Bewährungshelfer (rechte, etc.)

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
denied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungshelfer (rechte, etc.)

Hallo,

Es geht um folgendes.

Ich habe 3 Jahre Bewährung bekommen mit Auflagen. Die Auflagen habe ich aber schon seit einer weile alle abgearbeitet und bezahlt. Damit stehen keine Auflagen mehr offen, die mir vom Gericht erteilt wurden.

Um direkt auf den Punkt zu kommen:

Im Moment schaut es schlecht mit einem Job bei mir aus und ich habe dem Bewährungshelfer gesagt, dass ich die Lehrstelle, die ich schon fast sicher hatte nicht bekommen habe.

Jetzt habe ich mir überlegt an eine Abendschule zu gehen um mich weiterzubilden ( die ist 3 mal in der Woche ). ( Warum Abendschule? )

A) Ich nehme einen 400 Euro Job an, der 4 Stunden am Tag beansprucht.
B) Meine Oma ist Demenz- und zuckerkrank. ( Pflegestufe )

Ich darf immernoch selbst über mein Leben entscheiden oder nicht?

Darauf hin kam folgendes:

Er hat mir damit gedroht, wenn ich nicht bald einen Job finde oder mich mehr bemühe eine Arbeit zu finden, die mich ca. 8 Stunden am Tag beschäftigt, meine Bewährung zu verlängern auf ungewisse Zeit. Seit geraumer Zeit macht er auch die Termine statt 1 Monat immer alle 12 Tage. Und will pausenlos auf mich einreden und mir seine Meinung aufzwingen.


Ich hasse es, wenn mir leute ihre Meinung aufzwingen wollen , weil ich ganz alleine entscheiden darf, was ich mache oder was nicht.

Meine Fragen sind nun:

Wie lässt sich dagegen vorgehen (sogar Rechtlich?)? Mein Vater ist erst gestorben und ich brauche auch erstmal bisschen ruhe. Und wie lange läuft eine 3 Jährige Bewährung maximal? 2 Jahre? Welche Agrumente sind erforderlich, um sie zu verkürzen?

Sie läuft seit diesem Jahr ( Mai ).

Und wie kann sich das auf die Bewährung auswirken?

Wir sind im Jugenstrafrecht, die 3 Jahre Bewährung wurden auf 8 Monate Jugendstrafe verteilt.

Ich bin 19 Jahre alt also Volljährig.

Vielen Dank schonmal im voraus, ich hoffe einer von euch kann mir helfen, wie ich das ganze ohne große probleme lösen kann.

ps: mir wurde geraten den Beitrag hier nochmal zu erstellen. Hoffentlich bin ich jetzt nicht zu nervig :O

Gruss,
Denis Maier

-- Editiert von denied am 12.09.2007 20:24:25

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15 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du hast ganz vernünftig geschrieben und ich glaube, du bist ein recht kluger Mensch. Aber ein Satz zeigt, dass du doch (noch) Hilfe brauchst:
"Ich hasse es, wenn mir Leute ihre Meinung aufzwingen wollen, weil ich ganz allein entscheiden will, was ich mache oder was nicht".
Derartiges hört ein Bewährungshelfer sicher nicht gern, da du eben noch nicht alles allein entscheiden kannst. Das musst du einsehen und im Gespräch mit deinem Helfer evtl. einen bescheidenden Tonfall wählen.
Sicher bist du volljährig, aber nach Jugendstrafrecht verurteilt. Du kannst nicht auf der einen Seite dieses milde Recht in Anspruch nehmen, andererseits aber sagen: "Ich bin volljährig, mir kann keiner was...."
Dein Vorhaben (Bildung) ist nicht schlecht. Ich nehme an, mit einem ruhigen, vertrauensvollen Gespräch mit deinem Helfer läßt sich viel erreichen. Akzeptiere seine Autorität! Auch wenn es dir schwerfällt.
Falls wirklich nichts klappt: Das Gericht hat als sozialen Dienst eine Stelle,die auch als Aufsicht über Bewährungshelfer arbeitet. Dorthin kannst du dich notfalls wenden und um Hilfe bitten.
Mache und bespreche alles mit Ruhe und Freundlichkeit, akzeptiere auch die Meinung anderer, werde nicht wieder straffällig, dann klappt es! Ich wünsche es dir! Grüße!


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und wie lange läuft eine 3 Jährige Bewährung maximal? 2 Jahre?

Eine 3jährige Bewährung läuft -wie der Name schon sagt- 3 Jahre. Sie kann (im Jugendrecht) max. um ein weiteres Jahr, also auf 4 Jahre verlängert werden. Dies entscheidet der Jugendrichter, nicht der BWH (wobei dessen Stellungnehme natürl. maßgeblich ist).

Eine nachträgliche Verkürzung ohne entsprechende befürwortende Stellungnahe des BWH ist pratktisch so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht wird sich auch etwas dabei gedacht haben, vorn vornherein die grundsätzliche Höchstfrist des § 22 JGG gewählt zu haben.

Du schreibst nichts dazu, warum Dein BWH mit Deiner Karriereplanung nicht einverstanden ist...?!

Abendschule hört sich ja erstmal gut an (ist es auch), aber wahrscheinliich ist er nicht damit einverstanden, bzw. erbaut davon, dass Du nebenher nur einen 400,00 € Job machen willst...

Die Gründe dafür wären -wie gesagt- interessant.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo,

ich kenne mich zwar da zugebenermaßen rechtlich nicht aus, aber man ist ja nicht gleich entmündigt, wenn man einen bewährungshelfer hat und dieser hat ja nun auch keine verfügungsgewalt über das leben seiner klienten =)

deswegen würd ich ihn einfach nochmal darauf ansprechen und ihn bitten dir konkret seine bedenken bzgl. deines vorhabens mit der abendschule und dem 400 euro job zu schildern. wenn ihr dann immer noch nicht auf einen gemeinsamen nenner kommt u. du das gefühl hast, dass der bewährungshelfer dich in deinem fortkommen behindert, kannst du dich ja irgendwie darum kümmern einem anderen bwh zugeteilt zu werden.

verhalte dich ihm gegenüber aber in deinem interesse zivilisiert und höflich.

warum will er überhaupt, dass du eine vollzeitstelle hast? finde 400 euro job u. abendschule reichen für einen 19 jährigen ohne berufsausbildung vollkommen aus. zumal du dich ja anscheinend noch um deine kranke oma kümmerst.

naja, wie gesagt, schau halt wie du das beste für dich herausholen kannst. bewährungshelfer sind meist auch "nur" dipl. sozialpäd. .da reicht ein fachabi und ein studium das in relation zu anderen bereichen wenig zulassungsbeschränkt ist. ich will jetzt nichts pauschalisieren, aber die allergrössten leuchten müssen sie nicht sein, um diesen beruf ausüben zu dürfen :devil:

gute nacht :)

-- Editiert von Jadore01 am 12.09.2007 23:28:13

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#4
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Letzteres bitte nicht so ernst nehmen. Will nicht behaupten, dass diese Menschen dumm sind.

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#5
 Von 
denied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Vielen dank für die Antworten.

Dann werde ich das nächste mal ganz locker sein.

Aber sollte er wieder nicht zustimmen, dann werde ich meinen Weg gehen und mir keinen "8 H job suchen, wie er es meint".

Kann im schlimmsten Fall die Bewährung zurück gezogen werden?

ps: Ich dachte ein Bewährungshelfer wird maximal 2 Jahre unterstellt?!


Gruss,
Denis.

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#6
 Von 
Jadore01
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein, kann sie nicht, wenn Du die gerichtlich festgelegten Auflagen erfüllst u. keine weiteren Straftaten besteht, kann die Bewährung m.w nicht widerrufen werden. Das was er von Dir verlangt ist doch keine rechtskräftige Weisung.

Würde mich von diesen Aussagen erstmal nicht beeindrucken lassen. Er schreibt zwar Berichte für das Gericht, aber über eine Aufhebung der Bewährung entscheidet letztendlich nicht er.

Aber trotzdem immer freundlich bleiben ;)

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich dachte ein Bewährungshelfer wird maximal 2 Jahre unterstellt?!

Du hattest oben nicht nach der Unterstellungszeit gefragt, sondern nach der Dauer der Bewährung. Die Unterstellungszeit beträgt zunächst max. 2 Jahre, daß ist richtig. Aber auch die kann verlängert werden. § 24 JGG .

Solange Du alle im Bewährungsbeschluß erteilten Weisungen/Auflagen erfüllst kann mit der Bewährung nichts passieren. Allerdings können auch Auflagen nachträglich geändert werden. Wenn der BWH es also schaffen würde, den Jugendrichter davon zu überzeugen, nachträglich anzuordnen, dass Du Dir eine Vollzeitarbeit oder eine Ausbildungsstelle suchen mußt, kann der Richter das tun und dann hättest Du das als Auflage im Bewährungsbeschluß stehen und müßtest Dich daran halten.

Deswegen ist es wichtig, dass Du zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem BWH kommst.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
denied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)




Hi,

Vielen Dank.

Gruss,
Denis














-- Editiert von denied am 13.09.2007 12:59:20

-- Editiert von denied am 13.09.2007 13:00:26

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#9
 Von 
denied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Ich habe nochmal eine Frage zum Bewährungshelfer..

Es geht darum, dass ich wie oben schon gesagt einen klaren Plan habe, was ich machen will.

Vielleicht habe ich es noch nicht erwähnt, aber der Bewährungshelfer möchte mir auch irgendeine Arbeit aufzwingen also eine andere Lehrstelle, die mich eigentlich gar nicht interessiert.

Hauptsache sein "Zwangsdenken" ist erfüllt und ich Arbeite 8 Stunden jeden Tag, egal ob es Spass macht oder nicht.

Ich kenne mich im Bewährungshelfergeschäft *g* nicht so aus, vielleicht habe ich einfach nur einen schlechten Bewährungshelfer bekommen , der die Meinung anderer nicht respektiert und nur immer seine Meinung durchsetzen will?


Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich meinen Karrieplan durchsetze und seine Meinung ignoriere, weil wir nicht auf eine Meinung kommen die uns beiden gefällt?


a) Kann der Bewährungshelfer einfach so ohne neue Verhandlung die Bewährung verlängern, nur weil ich nicht einig mit seiner Meinung bin?

b) Kann der Bewährungshelfer einfach so ohne jeglichen Anwalt von mir den Richter dazu bewegen das Urteil abzuändern und neue Auflagen erteilen?

c) Können Auflagen überhaupt so leicht nachträglich noch aufgesetzt werden von dem Bewährungshelfer?

KANN aufgrund so einer Meinungsdifferenz als Agrument die oben genannten Punkte einfach so durchgesetzt werden von ihm?

Ich wette er wird das dann schon so hindrehen, dass ich nichts mache z.Z,obwohl ich nen Nebenjob + Abendschule habe.

Das kommt mir alles irgendwie sehr unseriös vor, nur weil ich mir nicht seine Meinung aufzwingen lasse wird das bereits rechtskräftige Urteil abgeändert und mir wird die Bewährung verlängert etc.

Da gehe ich lieber die Monate in Haft und dann habe ich danach ruhe und werde zu nichts gezwungen und kann mich ganz inruhe entscheiden.

Was hält ihr davon? Wie hoch sind die warscheinlichkeiten das sowas in kraft tritt und er das Urteil ändern lässt, wenn ich nicht auf ihn höre was mein Leben betrifft? Die Strafe wurde als minderjähriger gemacht, daher hatte ich NUR das jugendrecht und es gab keine entscheidung zwischen erwachsenen-, jugendrecht.

Ich meine der Bewährungshelfer ist für Tips im Leben ja nicht schlecht aber das geht eindeutig zu weit, wenn er mich kontrolliert und mir sagt, was ich tun soll, wo ist der Sinn des lebens?

gruss,
denis


-- Editiert von denied am 14.09.2007 11:04:02

-- Editiert von denied am 14.09.2007 11:05:41

-- Editiert von denied am 14.09.2007 11:06:49

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie schon gesagt, ohne die Gründe des BWH zu kennen, kann man da schlecht was zu sagen. Wie jemand anderes schon sagte, schreibst Du recht vernünftig und daher kann ich hier keinen Grund erkennen, warum Du mit Deinem BWH nicht überein kommst.

Anderseits betreue auch ich (zwar nicht als BWH) junge Erwachsene (die teilw. schon 22, 23 sind), die ich auch schon von manchem 'gutem Plan' abgehalten habe ;) und die mir heute dankbar dafür sind. Ich meine, Du bist 19. Da ist eine Berufsausbildung prinzipiell schon sinnvoller als ein 400,00 € Job. Aber wie gesagt, vernünftig kann man dazu nur was sagen, wenn man beide Seiten kennt.

Deine Befürchtungen unter a, b, c, können theo. so eintreffen, ja.

Vielleicht unterhälst Du Dich mal mit einem anderen BWH über die Sache und fragst den, was der so von Deinen Plänen hälst.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

PS: Bitte mal meine -in diesem thread gehäuft auftretenden- Rechtschreibfehler ignorieren... :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
denied
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

Danke für die Antwort.


Hat ein Bewährungshelfer überhaupt die Befugniss Einspruch gegen die Meinung von mir und meiner Eltern zu machen?

Es ist alles geklärt nur der Bewährungshelfer will dies nicht so akzeptieren..

Er möchte, dass ich...

mir eine andere Lehrstelle als was auch immer suche, die eh nicht in meinem Interessengebiet liegt, nur damit ich den Tag was zu tun habe.



Also hier ist der Punkt nochmal, warum wir uns nicht verstehen:

- Er möchte, dass ich mir eine Lehrstelle suche und den ganzen Tag arbeite.

- Anschliessend, nachdem ich dann todesfertig nach Hause komme, soll ich noch zur Abendschule gehen und am Wochenende Lernen oder noch direkt am selben Abend, da wo keine Schule ist oder so.



- Er hat/kann/will nicht verstehen, dass ich durch eine Schule eine bessere Ausbildung bekommen kann. ( Warum dann jetzt schon voreillig eine suchen, wenn ich dann eine suchen kann wo ich mehr zu bieten habe? ).


Wenn ich ihm sage, dass mir das zu viel ist dann:

- Das machen doch andere auch..

Wenn ich dann mal vergleichen möchte dann kommt nur:

- mir ist egal, was die anderen machen du bist das Problem.


Einerseits erzählt er dann wieder mir ist egal was du machst - ich habe ja meinen festen Job.


Nach langen überdenken bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass er irgendwelche "richtlichlinen" habe muss an die er sich halten muss.

Ich glaube ihm geht es im eigentlichen Sinne gar nicht um meine Meinung, sondern er will nur durchsetzen, was ihm aufgetragen wurde.


PS: Des mit der Arbeit am Tag ist mir

a) Zu viel
b) ergibt das keinen sinn für mich, da such ich mir gleich eine bessere lehrstelle wenn ich die schule beendet habe.


Gruss,
denis

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb475361-21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ähnlich bei mir. Bin ein der Jobber und das Geld reicht mir zum Leben und ich bin glücklich. Verlobt mit meiner tollen Frau und meiner 1,5jahren alten Tochter.

