Bewährungsverlängerung

18. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)
Bewährungsverlängerung

ich frage für einen kumpel von mir

er hatte bis 1.08.2011 Bewährung wegen Betrug

zwischenzeitlich hatte er im Juli also kurz vor Bewährungsende einen Strafbefehl wegen Diebstahl, hat Einspruch eingelegt und die Hauptverhandlung die nun war hat ergeben das die Strafe um 200€ gemildert wurde

das Urteil des Strafbefehles ist nun Rechtskräftig!

wenn er eine Bewährungsverlängerung bekommt ab wann würde die den laufen?

ab dem 01.08.2011
oder ab dem Tag wo das Urteil wegen der Diebstahlsverhandlung Rechtskräftig wurde?

könnte den auch ein Wiederuf in betracht kommen?

die Tat war in der Bewährungszeit
und die Geldstrafe die jetz bei der Hauptverhandlung rausgekommen ist liegt bei 300€



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ein Wiederruf der Bewährung ist möglich, aber nicht nicht sehr wahrscheinlich. Vermutlich wird die Bewährungszeit verlängert. Sollte die Bewährungszeit verlängert werden wird der Beschluss ausweisen wie lange diese nun andauert. Möglich sind max. 5 Jahre ab dem Urteil der ersten Tat.

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