Bewährungswideruf, wenn neue Bewährungsstrafe innerhalb Bewährungszeit?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
mausi11111
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswideruf, wenn neue Bewährungsstrafe innerhalb Bewährungszeit?

Ich hätte da mal dazu eine Frage.
Ist frei erfunden .
Wenn jemand eine Bewährung in Jahr 2009 bekommt auf 3 Jahre un die gleiche Person bekomt 2010 wieder eine Bewährung auf 3 Jahre wird dann da die erste Bewährung widerrufen?
Oder bleibt es bei den Bewährungen?



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Normalerweise bleibt es bei den Bewährungen. Zwar ist grundsätzlich ein Widerruf der alten Bewährung durch die Strafvollstreckungsbehörde möglich. Da aber das Tatgericht der zweiten Tat offenbar eine erneute Bewährung für ausreichend erachtet, stellt sich relativ selten jemand gegen diese Einschätzung.

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#2
 Von 
mausi11111
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn es 2 verschiedene Gerichte sind und 2 verschiedene Tatbestande sind?

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#3
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Normalerweise ja. Das zweite Gericht kennt bei seiner Verurteilung die bestehende Bewährung und hät trotzdem eine Verbüßung der Strafe für nicht notwendig. Gerade bei unterschiedlichen Delikten ist dies sogar mitunter sinnvoll.
Aber wie gesagt, möglich bleibt der Widerruf.

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#4
 Von 
mausi11111
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info


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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Zwar ist grundsätzlich ein Widerruf der alten Bewährung durch die Strafvollstreckungsbehörde möglich


Nicht die Strafvollstreckungsbehörde entscheidet über den Widerruf der Bewährung (einzige Ausnahme: Widerruf einer Strafzurückstellung nach § 35 BtmG), sondern das Gericht des ersten Rechtszuges (der ersten Verurteilung), Die StA beantragt den Widerruf lediglich

Ansonsten ist es richtig. Gerade(!!) dann, wenn es 2 verschiedene Tatbestände sind, ist die Chance größer, dass die Bewährung bestehen bleibt, als wenn es wieder der selbe wäre.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#6
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Nicht die Strafvollstreckungsbehörde entscheidet über den Widerruf der Bewährung [...] sondern das Gericht des ersten Rechtszuges


Da hat der Streetworker natürlich recht.

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#7
 Von 
mausi11111
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heist dan das Gericht das mich die erste Bewährung gegeben hat die kann es mir immer noch widerrufen?
Wie lange dauert es dann so in der Regel wenn sie es machen bis man da dann ein schreiben bekommt?

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