Bewährungszeit erlassen

26. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
simdie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewährungszeit erlassen


Hallo an Alle,
ich habe eine Frage zum erlassen einer Bewährungsstrafe, resultierend aus nicht gezahlten Kindesunterhalt.
Der Unterhaltsschuldner wurde zur Zahlung verurteilt..bei Nichtzahlung wurden 9 Monate Haft angedroht und die Bewährungszeit auf 3 Jahre festgesetzt. Es gab keine Zahlung, die 3 Jahre waren rum und ihm wurde die Bewährungsstrafe erlassen. Als ich bei Gericht anrief(habe auch schriftlich angefragt)...warum ihm die Strafe erlassen wurde und wie ich nun an mein Geld komme - sagte man mir, darüber müsse man mir keine Auskunft geben.
Ich habe schon mehrere Urteile, muß ich jetzt wieder Anzeige erstatten? Unterhaltsurteile verjähren doch erst nach 30 Jahren, oder?
Ich bedanke mich jetzt schon für Hinweise - die mir weiterhelfen, denn ich kämpfe schon fast 23 Jahre und er kommt immer wieder davon. Meine Tochter die den Unterhaltsanspruch hatte, mußte sogar die alten Prozesskosten ihres nicht zahlenden Vaters ausgleichen - da sie jetzt selbst für sich sorgen kann.
Danke :???:

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simdie


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"simdie"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

ja, und in den drei Jahren haben Sie das Gericht nie informiert, daß er nicht zahlt? Wenn dem Gericht kein Auflagenverstoß und keine Straftat bekannt wird, erläßt es logischerweise die Bewährung.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Möglicherweise wurde hier die Bewährungsauflage geändert, da der Verurteilte nicht zahlen konnte.

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

'Normalerweise' wird der Kindesmutter mitgeteilt, dass der Proband wieviel zu zahlen hat und gebeten, mitzuteilen, ob die Zahlungen regelmäßig erfolgen und sich dann rühren soll, wenn diese Zahlungen ausbleiben.

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#5
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Strafrechtlich ist er damit aus dem Schneider, verurteilt kann er deswegen nicht mehr.

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-Strafrechtlich ist er damit aus dem Schneider, verurteilt kann er deswegen nicht mehr--

das kann man so nicht sagen. Die Verurteilung war ja für die vergangene, nicht für die zukünftige Zeit.

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#7
 Von 
simdie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke erstmal für die schnellen Antworten!
Na klar habe ich den Gerichten immer mitgeteilt, das keine Zahlungen erfolgt sind. Von 1992 bis 2004 lief alles über einen Anwalt, der auch schon am verzweifeln war und ich noch mehr - da ich dem Anwalt jede Arbeitsstelle mitteilte und die Pfändungen immer zu spät kamen...er hatte dann meistens schon wieder gekündigt. Dann habe ich 2 mal Strafanzeige bei der Polizei gestellt, es kam beim ersten mal zu vorgenanntem Urteil mit der Auflage sich alle 3 Monate bei Gericht zu erklären. Das hat er wohl bei den verschiedenen Gerichten getan.Er hatte immer neue Ausreden und ich habe schriftlich bekommen...ab wann die Zahlungen erfolgen sollten. Als dann keine Zahlung kam habe ich dieses dem Gericht mitgeteilt. Sowie die ständig neuen Adressen, Aktennummern mußte ich mir jedesmal selbst wieder besorgen und Arbeitstellen habe ich den verschiedenen Gerichten auch mitgeteilt. Nichts geschah! Auch habe ich erst nach Anfrage erfahren, das ihm die Bewährungsauflage erlassen wurde.

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"simdie"

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es kann eigentlich nur so sein, daß die Bewährungsauflage - hier Zahlung von Kindesunterhalt - umgewandelt wurde, z.B. in eine gemeinnützige Arbeitsauflage.
Anders kann ich mir den Straferlass im Moment nicht erklären.

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