Bewährungswiderruf - was kann ich dagegen tun?

16. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sven Böhm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiderruf - was kann ich dagegen tun?

Ich wurde am Juli vergangen jahres zu einer Feiheitsstraft von 2 Jahren auf 4 Jahre Bewährung verurteilt zusätzlich noch 200 Sozialstd.
Bin nun seit Ende Sept. in Haft wegen einer anderen Straftat.
Jetzt wollen sie die Bewährungwiderrufen was kann ich dagegen tun?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wurde die 'andere Straftat' innerhalb der Bewährungszeit der ersten Tat begangen? Falls ja, können Sie zwar 'Beschwerde' (§ 304 StPO ) gegen den Widerruf der alten Strafe einlegen, aber bringen wird das nichts, da die Widerrufsvoraussetzungen dann ja gegeben sind, und bei Inhaftierung in neuer Sache die alte Strafe so gut wie immer widerrufen und mit vollstreckt wird.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meinemaus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Man kann ein Gnadengesuch einreichen. Am besten mal mit dem Bewährungshelfer sprechen.Der sollte das eigentlich wissen. Oder mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, die erklären einem das auch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Oder mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, die erklären einem das auch.
Die StA betreibt keine Rechtsberatung.
Und ein Gnadengesuch ist keine Wunderwaffe. Es ist die Ausnahme, dass es einen Gnadenerweis gibt. Damit sollen nur Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft werden, denen mit Rechts-Mitteln nicht mehr beigekommen werden kann. Wenn jemand allerdings während der Bewährungszeit eine Straftat begeht, inhaftiert wird und dann ein Widerruf erfolgt, ist das die vom Gesetzgeber gewollte Folge und kein Grund für einen Gnadenerweis. Da müsste schon etwas handfestes vorgetragen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sven Böhm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hilft Da dann auch nicht das Ärztlichen Atteste das meine Frau schwere Chronische Depressionen hat und die drei Klein kinder im alter von 3,5Jahren, 1,5Jahren und 3Monaten unter dem Fehlen der Bezugsperson leiden??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Sven,

solltest Du Dir da nicht Gedanken drüber machen, bevor Du eine Straftat begehst ??

Soll ein solches Attest ein Freibrief sein, daß man Straftaten begehen kann ohne ins Gefängnis zu müssen ?

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sven Böhm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So ist das auch nicht gemeint.Das mit der Stfaftat weswegen ich in der JVA bin ist mir nie nachgewiesen worden. Der Richter hat einem Dedektiv mehr geglaubt als 2 unabhängigen zeugen. Obwohl sich der dedektiv nur in wiedersprüche verhedert hat. und es um einen betrag von 1.50€ ging.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sven Böhm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So ist das auch nicht gemeint.Das mit der Stfaftat weswegen ich in der JVA bin ist mir nie nachgewiesen worden. Der Richter hat einem Dedektiv mehr geglaubt als 2 unabhängigen zeugen. Obwohl sich der dedektiv nur in wiedersprüche verhedert hat. und es um einen betrag von 1.50€ ging.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Dann hätten Sie Rechtsmittel einlegen müssen. Das haben Sie anscheinend nicht getan. Nun kriegt der Richter, der damals die Bewährung ausgesprochen hat den Vermerk auf den Tisch, dass da eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, und der wird natürlich die Strafe widerrufen. Sie können zwar Beschwerde einlegen, aber dafür, sowie für ein eventuelles Gnadengesuch sehe ich Zappenduster.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sven Böhm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch ich habe rechtsmittel eingelegt. Waren sogar beim Landgericht.
Aber die Haben de Dedektiv auch geglaubt obwohl er sich wieder wiedersprochen hat als beim Amtsgericht. Und die Richterin die, die die Anhörung macht ist eine ganz andere die den Fall nicht kennt. Die ist nämlich für die ganze JVA zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen