Bewährungsstrafe wg. Cannabis - jetzt DNA-Probe ???

4. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tinchen22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsstrafe wg. Cannabis - jetzt DNA-Probe ???

Hi, ich wurde letzte Woche wegen Handel mit Cannabis zu einer Bewährungsstrafe von 12 Monaten verurteilt.

Nun soll ich - rein vorsorglich - eine DNA-Probe abgeben!!! Ich bin total schockiert!

Kann ich mit meinem Rechtsanwalt dagegen vorgehen, bzw. mit Aussicht auf Erfolg?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Was soll eine DNA-Probe bewirken? Sie wurden ja nicht wegen Konsum, sondern wegen Handel mit BTM verurteilt.

Außerdem ist das Verfahren ja abgeschlossen, wenn es schon ein Urteil gibt.

Gegen das Urteil kann man innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Sollte seit dem Urteil noch keine Woche vergangen sein, fragen Sie Ihren Anwalt, ob ein Rechtsmittel Sinn macht oder nicht. Bedenken Sie aber, daß eine Berufung auch wieder eine ganze Menge Geld kostet. Sie sollten das nur tun, wenn Sie sich wirklich sinnvoll gegen die Vorwürfe wehren können.

Gruß Justice

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Sicherlich sind Drogenscreenings Bestandteil der Bewährungsauflage. Bei positivem Ergebnis droht Bewährungswiderruf.

-- Editiert von meri am 05.07.2006 10:57:50

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#3
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

12 Monate sind nicht gerade wenig. Also wird schon einiges vorgelegen haben, dass dann auch die Entnahme und Speicherung der DNA Probe rechtfertigt. Ein Richter muss das "absegnen". Dann kann man nichts mehr machen und sich nicht wehren.

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#4
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich gehe davon aus das die DNA Probe nicht zum Drogenscreening gebraucht wird wozu sie auch ungeeinet wäre das geht nur mit Schweis Haaren ect. Ich nehme auch an das die DNA Probe zum Erstellen eines DNA Musters und zum Einstellen in die Datenbank des BKA benötigt wird.

Aufgrund des Verstoßes -Handel mit BTM- sehe ich hier keine Rechtsgrundlage beraten Sie mit Ihrem Anwalt ob Sie gegen die Verfügung oder den Beschluß vorgehen.

MFG

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#5
 Von 
Marc007
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 39x hilfreich)

@Keken

Natürlich kann mann sich dagegen wehren die Rechtsmittel sind möglich bin zum OLG. Die Rechtsmittel haben sogar Hemmende Wirkung.


MFG

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#6
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Natürlich kann man sich wehren, wenn es jedoch ein Richter angeordnet hat, hat der auf der Grundlage des Gesetzes gehandelt. Und eine 12-monatige Bewährungsstrafe bei BtM-Handel fällt m.W. hierunter. Es gibt ein neues DNA-Gesetz seit ungefähr 1 bis 2 Jahren, wonach die Grundlagen reduziert wurden.

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