Bewährungswiderruf nach Geldstrafe?

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TonySoprano385
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf nach Geldstrafe?

Hi liebe Community,
ich möchte mich zunächst einmal herzlich im Vorraus für eure Meinungen bedanken. Leider ist bei mir in der letzten Zeit viel unschönes passiert im Bezug auf Staatsanwaltschaft etc. Kurz zur Vorgeschichte: Bin wegen Betrug auf 1,5 jahre bewährung (3 jahre) und habe meine Lektion endgültig gelernt und werde straffrei bleiben. Jetzt hatte ich vor ca einem halben Jahr Probleme mit der Polizei bekommen wegen ca 30g Cannabis und bekam dafür eine Geldstrafe (90 ts).
Weil diese Sache laut Gericht in der Bewährungszeit geschah und nicht davor ( Wurde danach gefunden, obwohl ich bereits vor dem Gerichtstermin damit abgeschlossen habe) bekam ich nun Post von der Staatsanwaltschaft in der es heißt, dass Antrag auf Widerruf gestellt wird.

Das komische daran ist nun, dass in dem Brief von einer einschlägigen Straftat zu der wegen der es damals Bew. gab gesprochen wird. Dies ist ein Fehler und mein Anwalt sagte auch, es ist sehr seltsam da es ja Geldstrafe gab sollte es eher nur zur Bewährungsverlängerung kommen statt gleich zum Widerruf. Es handelte sich eindeutig um ein Btm Delikt und nicht wieder um Betrug!

Ich bin nun schon seit Monaten mental am Rande der Verzweiflung weil ich nicht weiß ob ich ins Gefängnis muss oder nicht... Nachdem ich und mein Anwalt vor dem Gericht eine Geldstrafe erkämpft haben und ich dem Richter mehrere Urinproben vorgelegt habe um zu zeigen dass es mir am Herzen liegt, meinte mein Anwalt dass es absolut keinen Sinn macht, die Bewährung zu widerrufen. Jetzt kam aber der Antrag der Sta und es geht wieder alles los.. Der ganze Stress.

Ich bin am studieren und hatte außer dem schwerwiegendem Betrug ( war richtig ******* von mir... ) zuvor nie Probleme mit dem Gesetz. Und dann halt noch die 30g Cannabis. Ich weiß dass ich selber Verantwortlich für meine Lage bin und habe aber schon lange meine Lektion gelernt! Jetzt ist schon fast ein Jahr Bewährung vergangen, und von Der Geldstrafe habe ich schon 2 Monatsraten überwiesen. Der Kontakt zur Bewährungshilfe ist auch Top.

Also meine Frage dazu ist, wie lange dauert es nun bis das Gericht darüber entscheidet ob die Bewährung fällt oder nicht und ob es zwingend zu einer neuen Verhandlung kommen wird? Es ist ja so dass die Sta jetzt Widerruf beantragt, aber der kann theoretisch auch abgelehnt werden oder? Ich möchte mich hier nichts beschönigen und weiß um meine Fehler sehr wohl bescheid, jedoch bin ich der Ansicht, dass ich mich wahrhaftig gebessert hab und die Cannabis sache ein letzter Ausrutscher war und ich finde weil man auch viel über mehrere parallelbewährungen liest ( soll es ja geben), habe ich die Chance auf eine Verlängerung auch verdient.

Mit freundlichen Grüßen


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von TonySoprano385):
Also meine Frage dazu ist, wie lange dauert es nun bis das Gericht darüber entscheidet ob die Bewährung fällt oder nicht


Ein paar Wochen.

Zitat (von TonySoprano385):
und ob es zwingend zu einer neuen Verhandlung kommen wird?


Nein, es gibt ja nichts zu verhandeln.

Zitat (von TonySoprano385):
Es ist ja so dass die Sta jetzt Widerruf beantragt, aber der kann theoretisch auch abgelehnt werden oder?


Ja, praktisch auch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TonySoprano385
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich meine, ob es eine Anhörung gibt wo ich mich vor dem Gericht erklären kann? Noch eine Frage wäre ob meine 90 TS in Gefängnistage umgewandelt werden, wenn die Bewährung widerrufen wird?
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich meine, ob es eine Anhörung gibt wo ich mich vor dem Gericht erklären kann? Ja.
Noch eine Frage wäre ob meine 90 TS in Gefängnistage umgewandelt werden, wenn die Bewährung widerrufen wird? Nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TonySoprano385
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.594 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen