Hallo. Ein Kumpel hat eine bedingte Entlassung mit 4 Jahren Bewährung bekommen. Wenn er die nicht einhält muss er die Reststrafe von 1,5 j absitzen.
Für die bedingte Entlassung sprach eine sehr gute Sozialprognose (Frau,Kind,Wohnung).
Er wohnte vor Haftantritt mit seiner Ehefrau und Kind zusammen und nun nach Entlassung auch.
Mittlerweile hat er sogar einen Job als Angestellter und geht auch regelmäßig zur Bewährungshilfe.
Folgendes Problem: er hat sich neu verliebt und möchte sich von seiner Ehefrau trennen und ausziehen.
Als erstes hat er mit der Bewährungshilfe darüber gesprochen...diese meinte, man könne nach 6 Monaten in Freiheit und Bewährung Anträge bei der Staatsanwaltschaft stellen damit er die Erlaubnis bekommt, auszuziehen. Das war im November. Seitdem ist Stillstand.
Er hat Angst daß es gegen die Bewährungseisung der Sozialprognose ist , wenn er ohne schriftliche Erlaubnis auszieht und er dann erstmal wieder in U-Haft muss bis seine Sozialprognose neu geprüft wird....
Gibt es das wirklich, daß ein Gericht jemandem auferlegen darf, bei seiner Ehefrau zu bleiben und nur auf Antrag auszuziehen ??
Und dauert so eine Antwort vom Gericht wirklich so lange ??
Bewährungsweisung
Klingt nicht sehr glaubwürdig - die Frage ist zunächst, ob die Bewährung Weisungen oder Auflagen enthält. Die kriegt man schriftlich - er kennt sie also. Und wenn es die gibt, und man wünscht deren Änderung, dann beantragt man das höchstselbst beim Gericht und nicht per Bewährungshelfer. Kurzum - die Story stimmt hinten und vorn nicht... Wenn ich mal tippen darf: Sie sind die neue Freundin, und er erzählt Ihnen was vom Pferd, warum er sich leider nicht von seiner Frau trennen darf.
Zitat :Gibt es das wirklich, daß ein Gericht jemandem auferlegen darf, bei seiner Ehefrau zu bleiben und nur auf Antrag auszuziehen ??
Da geht es ja dann auch um das Kind, um Sorgererecht usw.
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Ja, natürlich geht es auch um das Kind, Unterhalt u.s.w. Das sind aber primär familienrechtliche Angelegenheiten. Jetzt geht es um den Wohnsitz. Was da an Bewährungsauflagen vorhanden ist, das weiß man nur, wenn bekannt ist, was insoweit im gerichtlichen Beschluss steht. Den sollte der Betroffene studieren. Im übrigen teile ich
@muemmels Bedenken. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich die Geschichte so abgespielt hat, wie hier dargestellt. Und wenn die Aussetzung zur Bewährung widerrufen wird, dann kommt er in Strafhaft. Nicht in U-Haft, die ist doch für ganz andere Fälle gedacht. Ein Ex-Knasti mag insgesamt nicht viel juristische Kenntnisse haben; aber diese Mechanismen, also was er darf und was nicht, wo Anträge für was gestellt werden müssen, was der Unterschied zwischen den verschiedenen Haftbefehlen ist, das wissen sie alle. Wirklich, glaub es mir mal.
wirdwerden
Zitat :Als erstes hat er mit der Bewährungshilfe darüber gesprochen...diese meinte, man könne nach 6 Monaten in Freiheit und Bewährung Anträge bei der Staatsanwaltschaft stellen damit er die Erlaubnis bekommt, auszuziehen.
Wo soll denn das mit den sechs Monaten stehen? Lebt der Bewährungshelfer zufällig im Paulanergarten oder gar im Phantasialand?
Ich glaube, Muemmel liegt hier schon ziemlich gut.
Pass auf, dass die neue Liebe dich am Ende nicht ganz tief reinreißt. Wenn wirklich Interesse besteht, verlange, den Schriftverkehr zu sehen.
Viel Glück & alles Gute.
Zitat :Gibt es das wirklich, daß ein Gericht jemandem auferlegen darf, bei seiner Ehefrau zu bleiben und nur auf Antrag auszuziehen ??
ja solch eine Auflage kann ein Gericht anordnen
aber dies gilt nur für die Person für die der Bewährungsbeschluss gilt, nicht jedoch für die Ehefrau selbst
eine Auflage das die Ehefrau mit ihren Mann zusammenleben muss und sich nicht trennen darf, gibt es nicht
d.h wenn die Frau sich trennt und der Mann dadurch ausziehen muss, kann ein Gericht nicht anordnen das beide zusammen in einer Wohnung zusammen wohnen bleiben müssen
Zitat :ja solch eine Auflage kann ein Gericht anordnen
Er ist nur vorzeitig auf Bewährung entlassen worden, weil er eine "gute Sozialprognose" hat, wo ebend auch das familiäre Familienumfeld (verheiratet, Kind) zu zählt.
Es ist nicht die Frage, was alles zählt, sondern zunächst einmal ist der genaue Wortlaut des Beschlusses von entscheidender Bedeutung. Und den kennen wir hier nicht. Dass die Basis des Beschlusses ein geordnetes Umfeld ist, ist klar. Nur, was steht nun genau wortwörtlich in dem Beschluss? Darauf kommt es doch an.
wirdwerden
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