Hallo,
wenn einer erwachsenen nicht vorbestaften Person Handel mit Cannabis in nicht geringen Mengen (ca. 15 kg) vorgeworfen wird; unter welchen Umständen kann die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
Bewährungsstrafe BTMG
Bei guter Sozialprognose
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hi,
zwei Jahre darf die Strafe natürlich auch nicht überschreiten, sonst hilft auch keine gute Sozialprognose mehr - da sieht das Gesetz schlichtweg keine Möglichkeit einer Strafaussetzung mehr vor.
Gruß vom mümmel
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Und selbst eine gute Sozialprognose dürfte da nichts mehr bringen, wenn nicht zusätzlich §§ 21 StPO
und oder §31 BtmG mit Berücksichtigung finden.
Bei "uns" am LG gibt es für solche Mengen regelmäßig 3,5 bis 5 Jahre. Kommt auch auf den Zeitraum an der "hochgerechnet" wurde (ich gehe mal davon aus, daß es so war, und derjenige nicht mit 15 KG auf einmal erwischt wurde), also auf die Anzahl der Fälle.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ich würde auch mit keiner Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren rechnen.
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"Grüße vom
CyberFahnder
www.cyberfahnder.de"
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