Habe bevor ich zur Bewährung verurteilt wurde mit meinen 37 Jahren noch nie gegen das Gesetz verstoßen und bin ein vernünftiger und ruhiger Mensch. Leider habe ich Mist gebaut und wurde leider einem „Bewährungserzieher" (Helfer?) zugewiesen. Sie is der Meinung ich müsse eine Umschulung machen. Es tut mir leid aber mit meinen fast 40 Jahren mit denen ich nicht gerade gut mit meinen Körper umgegangen eine Schulung?
Eine Umschulung mit knapp 40 obwohl ich regelmäßig Herzprobleme, Nieren und anderes habe? Ich nenn sowas Zeit Verschwendung!

Ich bin nicht der Meinung das mir eine Umschulung etwas bringt außer Stress und Streit in meiner Familie. Grund wäre alleine schon das ich min. Zwei Stunden mit dem Bus unterwegs wäre um überhaupt so etwas anzutreten. Meine Frau ist eh sauer auf mich und jetzt kommt auch noch sowas.

Sehe auch absolut keine Hinweise darauf das ich eine in den nächsten Jahren eine Straftat begehen würde und ich somit ohne Probleme durch die Bewährung komme.
Was is wenn ich sage: Nein, sowas mache ich nicht?
Kann der Richter mit dir Auflagen erteilen das ich so etwas antrete?
Kann ich gezwungen werden etwas zu arbeiten/lernen das meiner Ansicht nichts bringt und ich nach der Bewährung dann eh hinwerfe?

-- Editiert von fb475361-21 am 27.09.2017 04:28

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn man eine Frage hat, eigenen Beitrag aufmachen und keinen 10 Jahre alten Beitrag ausgraben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe den thread ausnahmsweise mal wieder aufgemacht, da sich viele Antworten schon aus dem alten thread ergeben und man nicht alles doppelt schreiben muss, wenn die Frage neu eingestellt würde.

Zitat:
Bin ein der Jobber und das Geld reicht mir zum Leben


Was bist Du? Soll das evtl. 1,00 € Jobber heißen?

In dem Fall stehst Du im Bezug von ALG II und bist ohnehin verpflichtet Dich um eine Vollzeitarbeitsstelle zu bemühen, völlig unabhängig von der Bewährung und völlig unabhängig davon, ob Dir das Geld reicht.

Zitat:
Eine Umschulung mit knapp 40 obwohl ich regelmäßig Herzprobleme, Nieren und anderes habe?


Andere schulen noch in höherem Alter um. Und was die Gesundheit angeht, bist Du ja offensichtlich als arbeitsfähig eingestuft, sonst würdest Du kein ALG II bekommen, sondern Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII.

Zitat:
Ich bin nicht der Meinung das mir eine Umschulung etwas bringt außer Stress und Streit in meiner Familie.


Nunja, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen ist halt der "Normalfall" im Leben, auch wenn es "stressig" ist. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Familie offenbar nicht möchte, dass man arbeitet.

Zitat:
Meine Frau ist eh sauer auf mich


Das ist aber Dein persönliches Problem. Mit "Herr Richter, meine Frau ist eh sauer und wenn ich jetzt noch arbeiten muss, wird sie noch saurer" ...wirst Du nicht weit kommen.

Zitat:
Sehe auch absolut keine Hinweise darauf das ich eine in den nächsten Jahren eine Straftat begehen würde


Muss ja auch nicht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zitat:
Kann der Richter mit dir Auflagen erteilen das ich so etwas antrete?


"Mir mir" nicht. Ich habe damit nichts zu tun ;) . Dir könnte der Richter eine solche Auflage, bzw. Weisung erteilen, ja.

Zitat:
Kann ich gezwungen werden etwas zu arbeiten/lernen das meiner Ansicht nichts bringt und ich nach der Bewährung dann eh hinwerfe?


Zwingen das zu tun kann Dich keiner, aber man kann die Bewährung widerrufen wenn Du Weisungen nicht nachkommst und ggf. auch Dein ALG II bis auf 0,00 runterkürzen, wenn Du Dich weigerst zumutbare Arbeit anzunehmen.

3x Hilfreiche Antwort

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