hallo,
ich hätte da mal eine frage an die experten
ich habe am 16.10.2003 eine strafe von 1,5 jahren auf 3 jahre bewährung bekommen wegen weitergabe von btm an minderjährige( ich hab mit einer 17 einhalbjährigen zusammen gekifft, deswegen die strafe....es war in bayern).
diese bewährung läuft nächsten monat aus.meine erste frage ist ob man am ende ein schreiben o.ä. bekommt das die strafe aufgehoben ist oder ähnliches.
die zweite ist ob man mich auch nach der bewährung noch zu urin und haartests bestellen kann.
ich frage dies da ich momentan eine umschulung mache und wahrscheinlich in meinem praktiukumsbetrieb übernomme werden soll und dann so eine ladung nicht gut wäre.
vielen dank schonmal!
Bewährungsende
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ja, Sie erhalten ein Schreiben über den Straferlaß.
Die Bewährungsauflagen (wie Drogentests) fallen dann weg.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ich kann die Frage nicht ganz verstehen, Ihr Betrieb wird ja von der Ladung nix erfahren.
Nach Ablauf der Bw. Zeit dürfen Sie nicht mehr zu solchen Maaßnahmen geladen werden.
Falls Sie jedoch erneut das bedüfniss haben zu Kiffen, sprich Drogen zu nehmen, sollten Sie sich in eine Ambulante Tehrapie begebeben. Um nicht wieder straffällig zu werden.
MFG
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nicht das das falsch verstanden wird, ich hab niht vor wieder dfamit anzufangen. ich bin verheiratet und habe 2 kinder seit dieser sache und meine 4 monate alte tochter gibt mir bessere "kicks" als es drogen könnten nur weiss halt mein arbeitgeber nihcts davon bisher und wenn ich freinehmen müsste um einen test zu machen könnt das ja auffallen da mein chef bei einem tag frei immer wissen will warum(ich weiss geht ihn nrmal nix an aber normal is in der firma nix )
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