Hi, ich wurde letzte Woche wegen Handel mit Cannabis zu einer Bewährungsstrafe von 12 Monaten verurteilt.
Nun soll ich - rein vorsorglich - eine DNA-Probe abgeben!!! Ich bin total schockiert!
Kann ich mit meinem Rechtsanwalt dagegen vorgehen, bzw. mit Aussicht auf Erfolg?
Bewährungsstrafe wg. Cannabis - jetzt DNA-Probe ???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was soll eine DNA-Probe bewirken? Sie wurden ja nicht wegen Konsum, sondern wegen Handel mit BTM verurteilt.
Außerdem ist das Verfahren ja abgeschlossen, wenn es schon ein Urteil gibt.
Gegen das Urteil kann man innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen. Sollte seit dem Urteil noch keine Woche vergangen sein, fragen Sie Ihren Anwalt, ob ein Rechtsmittel Sinn macht oder nicht. Bedenken Sie aber, daß eine Berufung auch wieder eine ganze Menge Geld kostet. Sie sollten das nur tun, wenn Sie sich wirklich sinnvoll gegen die Vorwürfe wehren können.
Gruß Justice
Sicherlich sind Drogenscreenings Bestandteil der Bewährungsauflage. Bei positivem Ergebnis droht Bewährungswiderruf.
-- Editiert von meri am 05.07.2006 10:57:50
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
12 Monate sind nicht gerade wenig. Also wird schon einiges vorgelegen haben, dass dann auch die Entnahme und Speicherung der DNA Probe rechtfertigt. Ein Richter muss das "absegnen". Dann kann man nichts mehr machen und sich nicht wehren.
Ich gehe davon aus das die DNA Probe nicht zum Drogenscreening gebraucht wird wozu sie auch ungeeinet wäre das geht nur mit Schweis Haaren ect. Ich nehme auch an das die DNA Probe zum Erstellen eines DNA Musters und zum Einstellen in die Datenbank des BKA benötigt wird.
Aufgrund des Verstoßes -Handel mit BTM- sehe ich hier keine Rechtsgrundlage beraten Sie mit Ihrem Anwalt ob Sie gegen die Verfügung oder den Beschluß vorgehen.
MFG
@Keken
Natürlich kann mann sich dagegen wehren die Rechtsmittel sind möglich bin zum OLG. Die Rechtsmittel haben sogar Hemmende Wirkung.
MFG
Natürlich kann man sich wehren, wenn es jedoch ein Richter angeordnet hat, hat der auf der Grundlage des Gesetzes gehandelt. Und eine 12-monatige Bewährungsstrafe bei BtM-Handel fällt m.W. hierunter. Es gibt ein neues DNA-Gesetz seit ungefähr 1 bis 2 Jahren, wonach die Grundlagen reduziert wurden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten