Bewährungswiederruf

22. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go541925-13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungswiederruf

Hallo habe ein Bewährungswiederruf weil ich meine Arbeitsstunden nicht zum genannten Termin fertig hatte habe aber die Arbeitsstunden weiter gemacht und auch vollständig abgearbeitet. Jetzt habe ich den Termin für mein Haftantritt. Gibt es noch eine Möglichkeit die Haftstrafe zu umgehen? Hatte auch in der Zeit wo ich die Arbeitsstunden erfüllen sollte einen gebrochenen Arm und somit nicht jede Arbeit machen können und deswegen nicht zum Termin fertig hatte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von go541925-13):
Hatte auch in der Zeit wo ich die Arbeitsstunden erfüllen sollte einen gebrochenen Arm und somit nicht jede Arbeit machen können und deswegen nicht zum Termin fertig hatte.

Und das hat man den relevanten Stellen wie genau mitgeteilt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es gab ja eine Anhörung vor dem Widerruf. Was wurde denn da so besprochen?

Wurde gegen den Widerrufsbeschluß Rechtsmittel eingelegt?

Zitat (von go541925-13):
Gibt es noch eine Möglichkeit die Haftstrafe zu umgehen?


Nö, zu 99,9% nicht, da der Widerruf offenbar rechtskräftig ist.

1x Hilfreiche Antwort

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