Bewährungsstrafe Löschung aus dem Führungszeugnis

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Xewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Bewährungsstrafe Löschung aus dem Führungszeugnis

Hallo an alle!

Nach dem ich viel gegoogelt habe und auch desöfteren hier gelandet bin,ich trotzdem nicht richtig schlau wurde,dachte ich mir,ich stelle hier meine frage.

Thema Löschung aus dem Führungszeugnis.

Am 16.01.2013 wurde ich verurteilt. 3 jahre Bewährung,bei Bewährungswiderruf müsste ich 3 Monate abwandern. Kein Unterhalt bezahlt :(
Nunja,übernächste Woche am 23.01.16 ist das ganze Geschichte und für mich überhaupt kein problem gewesen die zeit auszubaden.
Ich hatte mir vor rund 3 Jahren ein Führungszeugnis bei unserer Behörde angefordet.
Es standen 2 Einträge drin :
Schwarzfahren: unter 90 Tagessätze Jahr 2010
Betrug: unter 90 Tagessätze. Jahr 2011

Mir ist selbstverständlich bewusst das durch die letzte Strafe vom 16.01.13 die Einträge natürlich erhalten bleibt.

Mir stellt sich nun die Frage: Wann ist mein Führungszzeugnis wieder gelöscht,also mit keine Einträge vorhanden makiert.

Ich freue mich über eure Antworten


-- Editier von Xewa am 07.01.2016 17:24

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

Mir ist selbstverständlich bewusst das durch die letzte Strafe vom 16.01.13 die Einträge natürlich erhalten bleibt. Da irren Sie selbstverständlich - Strafen von max. 90 TS verschwinden immer nach 3 Jahren aus dem FZ, egal, was da sonst noch steht. Folglich sind die Geldstrafen 2013 und 2014 gelöscht worden.
Nunja,übernächste Woche am 23.01.16 ist das ganze Geschichte Das gilt für das FZ nicht ganz - zwar sind die 3 Jahre Löschfrist demnächst um, aber es fehlt an der "Erledigung" der Strafe. Die ist nämlich erst erledigt, wenn die Bewährung formal durch einen Gerichtsbeschluß erlassen wird. Das aber wird erst in einigen Wochen passieren. Danach ist das FZ sauber.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort !!! Wieder etwas dazu gelernt..

Stimmt da gibt es ja noch den beschluss was mir zugeschickt wird.

Was zählt ist ,dass ich dann endlich frei von meinen lasten bin.

Wie sieht das eigentlich mit dem erweiterten Fz aus wenn ich zb ehrenamtlich arbeiten möchte?

Steht da auch nichts mehr drin?

-- Editiert von Xewa am 07.01.2016 22:35

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33333 Beiträge, 17413x hilfreich)

Wie sieht das eigentlich mit dem erweiterten Fz aus wenn ich zb ehrenamtlich arbeiten möchte? Die Erweiterung wird oft und gern mißverstanden. Diese dient dem Schutz von Kinder und Jugendlichen vor Leuten, die z. B. kleinere Strafen wegen Besitzes von Kinderpornographie etc. haben. Der "normale Vorbestrafte", der nichts kinder- und jugendbezogenes verbrochen hat, hat damit nichts zu tun. Nun hat die Verletzung der Unterhaltspflicht zwar auch mit Kindern oder Jugendlichen zu tun, aber dann doch anders. Sie müssen sich da also keine Sorgen machen

-- Editiert von muemmel am 07.01.2016 23:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xewa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke danke viel mals für die ausführlichen antworten!!

2x Hilfreiche Antwort

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