Ich wurde am Juli vergangen jahres zu einer Feiheitsstraft von 2 Jahren auf 4 Jahre Bewährung
verurteilt zusätzlich noch 200 Sozialstd.
Bin nun seit Ende Sept. in Haft wegen einer anderen Straftat.
Jetzt wollen sie die Bewährungwiderrufen was kann ich dagegen tun?
Bewährungswiderruf - was kann ich dagegen tun?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wurde die 'andere Straftat' innerhalb der Bewährungszeit der ersten Tat begangen? Falls ja, können Sie zwar 'Beschwerde' (§ 304 StPO
) gegen den Widerruf der alten Strafe einlegen, aber bringen wird das nichts, da die Widerrufsvoraussetzungen dann ja gegeben sind, und bei Inhaftierung in neuer Sache die alte Strafe so gut wie immer widerrufen und mit vollstreckt wird.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Man kann ein Gnadengesuch einreichen. Am besten mal mit dem Bewährungshelfer sprechen.Der sollte das eigentlich wissen. Oder mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, die erklären einem das auch.
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Oder mal bei der Staatsanwaltschaft nachfragen, die erklären einem das auch.
Die StA betreibt keine Rechtsberatung.
Und ein Gnadengesuch ist keine Wunderwaffe. Es ist die Ausnahme, dass es einen Gnadenerweis gibt. Damit sollen nur Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft werden, denen mit Rechts-Mitteln nicht mehr beigekommen werden kann. Wenn jemand allerdings während der Bewährungszeit eine Straftat begeht, inhaftiert wird und dann ein Widerruf erfolgt, ist das die vom Gesetzgeber gewollte Folge und kein Grund für einen Gnadenerweis. Da müsste schon etwas handfestes vorgetragen werden.
Hilft Da dann auch nicht das Ärztlichen Atteste das meine Frau schwere Chronische Depressionen hat und die drei Klein kinder im alter von 3,5Jahren, 1,5Jahren und 3Monaten unter dem Fehlen der Bezugsperson leiden??
Hallo Sven,
solltest Du Dir da nicht Gedanken drüber machen, bevor Du eine Straftat begehst ??
Soll ein solches Attest ein Freibrief sein, daß man Straftaten begehen kann ohne ins Gefängnis zu müssen ?
Gruß
Michael
So ist das auch nicht gemeint.Das mit der Stfaftat weswegen ich in der JVA bin ist mir nie nachgewiesen worden. Der Richter hat einem Dedektiv mehr geglaubt als 2 unabhängigen zeugen. Obwohl sich der dedektiv nur in wiedersprüche verhedert hat. und es um einen betrag von 1.50€ ging.
So ist das auch nicht gemeint.Das mit der Stfaftat weswegen ich in der JVA bin ist mir nie nachgewiesen worden. Der Richter hat einem Dedektiv mehr geglaubt als 2 unabhängigen zeugen. Obwohl sich der dedektiv nur in wiedersprüche verhedert hat. und es um einen betrag von 1.50€ ging.
Dann hätten Sie Rechtsmittel einlegen müssen. Das haben Sie anscheinend nicht getan. Nun kriegt der Richter, der damals die Bewährung ausgesprochen hat den Vermerk auf den Tisch, dass da eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist, und der wird natürlich die Strafe widerrufen. Sie können zwar Beschwerde einlegen, aber dafür, sowie für ein eventuelles Gnadengesuch sehe ich Zappenduster.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Doch ich habe rechtsmittel eingelegt. Waren sogar beim Landgericht.
Aber die Haben de Dedektiv auch geglaubt obwohl er sich wieder wiedersprochen hat als beim Amtsgericht. Und die Richterin die, die die Anhörung macht ist eine ganz andere die den Fall nicht kennt. Die ist nämlich für die ganze JVA zuständig.
Und jetzt?
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