Hallo!!
Ich habe mal eine Frage und hoffe hier kann mir mal wieder jemand weiterhelfen
...
Was ist wenn jemand (Person A )zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und dann in der Bewährungszeit eine Anzeige erhällt wegen einer anderen Tat die jedoch verübt wurde bevor A zu der Bewährungszeit verurteilt wurde?? Bei der Straftat die A begangen hat bevor sie zur Bewährungsstrafe verurteilt ist mit einer geringen Geldstrafe zu rechen (30 Tagessätze). Kann deshalb dann die Bewährung aufgehoben werden weil es ja innerhalb der Bewährungszeit zu einer Anzeige und einem Urteil kommt oder werden die 2 Taten gesondert betrachtet. Die 2 Straftaten haben nicht miteinander zu tun!!!
Und was ist wenn sich beide Straftaten ereignet haben bevor überhaupt eine der beiden verurteilt wurde?? Wird es dann eine Gesamtstrafe geben?? Die müsste sich ja dann zusammensetzten aus der Geldstrafe und der Bewährungsstrafe!! Muss A dann bei der Gesamtstrafe mit Haft rechnen oder kann eine Freiheitsstrafe dann auch noch zur Bewährung ausgesetzt werden??
Liebe Grüße
Bewährungszeit
Ok vielleicht war meine Frage ein bissjen kompliziert gestellt. Ich versuche es einfach nochmal.
Angenommen es gibt 2 Taten (A und B) die sich beide ereignen bevor Tat A verurteilt wird.
Tat A wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Während der Bewährungszeit wird die Person nun wegen Tat B angezeigt und zu 30 Tagessätzen verurteilt. Dann kann ja gemäß §55 eine Gesamtstrafe gebildet werden und ich möchte jetzt einfach wissen ob es möglich ist dass eine Geldstrafe mit einer Bewährungsstrafe "verrechnet" wird und wie dann eine eventuelle Gesamtstrafe aussehen wird. Also wird die Bewährung bestehen bleiben oder muss die Person dann in Haft??
Hoffe ich bekommen eine Antwort
Hi,
wegen einer Straftat vor der Bewährungszeit wird die Bew. nicht aufgehoben. Es wird also eine Gesamtstrafe gebildet, die dann in einer leichten Anhebung der Bewährungsstrafe besteht (z. B. werden aus 6 Monaten 6 Monate und zwei Wochen).
Weitere Möglichkeiten: Das Verfahren wegen der Tat B wird nach § 154 StPO
eingestellt. Noch eine andere Möglichkeit: Es wird von einer Gesamtstrafenbildung abgesehen, um den Täter mit einer sofort zu vollstreckenden Strafe zu treffen, nämlich der Geldstrafe, wobei die Bewährung erhalten bleibt.
Gruß vom mümmel
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn also die Freiheitsstrafe genau 2 Jahre geträgt ist sie ja noch gerade so auf Bewährung. Wenn dann die 30 Tagessätze als 2 Wochen hinzu kämen dann müsste die Person diese 2 Jahre ja absitzen da die 2 Jahres Grenze überschritten ist.
In solch einem Fall würde man dann ja wohl auf die 2 anderen Möglochkeiten ausweichen oder??
Liebe Grüße
Hi,
das würde ich mal ganz stark vermuten. Wenn es um die Verleumdung aus Ihrem anderen Thread geht, würde ich mal auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder eben wegen des § 154 tippen.
Gruß vom mümmel
@mümmel
Es kann doch auch eine Gesamtstrafe gebildet werden, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt ist ! ? Selbst wenn sie unter zwei Jahren liegt. Wieso meinst Du das eine Bewährung zwingend bestand haben muss?
grüße
steffi
Wenn Geld- und Freiheitsstrafe zusammenfallen wird üblicherweise keine Gesamtstrafe gebildet, die Begründung hat Mümmel ja genannt. Das ist, wenn die Freiheitsstrafe schon bei 2 J. liegt, sogar im Interesse des Verurteilten, weil die zu bildende Gesamtstrafe zwingend über 2 J. läge und nicht mehr bewährungsfähig wäre.
Wäre die FHS niedriger und würde tatsächlich eine neue FHS gebildet werden, spricht einiges dafür, dass sie wiederum zur BW ausgesetzt wird. Zwingend ist das aber nicht, weil die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung maßgeblich sind.
"weil die Umstände zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung maßgeblich sind".
was heißt das genau??
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten