Bewährungshelfer (Informationsweitergabe)

8. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ich-nene-mich-mal-X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungshelfer (Informationsweitergabe)

Hallo ich mache mir etwas sorgen das mein Bewährungshelfer Informationen an Familie und Freundin weitergeben könnte.

Darf er das den ?

Ich bin über 18 Jahre ;)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

quote:
Darf er das den ?


Nein, es sei denn Sie entbinden ihn von der Schweigepflicht.

Nur am Rande: Die Schweigepflicht gilt natürl. nicht ggü. Gerichten, insb. hat der BWH auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ich-nene-mich-mal-X
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super also brauch ich mir da keine sorgen machen.

Danke :D

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0x Hilfreiche Antwort

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