Bewährungswiderruf - ich habe alle Raten bezahlt und mich an alle Bewährungsauflagen gehalten?

6. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Bewährungswiderruf - ich habe alle Raten bezahlt und mich an alle Bewährungsauflagen gehalten?

Hallo,
ich bin vor gut 2 Jahren wegen Betrugs (2003) zu 2 Jahren Haft,ausgesetzt auf 3 Jahre,auf Bewährung,sowie eine monatliche Geldbuße von € 200.- rechtskräftig verurteilt worden.Ich habe seinerzeit angegeben,(mündlich,vor Gericht) bei
einem Verband angestellt zu sein und monatlich € 2.500.- brutto und € 1,700.-
netto zu verdienen.Ich bin 42 Jahre alt,habe eine Frau und zwei Kinder. (2 und 4 )
Das Gehalt habe ich wissentlich falsch angegeben,da ich mehr verdiene,mein
Anwalt aber meinte,dieses würde nicht geprüft.Böser Fehler.
Ich habe alle Raten pünktlich bezahlt und mich wie vorgegeben alle 3 Monate
gemeldet ob mein Wohnsitz und Einkünfte noch aktuell sind.

Als mein Schwager mehrere Wochen im Ausland war,habe ich mit Vollmachten
für ihn einen Mietvertrag,ein Telefonanschluß , sowie ein Bürogerät beantragt/gemietet.Hier sollen betrügerische Geschäfte getätigt worden sein.
Dieses ist devinitiv falsch,was sich auch eindeutig herausstellen wird.Verfahren
läuft aber noch.

Nun vermutet man offenbar,dass ich hinter neuen betrügerischen Geschäften
stecke und aufgrund der o.g.Verträge meinen Schwager nur als Strohmann
vorgeschickt habe.
Dann gab es bei mir zuhause eine Hausdurchsuchung,sowie zeitgleich in
besagten Büro und bei meinem Schwager zuhause.
Nirgendwo wurde etwas großartig belastendes gefunden.Jedoch bekam ich
einige Tage zuvor Post von einer Bewährungshelferin ,( oder so ähnlich)
die sich unbedingt bei mir zuhause treffen wollte,um meine Gehaltsbescheinigungen einsehen zu können.
Diesen Termin habe ich durch meinen Anwalt vertagen lassen wollen.Daraufhin
bekam ich Post vom Gericht,( Ladung ) mitte Juli,bezüglich evtl .
Bewährungswiderruf.Grund :keine Offenlegung meiner finananziellen Verhältnisse.Da die Polizei auch einen Ordner des Verbandes,bei dem ich angegeben hatte zu arbeiten, mitgenommen hat,kann das nur so zusammen hängen.
Warum ist dies so wichtig,Ich habe alle Raten bezahlt,und mich an alle geforderten Absprachen/Bewährungsauflagen gehalten.
Wie stehen die Chancen hier,bzw.wie wahrscheinlich ist hier ein Widerruf der
Bewährung ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

quote:
Anwalt aber meinte,dieses würde nicht geprüft.Böser Fehler.


Nöö, da hat er Recht. Normal wird es nicht geprüft, wenn die Angabe glaubhaft ist

quote:
und mich wie vorgegeben alle 3 Monate
gemeldet ob mein Wohnsitz und Einkünfte noch aktuell sind.


Das hat Ihnen ein deutsches Gericht so aufgegeben? Ist auch ungewöhnlich. Normalerweise muß man sich nur melden, wenn sich etwas ändert (z.B. der Wohnsitz). Sind Sie Deutscher/EU-Bürger? Oder haben Sie ggf. nur einen befristeten/"unsicheren" Aufenthaltstitel? In letzterem Fall könnte ich mir derartiges vorstellen.

quote:

mitte Juli,bezüglich evtl .
Bewährungswiderruf.Grund :keine Offenlegung meiner finananziellen Verhältnisse
.

