Danke für die Antwort und den Tipp mit der Arbeitsauflage und den Einkommensnachweisen.
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