Bewährungswiderruf - Gnade?

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zuzana0310
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf - Gnade?

Hallo,
Ich brauche dringend Hilfe, was soll ich weiter für mein Mann tun. Er hat ein Urteil 6 Monate bekommen. 07/05-01/06.Später hat seine 3 Bewährungen widerrufen, weil enliche Falle war. Aber das alles hat er immer geständen, weil Anwalt hat ihm solche Rat gegeben - das er werde nur mit eine Bewährung raus kommen. Ja, mein Mann ist sehr naiv Mensch und er war oft mit falsche Leute unterwegs und oft andere Schuld getragen. Problem ist,dass bei letzte Fall er hat nur paar Leute mit Auto abgeholt, die hat ihm gut bezahlt und mit Belohnung hat ihm Polizei im Autobahn erwischt. Daswegen 6 Monate - Polizei hat ihm gezwungen geständen, dass er das Geld von einbruch hat. Jetzt alle Richter glaubt, dass er ein Verbrecher ist und alle unsere Beschwerde hat abgelehnt.Er soll fast 3 Jahre setzen. Ich bin allein mit 2-jahrige Kind hier und total verzweifelt. Was soll ich noch für ihm machen? Wiederholung? Odher Gnade? Er hat nie etwas schlimme gemacht. Wie kann ich überzeugen dem Richter? Bitte, helfen Sie mir.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Also, ich bitte Sie. Ihr man hat 3(!!!) Bewährungen zu laufen und begeht weiter Straftaten...

Die 'Gnade' hat Ihr man schon bekommen, dadurch daß er 3 Bewährungen nebeneinander bekommen hat. Das ist mehr Gnade als 99% aller anderen Straftäter bekommt.

Irgendwann ist Schluß, und der Punkt ist nun erreicht. Was dachten Sie denn wie lange das noch so weitergeht? Das er noch 10 weitere Mal Bewährung bekommt, bevor er irgendwann mal ins Gefängnis muß?

Sorry, ich meine es wirklich nicht böse oder so, aber eins geht nur: Freiheit oder Straftaten begehen.

Polizei hat ihm gezwungen geständen

'Gezwungen' haben sie ihn? Wie haben sie das denn gemacht?

Jetzt alle Richter glaubt, dass er ein Verbrecher ist

Unglaublich..., wie kommt der nur darauf??

Was soll ich noch für ihm machen?

Ihm klarmachen, daß er nach seiner Haftentlassung keine Straftaten mehr begehen darf, wenn er in Freiheit bleiben will.

Wie kann ich überzeugen dem Richter?

Gar nicht. Es ist mir schon mehr als rätselhaft, wie sich der letzte Richter noch mal überzeugen lies, ihn nicht einzusperren.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Diesen deutlichen Worten kann ich mich nur anschließen. Anscheinend haben die Gerichte auf die familiäre Situation schon durch die dauernden erneuten Strafaussetzungen Rücksicht genommen. Das bringt für einen Verurteilten eben das Risiko mit sich, dass er, wenn er immer noch nicht verstanden hat, was eine Bewährung ist und weiter straffällig wird, die Strafaussetzungen widerrufen werden.
Was meinen Sie, warum das 'Bewährung' heißt? Und denken Sie mal darüber nach, ob sich Ihr Mann tatsächlich bewährt hat. Wohl kaum.
Er kann natürlich ein Gnadengesuch stellen. Wenn da aber nur die Begründung kommt, die Sie da oben angeführt haben, ist es schade um das Porto. Die Inhaftierung ist nämlich die vom Gesetz vorgesehene Konsequenz, und da mischt sich die Gnadenbehörde nur in Ausnahmefällen ein.

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#3
 Von 
Alex2006
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 11x hilfreich)

Meinung eines Laien:

Irgendwann ist halt mal Schluss - wenig Mitleid ...

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#4
 Von 
keks200
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mich nur anschließen...

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#5
 Von 
Zuzana0310
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Erklerung, ich verstehe Sie, aber ich habe viel mehr zum Verteidigung.

Er hat echt nie das gemacht was hat eigentlich gestanden: das bedautet, er war zwar dort wo hat es passiert, aber die Sache hat immer nur seine kluge Freunde gemacht und weil er nur dabei war, dann hat auch wie Schuld getragen.Mit zwang ich meine : Die hat ihm gesagt, wenn er nicht Geständniss mache, werde er noch mehr Probleme haben und sonst er kommt raus nur mit Bewährung. Daswegen er hat nie kapiert dass er wirklich im Gefahr ist und soll er endlich seine falsche Freunde los lasen und vergessen immer wieder Ihn nur helfen und ausnutzne sich lassen. Das Hilfe war von seine seite : Auto leien, odher fahren.
Er hat diese alte Sachen gestanden vor 5 Jahren, wenn er noch nicht mit mir zusammen wars und war ihm auch egal - er wolte nur Freundem helfen ?!?
Ich glaube, dass die Richter hat auch nicht richtig geglaubt dass er wars, daswegen hat ihm immer wieder nur mit Bewährung bestraft.
Ich bin böse, warum hat ihm damals nicht gezeigt, dass so was geht nicht! Er bis jetzt kapiert nicht, warum er musst setzen, wenn hat nichts gemacht? Er versteht warscheinlich nicht, dass er hat Fehle gemacht, an Freunde gedacht und jetzt alle hat ihm vergessen.
Ich wollte eigentlich alle Gerichte wiederholen lassen, wo er Wahrheit werde sagen, aber niemand so was empfahlt mir.
Ich verstehe auch das, dass einmal Schluss muss sein. Aber warum so viel Jahre? Ich glaube an seine Unschuld, die haben so wie so keine Beweisse gegen ihm, nur seine blüde Geständnis!
Es ist echt kompliziert, er hat nie gedacht, dass so weit es komt. Soll ich mit diese Wiederholung versuchen? Danke für Antwort und entschuldigen Sie mich wegen Rechtschreiben. Danke

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Liebe Zuzanna,

wastls Hinweis

quote:
Die Inhaftierung ist nämlich die vom Gesetz vorgesehene Konsequenz, und da mischt sich die Gnadenbehörde nur in Ausnahmefällen ein.


ist völlig richtig, denn der Grundsatz des Vorrangs der Rechtsentscheidung, d.h. der Entscheidung des Gerichts (Urteil), vor dem Gnadenweg bestimmt das gesamte Begnadigungsrecht.

Im Übrigen stellt es sich so dar, daß Gründe, die aus der Person und dem Lebenskreis des Verurteilten abgeleitet werden, im allgemeinen nur dann geeignet sind im Rahmen einer Gnadenentscheidung berücksichtigt zu werden, wenn sie erst nach der gerichtlichen Entscheidung entstanden sind, da sie mutmaßlich bereits bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sind.

Soweit der Gnadenantrag auf Rechtsgründe gestützt wird, ist zu prüfen, ob nicht Vorrangig eine Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommt. Weiter stellt sich die Frage, weshalb das Urteil nicht mit Rechtsmittel angegriffen worden ist.

Beste Grüße


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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Völlig richtig. Das Gnadenverfahren nur dazu da, in Fällen, in denen die Vollstreckung aus welchen Gründen auch immer eine grobe Ungerechtigkeit wäre, eingreifen zu können und, quasi außerhalb des Rechts ('Gnade vor Recht') bestimmen zu können, dass von dem gesetzlich vorgesehenen Weg abgewichen wird. Es gibt auch keinen Anspruch auf eine wie auch immer geartete Gnadenentscheidung. Es gibt auch keine Rechtsmittel. Das Gnadenverfahren ist die Ausnahme, nicht die Regel. Allein die Unbill, die eintritt, wenn Strafe vollstreckt wird, reicht nicht aus, weil der Gesetzgeber genau das wollte: Strafe soll weh tun. Und gerade wenn mehrere Bewährungen widerrufen werden mussten hat der Verurteilte deutlich genug gezeigt, dass er nciht gewillt ist, sich zu bewähren. Warum also sollte die Gnadenbehörde die Strafen nun im Gnadenwege aussetzen?

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#8
 Von 
Zuzana0310
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Aber was soll ich jetzt machen? Soll ich beantragen eine Prufung von alte Sachen, odher bei Richter bewiesen,dass falsche Angabe bei sein Akte gewesen war. Zumbeispiel: Die denken, dass er hat nicht gearbeitet, und dass er hat falsche Namenfirma genant, aber die hat es nur falsch geschrieben. Die denken, dass er hat mehr mal Einbruche gemacht, und hat ihm nicht immer erwischt, aber das ist nicht Wahr, weil er hat nie nach Hause andere Geld mitgebracht, nur von seine richtige Arbeit. Er hat immer gearbeitet, immer alles Geld mir gegeben. Er hat richtige Leben geführt. Wir haben keine Wertvole Sachen zu Hause auch keine teuere Auto. Er hat seine Vaterpflicht so ernst genohmen.
Schlimmste ist, dass er hat nie Schanze etwas erkleren gehabt. Unsere ex-Anwalt hat einfach nicht zum Gericht gekommen - 2x - gerade bei Widerrufung. Ich habe das zu spät erfahren. Dann ich habe neue gefunden, aber der hat auch kein Möglichkeit etwas zum sagen gehabt. Nur eine Beschwerde mit Begrundung geschrieben. Mich hat auch niemand etwas gefragt ab ich will etwas sagen und ich wolte so viel sagen.
Ich finde es für riesse Unrecht. Ok, ich war mit 6 Monate einverstanden, soll er endlich kapieren, dass er darf nicht mit andere Leute solche Sachen treiben, aber mit 3 Jahre? Es ist unglaublich vielund lang. Unsere Sohn braucht ihm. Ich weiss, er hat nie etwas mit Absicht gemacht - er war einfach ins Sache reingezogen.

Kann ich mit meine Aussagen ergentwo gut kommen? Soll ich nochmall mit meine Briefe versuchen diese Richter beainflussen? Ich werde für ihm alles tun, weil ich uberzeugt bin, dass er unrecht sitzt. Was denken Sie? Danke für Antwort.
Zuzana

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#9
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich denke, dass er völlig zu recht "sitzt"! Wenn er nur ehrliche, ordentliche Arbeit gemacht hätte, wäre es wohl kaum zu den drei Verurteilungen mit Bewährung (bzw. "Nicht-Bewährung", schließlich hat er sich nicht bewährt) gekommen.
Das hätte sich der Mann vorher selbst überlegen sollen, dass ihn sein Kind braucht.

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#10
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn er tatsächlich nur deswegen zu solchen Strafen verurteilt wurde, weil er immer seine Freunde gedeckt hat und seine eigenen Tatbeiträge eher gering waren, stellt sich meiner Meinung nach schon die Frage, ob eine Gesamtfreiheitsstrafe über zwei Jahren angemessen ist; unabhängig davon hätte es ihm aber klar sein müssen, dass er irgendwann für mehr oder weniger bewußte Beteiligungen mit einem Bewährungswiderruf oder einer Gesamtstrafe ohne Bewährung rechnen mußte. Dass er irgendwann durchaus zu Recht einsitzt ist die eine Sache, ob aber in der Dauer auch gerechtfertigt eine andere.

Ist das neue Urteil schon rechtskräftig? Sonst sollte er innerhalb der Woche danach Rechtsmittel einlegen und sich um einen neuen Anwalt suchen, der die Berufung (wenn nur noch Revision möglich ist, würde es wirklich schwierig...) begründet. Soweit es für die alten Verfahren gute Zeugen oder Beweise gibt, die nicht einbezogen wurden, kann er natürlich auch die Wiederaufnahme dieser Verfahren beantragen, damit das erfolgsversprechend wäre, sollten es aber schon wirklich gute Beweise sein...

-- Editiert von danielB am 01.04.2006 22:58:17

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#11
 Von 
Zuzana0310
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Urteil ist leider schon von Hohere Strassensenat rechtskräftig geworden. Ich gebe allem Recht, er sollte echt bussen weil er so dumm gewesen war, aber nicht wegen etwas, was hat nicht gemacht. Ich weiss nicht ob gibst Beweise, dass er ist nicht gewesen, aber ich bin nur sicher, dass gibst keine Beweise gegen Ihm - nur sein Geständnis. Zeuge leider gibst bei solche Fallen keine. Er ist eine naive Mench, aber auch, hilfbereitsvole. Er soll jetzt setzen 1 Jahr und 9 Monate wegen eine unerlaubte Waffenbesitzt? Die Waffe hat ihm nicht gehört - die hat gehört eine seine Freundin, welche war vorgestraft und diese Fall war vor 7 Jahren, Gericht vor 5 Jahren - Bewährung war gerade bei ende. Die Waffe war im eine Koffer wo auch seine Dokumente wars, und die Frau hat ihm gebietet, soll er sagen, dass diese kleine "Frauen-Pistole" sein war. Ich schreie von Unrecht. Wegen diese Dummheit soll ich fast 2 Jahre allein sein?
Und was sagen Sie dazu - wegen diese Urteile ohne Verteidigung? Soll nicht jeder eine Recht dazu haben? Ich kann mich ganz genau vorstelen, wie sauer war Richter auf ihm, wenn hat gedacht dass mein Mann Lügner ist - wegen falsche Aussage - Name von Firma wo soll er arbeiten. Er hat gedacht, kein Arbeit - na ja, da ist der Grund zum Geld besorgen. Irrtum! Firmenname hat falsch notiert - daswegen nicht solche Firma gefunden. Er hat immer gearbeitet, jede Tag, zeit ich bin mit ihm zusammen - fast 5 jahre.

Ich weiss, es ist Falsch, aber warum niemand denkt, dass wenn jemand will mehr Geld haben für Familie, dann er denkt nicht an Familie? Er hat gewust, dass ich werde nicht solche Geld von ihm akzeptieren, ich habe grosse Respekt für Gerechtigkeit - mein Vater wars Polizist, ich wolte selbe bei Polizei arbeiten. Nur seine Freunde hat immer gedreht solche Sachen und er hat mir oft von so was erzählt. Er hat echt nur ohne Gedanke jemandem mit Auto abgeholt und dabei erwicht gewesen. Ist so wie so strafbar, Ok, aber ich denke 3 Jahre gerade jetzt bekommen? Warum hat ihm damals gleich nicht gezeigt, und ihm nicht richtig bestraft? Sondern jetzt? Wenn er Familie hat?

Wenn ich habe erfahren was hat passiert, ich war einverstanden mit diese 6 Monate Strafe. Aber wenn hat seine Bewährung wiederrufen, ich habe nicht gerechnet mit so was. Auch unsere Anwaltin hat gesagt, soll ich kein Angst haben, sie kummert sich auf alles. Aber leider, ohne Geld - keine Verteidigung? Sie hat zwar am November/05 Beschwerde geschrieben, aber garn nichts begrundet und mir hat oft falsch informiert. Sie hat zuerst gesagt, dass gibst eine Termin für Widerrufung, dann Sie ist dort nicht gekommen und später gesagt, es war kurzfristig und Sie hat kein Zeit gehabt. Dann ich habe paar Briefe selbst für zwei Richter geschrieben und gewartet. Aber am ende diese 6 Monate - am Januar war noch eine Gerichtverhandlung - von welche wir haben beide nicht gewust und da er hat alle 3 Wiederrufung bekommen, wieder ohne Anwaltin. Ich habe dann nie mehr von unsere Anwaltin keine einzige PIPS gehört. Ich habe gleich am andere Tag eine neue Anwalt gesucht, aber der hat nur schriftlich etwas gemacht, leider keine gute Ergebnis. Denken Sie immer noch alle, dass mein Mann soll alle 3 Jahre absetzen, odher er soll einbischen Schanz für Verteidigung haben. Gerade diese Anwaltin hat ihm immer empfohlen alles zugeben, damit soll er nur mit Bewährung raus kommmen.

Ich habe leider echt keine Geld, daswegen ich brauche von euch gute Rat. Ich bin vorbereitet alles für mein Mann tun, weil ich vertraue ihm. Ich kenne ihm auch eine Weile, ich weiss, dass er viel beeinflussbar ist und viele büse Leute hat ihm immer wieder ausgenutz.
Glauben Sie mir, wenn ich Zweifel werden habe,ich lasse es, ich werde doch nicht ins Risiko gehen, ich bin nicht so. Bitte.
Danke - Zuzana

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich fürchte, dass hat er dann zumindest teilweise seiner Anwältin zu verdanken. Wenn dem Gericht eine Vertretungserklärung vorliegt, braucht es den Beschuldigten nicht mehr selbst anzuschreiben, da sich ja ein Strafverteidiger darum kümmert. Dazu gehört natürlich auch, dass der Mandant über wichtige Dinge informiert wird und wenn ein Termin dem Anwalt mal nicht passt, sollte er halt versuchen, eine Vertagung zu erreichen, falls das nicht gelingt, sollte der Mandant natürlich informiert werden. Eigentlich gibt es gegen fast alle Entscheidungen passende Rechtsmittel, wenn das aber daran scheitert, dass wichtige Angelegenheiten unbeachtet auf dem Schreibtisch seiner Anwältin liegen, wird es in der Tat schwer, man kann zwar hinsichtlich abgelaufener Rechtsmittelfristen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und versuchen Entscheidungen durch höhere Instanzen korrigieren oder aufheben zu lassen, aber das klappt auch nicht immer. Was genau sollte denn der zweite Anwalt tun? Das er auf schriftlichem Wege tätig wird, ist bei bestimmten Rechtsmitteln wie Beschwerde oder Revision so vorgesehen. Wenn gegen eine Entscheidung keine anderen Rechtsmittel mehr möglich sind, kann man auch noch sein Glück mit einer Verfassungsbeschwerde versuchen, aber nur innerhalb eines Monats nach der Entscheidung. Dafür könnte man sogar Prozesskostenhilfe bekommen.

-- Editiert von danielB am 02.04.2006 01:01:17

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zuzana0310
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, werde ich gleich versuchen beantragen. Zuzana

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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