Bewährungszeit beträgt 1 Jahr

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
didi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Bewährungszeit beträgt 1 Jahr

Hallo,

was bedeuted die Bewährungszeit beträgt 1 Jahr?

Wenn die Bewährung im April 2016 beginnt, endet diese dann im April 2017? Also wenn im Mai 2017 eine Strattat begangen wird, hat das nichts mehr mit dem Urteil zu tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das bedeutet, dass wenn innerhalb dieses Jahres eine Straftat begangen wird die zur Bewährung ausgesetzte Strafe mglw. verbüßt werden muß, da die Aussetzung zur Bewährung mglw. widerrufen wird >>> § 56f, Abs. 1 StGB

Eine Bewährungszeit von nur 1 Jahr gibt es jedoch nicht, jedenfalls nicht bei verhängten Freiheitsstrafen. Die Mindestdauer sind 2 Jahre.

Ausnahme(n): Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt (also einer "Geldstrafe auf Bewährung") oder bei dem jugendrechtlichen sog. "Vorbehalt der Verhängung einer Jugendstrafe" nach § 27 JGG kann die Bewährungszeit auch 1 Jahr betragen.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.04.2016 20:34

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
didi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Streetworker für deine hilfreiche Antwort.

Angenommen es wäre das hier:
Bei der Verwarnung mit Strafvorbehalt (also einer "Geldstrafe auf Bewährung")

Würde dann das ganze im April 2017 enden, wenn es im April 2016 in Kraft getreten ist?

Ich hab mal gehört das 2 Jahre auf Bewährung nicht gleich 2 Jahre sind, sondern der Schuldige dann auch über die 2 Jahre hinaus nicht in Erscheinung treten darf.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Würde dann das ganze im April 2017 enden, wenn es im April 2016 in Kraft getreten ist?


Die Bewährungszeit endet genau 1 Jahr nach dem Datum des Beschlusses mit dem sie festgelegt wurde.

Zitat:
Ich hab mal gehört das 2 Jahre auf Bewährung nicht gleich 2 Jahre sind, sondern der Schuldige dann auch über die 2 Jahre hinaus nicht in Erscheinung treten darf.


Natürlich darf man auch nach mehr als 2 Jahren grds. keine Straftaten begehen. Das ist doch logisch.

Wegen einer Straftat, die nicht im Bewährungszeitraum lag (sondern erst später stattfand), kann die Bewährung aber nicht mehr widerrufen werden.

Anders sieht es aus, wenn nach z.B. 2 Jahren und 3 Monaten eine Straftat festgestellt wird, deren Tatzeitpunkt aber innerhalb der Bewährungszeit lag. Beispiel: Ich begehe nach 1 Jahr und 11 Monaten einen Einbruch, der aber erst nach 2 Jahren und 3 Monaten entdeckt wird. In dem Fall kann auch nach 2 Jahren und 3 Monaten die Bewährung noch widerrufen werden, da der Tatzeitpunkt innerhalb der Bewährungszeit lag.

2x Hilfreiche Antwort

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