Hallo ich mache mir etwas sorgen das mein Bewährungshelfer Informationen an Familie und Freundin weitergeben könnte.
Darf er das den ?
Ich bin über 18 Jahre
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Bewährungshelfer (Informationsweitergabe)
8. August 2012
Thema abonnieren
Frage vom 8. August 2012 | 14:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungshelfer (Informationsweitergabe)
#1
Antwort vom 8. August 2012 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
quote:
Darf er das den ?
Nein, es sei denn Sie entbinden ihn von der Schweigepflicht.
Nur am Rande: Die Schweigepflicht gilt natürl. nicht ggü. Gerichten, insb. hat der BWH auch kein Zeugnisverweigerungsrecht.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#2
Antwort vom 8. August 2012 | 16:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Super also brauch ich mir da keine sorgen machen.
Danke :D
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