Werden bzw. müssen bei einer Polizeilichen Anhörung seitens der Polizei dem Beschuldigten Beweise vorgelegt werden?
mfg wolli1369
Beweisführung
17. Februar 2006
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Frage vom 17. Februar 2006 | 09:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweisführung
#1
Antwort vom 17. Februar 2006 | 09:42
Von
Status: Praktikant (690 Beiträge, 162x hilfreich)
Nein, wieso auch? Die Polizei sagt was einem vorgeworfen wird (evtl. mit ein wenig Nachdruck), verhoert und nimmt auf.
Es muss ja keine Aussage gemacht werden und es kann darauf gewartet werden, dass der eigene Anwalt Akteneinsicht nimmt. Dieser kann dann entscheiden, was er seinem Mandanten sagt und was nicht.
Agenor
-- Editiert von Agenor am 17.02.2006 09:43:17
#2
Antwort vom 17. Februar 2006 | 09:56
Von
Status: Praktikant (739 Beiträge, 114x hilfreich)
Stimme zu.
Die Polizei muss ja niemandem etwas beweisen, sie sammelt nur Beweise und Aussagen.
Gruß Holger
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#3
Antwort vom 17. Februar 2006 | 10:41
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1434x hilfreich)
Korrekt. Eine Verpflichtung zur Beweisvorlage besteht nicht. Allerdings kommt es schon vor, dass der Beschuldigte mit Beweisen konfrontiert wird. Desweiteren muss dem Beschuldigten der Vorwurf dargelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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