Hallo, mein Freund hat 2 Jahre Bewährung wegen schweren Raubes (Jugendstrafe mit 17 Jahren). Nun wurde er vor kurzem angehalten und hatte einen positiven Urintest auf THC und auch der Bluttest zeigte einen hohen Wert. Es wurden Wochen danach immer wieder unangekündigte Kontrolltests (Bluttests) von der Polizei
gemacht, da er weiterhin Auto fuhr, weil er nicht mehr geraucht hat.
Nun steht in der Anklageschrift der Polizei ,Trunkenheit am Steuer‘. Kann aufgrund dessen die Bewährung widerrufen werden??
Bewährungswiderruf bei positivem THC-Bluttest?
29. April 2020
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Frage vom 29. April 2020 | 20:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf bei positivem THC-Bluttest?
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#1
Antwort vom 29. April 2020 | 20:20
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Theoretisch ja. Praktisch wahrscheinlich nicht.
#2
Antwort vom 29. April 2020 | 20:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Könnten Sie das genauer erläutern?
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#3
Antwort vom 29. April 2020 | 20:48
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Der positive Bluttest für sich führt nicht zu einem Widerruf.
Eine neue Straftat kann zu einem Bewährungswiderruf führen.
Ihr Freund scheint nicht nur bekifft gewesen zu sein, sondern ist so bekifft Auto (oder ein anderes Fahrzeug) gefahren, dass die Verkehrssicherheit gefährdet war - das wäre eine Straftat.
Allerdings ist eine Widerruf umso unwahrscheinlicher, je unähnlicher sich die damalige und die aktuelle Straftat sind.
#4
Antwort vom 30. April 2020 | 20:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatNun steht in der Anklageschrift der Polizei ... :
Es gibt keine "Anklageschrift" der Polizei.
Entweder ist es eine "Anklageschrift" ... dann ist sie von der Staatsanwaltschaft (zugestellt vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag >> förmliche Zustellung)
oder es ist eine "Anhörung" ... dann ist sie in der Regel von der Polizei.
Zitat:Trunkenheit am Steuer
Auch einen solchen Tatbestand gibt es nicht. Wenn dann "Trunkenheit im Verkehr". Das wäre dann § 316 StGB. Oder wird evtl. nur eine OWi nach § 24a StVG vorgeworfen?
Es hört sich vielleicht spitzfindig an, aber sowohl das eine als auch das andere ist relativ entscheidend dafür, was nun weiter passiert, bzw. passieren kann. Das müßte also erstmal geklärt werden.
Zitat:Kann aufgrund dessen die Bewährung widerrufen werden??
Wenn er wegen einer Straftat (nicht nur OWi) verurteilt wird grds. ja. Praktisch aber erst mal weniger wahrscheinlich.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 30.04.2020 20:38
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