Bewährungswiderruf -_-

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
SweetPleasure
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf -_-

Hallo,
ich hätte mal eine frage wie ihr das sieht..
mein partner hat ein rechtskräftiges urteil von einem bewährungswiderruf, wir haben zusammen erst einmal haftaufschub beantragt, wurde abgelehnt..

vor dieser bewährungszeit hat er eine haftstrafe von 11 monaten abgesessen , nun hat er noch 9 monate offen..

er beging in seiner ganzen Bewährung keine straftaten, die bewährung wurde widerrufen weil er keinen ambulaten psychotherapie platz hatte, diese sind auch wirklich schwer zu findén, da es ja auch um eine gute zusammenarbeit geht,damit diese erfolgreich abgeschlossen werden kann, nun er hat nun einen platz gefunden, aber wir finden es ungerecht, da man dafür einen zu kurzen zeitraum gegeben hat, innerhalb 4 wochen , einen platz finden & eine therapiebestätigung.. das geht nicht..!!!

wir würden gerne den fall neu aufrollen, da er ja willig ist etwas zu machen, aber nun die frage wie?

wie kann man ein rechtkräftiges urteil neu anfechten wenn keine gründe von § 359 StPO zutreffend sind?!

danke für´s lesen schoneinmal , mit lieben grüßen

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32830 Beiträge, 17249x hilfreich)

Gar nicht. Er kann lediglich ein Gnadengesuch stellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SweetPleasure
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Uff.. die chancen sind leider so gering.. aber wir werden es versuchen.. danke dir für deine antwort..

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>die chancen sind leider so gering. <hr size=1 noshade>


Stimmt. Aber einen anderen Weg gibt es nicht (mehr).

Wurde denn gegen den Widerruf das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" (§ 311 StPO ) eingelegt?

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1433 Beiträge, 290x hilfreich)

Zitat (von SweetPleasure):
nun er hat nun einen platz gefunden, aber wir finden es ungerecht, da man dafür einen zu kurzen zeitraum gegeben hat, innerhalb 4 wochen , einen platz finden & eine therapiebestätigung.. das geht nicht..!!!

Inwiefern hatte er nur 4 Wochen Zeit dazu? Urgh, pardon.. falscher Beitrag.

-- Editiert von DeusExMachina am 18.09.2019 13:48

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