Bewährungsverlängerung Auflagen

22. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
mmartin122
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungsverlängerung Auflagen

Liebe 123recht-User,

Person X hat während einer laufenden Bewährung eine zweite Bewährungsstrafe erhalten, die auch schon rechtskräftig ist.
Nach dem Ende der ersten Bewährungszeit bekam X einen Brief von der Strafvollstreckungskammer, dass die Staatsanwaltschaft die Verlängerung der Bewährung um 18 Monate beantragt hat. Für Person X im Grunde in Ordnung, da durch die zweite Strafe sowieso eine Bewährung läuft (3 Jahre).
Die erste Bewährungsstrafe war mit Unterstellung bei einem Bewährungshelfer, die zweite ohne, da das Gericht festgestellt hat, dass X den Bewährungshelfer nicht braucht (hat Arbeit, Wohnung, Freundin, braucht keine Unterstützung durch die BwH) - das steht auch so im Urteil.

Person X hat jetzt eine Woche Zeit, sich schriftlich vor dem Gericht zu äußern, seinen Anwalt kann er leider nicht erreichen, weder per Mail, Telefon noch vor Ort. Darum möchte X selbst einen Brief an das Gericht schreiben.

Hat X die Möglichkeit, die Bewährungsverlängerung zu umgehen?
Kann man versuchen, für die kommenden 18 Monate die Unterstellung bei der Bewährungshilfe zu beenden?
Wie kann man so etwas formulieren?

Wie sind Eure Erfahrungen?

Vielen Dank & schönen Sonntag!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Hat X die Möglichkeit, die Bewährungsverlängerung zu umgehen?


Realistisch kaum. Durch die neue Tat hätte die alte Bewährung auch widerrufen werden können. Man hat sich hier jedoch für die Verlängerung als mildere Maßnahme entschieden.

Zitat:
Kann man versuchen, für die kommenden 18 Monate die Unterstellung bei der Bewährungshilfe zu beenden?


Ist die Unterstellungszeit denn überhaupt mit verlängert worden? Wenn ja, kann man die Aufhebung beantragen, mit Verweis auf das neue Urteil (die Begründung)

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