Noch nie gehört, dass das Bewährungswiderrufsgrund sein kann. Und schon einige Jahre im Geschäft bin ;)

Davon ab: Das Urteil von damals ist rechtskräftig. Die dort auferlegten Zahlungen haben Sie befolgt. Die damaligen Gehaltsangaben gehören zu den "Angaben zur Sache" und da dürfen Sie als Angeklagter straflos lügen. Allenfalls kann das Gericht die Auflage nun abändern (erhöhen)

quote:
Warum ist dies so wichtig,Ich habe alle Raten bezahlt,und mich an alle geforderten Absprachen/Bewährungsauflagen gehalten.


Tja, wie ich sagte...

quote:
Wie stehen die Chancen hier,bzw.wie wahrscheinlich ist hier ein Widerruf der
Bewährung ?


Wie auch schon angedeutet: Wenn das Ganze in D spielt und Sie hier nicht was ganz wesentl. vergessen haben oder völlig falsch interpretieren = 0,00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Streetworker,
ich bin deutscher Staatsbürger und auch nicht ausländischer Abstammung , oder ähnliches.Es läuft wie gesagt noch ein neues Strafverfahren wegen Betruges,das aber meiner Meinung nach ( und auch meines Anwalts ) völlig absurd ist.
Eine Sache habe ich noch nicht erwähnt,um Verwirrung zu vermeiden,es steht noch eine Führerscheinangelegenheit im Raum.Aber dies ist ja eine andere
" Branche" , wie ich meine,oder?
Fürs Erste trotzdem schon mal vielen Dank.Mit Ihrer Einschätzung haben Sie mir
den Rest der Nacht etwas erträglicher gemacht.Nicht auszudenken ,meine Zwerge 2 Jahre nicht zu sehen.Hoffentlich teilt der Richter Ihre Einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Wenn die "Führerscheinsache" eine Straftat ist (z.B § 21 StVG ) und nicht bloß eine OWI und innerhalb der Bewährungszeit begangen wurde, kann das theo. ein Widerrufsgrund sein. Dazu müßte sie aber auch rechtskräftig sein. Eben aus diesem Grund kann auch der neue Betrug(svorwurf) kein Widerrufsgrund sein (kein rechtskräftiges Urteil)

Aber das:

quote:<hr size=1 noshade>Bewährungswiderruf.Grund :keine Offenlegung meiner finananziellen Verhältnisse <hr size=1 noshade>


kann im deutschen Strarecht kein Widerrufsgrund sein. Allenfalls -und selbst dazu müßte man die Vorschrift schon etwas "dehnen"- wenn es im Bewährungsbeschluß hieß:

"Es wird dem Verurteilten auferlegt, den Schaden nach Kräften , jedoch monatlich mindestens mit X € wiedergutzumachen."

Dann könnte man evtl. noch einen Verstoß annehmen, da Sie eben nicht "nach Kräften" gehandelt haben, sondern einen Teil Ihrer (Finanz-)kraft verschwiegen haben.

Steht da aber nur eine monatlicher Betrag an XY zu zahlen (nicht an den/die Geschädigten) und nichts von "nach Kräften", sehe ich hier keinen Widerrufsgrund der einer langerichtlichen Prüfung standhalten würde (falls ein Richter am Amtsgericht tatsächlich auf die Idee kommt, hier aus diesem Grund zu widerrufen). Falls das tatsächlich passiert unbedingt binnen 1 Woche Beschwerde gegen den Widerufsbeschluß einlegen.

-- Editiert am 06.07.2009 04:08

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich schließe mich Streetworker in vollem Umfang an. Das klingt alles äußerst abstrus, aber es mag Bewährungshelfer geben, die im perfekten Team mit Amtsrichtern ihre unglaublich merkwürdigen Rechtsauffassungen auch noch in die Tat umzusetzen wissen. Wie schön, daß es die Rechtsmittel gibt...

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.070 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen