ich frage für einen kumpel von mir
er hatte bis 1.08.2011 Bewährung wegen Betrug
zwischenzeitlich hatte er im Juli also kurz vor Bewährungsende einen Strafbefehl wegen Diebstahl, hat Einspruch eingelegt und die Hauptverhandlung die nun war hat ergeben das die Strafe um 200€ gemildert wurde
das Urteil des Strafbefehles ist nun Rechtskräftig!
wenn er eine Bewährungsverlängerung bekommt ab wann würde die den laufen?
ab dem 01.08.2011
oder ab dem Tag wo das Urteil wegen der Diebstahlsverhandlung Rechtskräftig wurde?
könnte den auch ein Wiederuf in betracht kommen?
die Tat war in der Bewährungszeit
und die Geldstrafe die jetz bei der Hauptverhandlung rausgekommen ist liegt bei 300€
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Bewährungsverlängerung
18. Oktober 2011
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Frage vom 18. Oktober 2011 | 15:17
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
Bewährungsverlängerung
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2011 | 16:57
Von
Status: Lehrling (1528 Beiträge, 354x hilfreich)
Ein Wiederruf der Bewährung ist möglich, aber nicht nicht sehr wahrscheinlich. Vermutlich wird die Bewährungszeit verlängert. Sollte die Bewährungszeit verlängert werden wird der Beschluss ausweisen wie lange diese nun andauert. Möglich sind max. 5 Jahre ab dem Urteil der ersten Tat.
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