Bewährungsauflagen anzweifeln?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
kleinertoody
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsauflagen anzweifeln?

Hallo,
Ich würde gerne wissen ob es rechtens ist dass Bewährungsauflagen beinhalten, dass ein Umzug in eine andere Stadt verboten ist? Es besteht ja keine Fluchtgefahr. Wäre echt super wenn ihr mir da helfen könnt.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es handelt sich dabei nicht um eine Bewährungsauflage [§ 56b StGB ], sondern um eine Bewährungsweisung [§ 56c StGB ]. Für den Laien ist das aber das selbe.

Anordnungen die sich auf den Aufenthalt beziehen, dürfen -wie schon angedeutet- im Rahmen einer Weisung nach § 56c, Abs. 2, Nr. 1 StGB durch das Gericht erteilt werden. Es ist also rechtens.

Mit Fluchtgefahr hat das übrigens nichts zu tun.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleinertoody
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wehren kann man sich gegen solche Weisungen wohl nur schlecht? Die betreffende Person ist jetzt verpflichtet in dem Stadtteil zu bleiben wo die personen wohnen weswegen er überhaupt erst in diese Lage geraten ist. Bis gestern hat er noch bei seinen Eltern gewohnt, wurde aber von diesen rausgeschmissen. Er darf also nicht zu verwandten ziehen in einer anderen Stadt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wehren kann man sich gegen solche Weisungen wohl nur schlecht?


"Wehren" hätte man sich dagegen können, indem man gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hätte.

Man kann aber bei Gericht die Abänderung der Weisung beantragen, wenn man das gut begründen kann. Die Gerichte denken sich schon was dabei, wenn sie solche Weisungen verhängen.

quote:
Die betreffende Person ist jetzt verpflichtet in dem Stadtteil zu bleiben wo die personen wohnen weswegen er überhaupt erst in diese Lage geraten ist.


Dennoch sah das Gericht es für zweckmäßig an, dort zu bleiben, weil das offensichtlich aus einem anderen Grund (wahrsch. wohnen und damit unter Kontrolle der Eltern) -wie gesagt- zweckmäßig erschien.

quote:
Er darf also nicht zu verwandten ziehen in einer anderen Stadt?


Nur, wenn das Gericht [color=red]vorher(!!!)[/color] diese Weisung aufhebt oder abändert.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"




-- Editiert !!Streetworker!! am 15.01.2014 17:38

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kleinertoody
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ok danke, klar ist dass ein Umzug nur stattfindet, wenn es gerichtlich erlaubt ist. Und ein großes danke für die schnellen antworten!!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gerne...

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.536 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen