Bewährungswiederruf??

23. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
stoffi100
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 25x hilfreich)
Bewährungswiederruf??

Hallo,

und zwar wurde eine Freundin von mir voriges Jahr zu 1Jahr und 9Monate auf Bewährung und 200h verdonnert. Von den Stunden sind bisher 25 gemacht, und die Frist ist seit 1.8 zuende. Ich gehe mal stark davon aus, das der Richter sich das nicht länger anschaut und die Bewährung wiederrufen wird.

Sie meinte zu mir, dann geht sie in Widerspruch und dann würde es vorm Landgericht verhandelt werden und die würden eh milder Urteiln als das Amtsgericht. Habe davon noch nie was gehört. KAnn man bei sowas überhaupt in "Widerspruch" gehen?

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5 Antworten
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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Man kann das Rechtsmittel der "sofortigen Beschwerde" einlegen. Da wird aber nichts mehr "neu verhandelt", sondern das Landgericht prüft nur, ob das Amtsgericht zu Recht widerrufen hat und entscheidet dann durch Beschhluß (schriftlich).

Vor dem Widerruf gibt es auch eine Anhörung. Wenn es sinnbringend erscheint, wird man ggf. noch mal eine kurze Frist zu Erfüllung der Auflagen einräumen. Wenn aber eh klar ist, dass sie sie nicht machen wird, wird das eher nichts. Und auch die "sof. Beschwerde" wird nichts bringen.

Im Frage mich, warum man lieber 21 Monate in Haft geht, statt 175 Stunden zu machen.

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