Beweisführung bei Verdacht Kindesmissbrauch

13. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
birdwoman
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
Beweisführung bei Verdacht Kindesmissbrauch

Ein sehr heikler Fall:
Ein dreijähriges Kind erzählt spielerisch einer vertrauten Person aus dem Familienkreis Dinge die den Verdacht des Missbrauchs aufkommen lassen. Es handelt sich um Aussagen wie" aus meinem Geschlechtsteil kommt MIich raus wenn eine bestimmte Person Handlungen daran vornimmt" opder "Ich kann mit meinem Geschlechtsteil in den Mund einer bestimmten Person spritzen", die meiner Meinung nach von einem Kind in dem Alter nicht erfunden sein können. Bei der bestimmten Person handelt es sich um einen leiblichen Elternteil des Kindes. Meine Fragen ist: wie muß jetzt gehandelt werden? Außer den Erzählungen des Kindes an die Vertraute Person gibt es keine Beweise. Wie wird diese Aussage in einem Strafverfahren bewertet werden? Was wenn der Verdacht nicht durch Beweise belegt werden kann? MIt welchem Strafmaß ist bei einer Verurteilung zu rechnen? Welchen Weg muß die Vertraute Person gehen? Ich bitte um zahlreiche aussagegräftige Ratschläge wie das Kind schnellstmöglichst geschützt werden kann.

-- Editiert am 13.02.2010 22:12




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34317 Beiträge, 17762x hilfreich)

Hi,

wie die Aussage bewertet wird? Da können Sie auch gleich nach den Lottozahlen vom nächsten Mittwoch fragen...Leider können wir hier nicht in die Zukunft schauen. Daß bei einem Mißbrauch keine direkten Zeugen anwesend sind, liegt in der Natur der Sache und ist einer Strafverfolgung zunächst mal nicht hinderlich. Ob das Kind seine Aussage auch vor der Polizei wiederholt, kann allerdings nun keiner vorher wissen.
Zu den restlichen Fragen: Einschlägig ist hier der § 176 StGB . Das Strafmaß legt das Gericht dann innerhalb des im § vorgebenen Rahmen fest, wobei natürlich jede Tat einzeln bestraft wird und daraus dann eine Gesamtstrafe gebildet wird.
Es gibt verschieden Handlungsvarianten. Die Vertrauensperson kann sich direkt ans Jugendamt wenden. Sie kann aber auch Anzeige bei der Polizei erstatten. Es gäbe auch die Variante, sich zunächst an eine Beratungsstelle zum Thema "Sexueller Mißbrauch" zu wenden und diese um Rat zu fragen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
aus meinem Geschlechtsteil kommt MIich raus wenn eine bestimmte Person Handlungen daran vornimmt


Bei einem dreijährigen Kind ?

Ganz sicher, daß der Kleine nicht aus Versehen einen Porno gesehen hat ?



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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Trapper nimmt mir die Worte aus dem Mund. Ein 3jähriges Kind kann schon rein biologisch keinen Samenerguss haben. Ich vermute auch eher, dass das Kind entweder Mama und Papa beim Sex oder beim "Porno schauen" beobachtet hat. Von daher sollte man hier zunächst mal "die Kirche im Dorf" lassen und weiter beobachten. Evtl. könnte man den Kinderarzt des Kindes (wenn der bekannt ist) zu Rate ziehen.

-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
heno
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

jo oder gesehn und dann geträumt haben. hier fehlen direkte beweise. solch ein kind weiß nicht was es tut. es sei, es kann zb muttermale am geschlechtsteil direkt zuordnen und dinge beschreiben wie man sie nur kennt wenn es passiert ist.

sozial macht das kein guten eindruck auf betroffene personen auch wenn die rechtslage hier komisch ist (steuerhinterzieher, raubkopierer und missbrauchstäter sind ja gesetzlich nicht so beurteilt wie die gesellschaft es hätte).

-- Editiert am 15.02.2010 15:49

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Wenn es keine objektiven Beweismittel gibt, sondern nur diese Aussagen des Kindes, kann es praktisch keine Verurteilung geben. Das liegt in der Natur der Sache. 3jährige Kinder sind weder in der Lage, verlässliche Zeitangaben zu machen noch können sie Angaben zur Häufigkeit oder zur einzelnen Geschehensabläufen machen. Und selbst wenn sie das tun, werden sie das kaum wiederholen können, wie es aber in einem Strafverfahren erforderlich ist (Aussage bei Polizei, dann beim Gericht usw.).
Hinzu kommt, dass Kinder in dem Alter kaum auseinanderhalten können, was sie erlebt und was sie erzählt bekommen, im Fernsehen gesehen oder geträumt haben.

Das erinnert etwas an diese Fälle, in denen Kindergärtnerinnen Anzeige erstatten, weil ein Kind auf einmal Bilder malt, in denen der Vater als dunkler böser Mann auftaucht und irgendwelche Palmen, die als Penisse gedeutet werden, zu sehen sind.

Wenn die Vertrauensperson etwas sinnvolles tun will, sollte sie die Augen offen halten. Mehr dürfte kaum sinnvoll sein, denn es ist ja auch denkbar, dass gar nichts passiert ist - was sich aber auch kaum nachweisen ließe. Also würde immer ein hässlicher Verdacht in der Luft hängen. Wenn die Vertrauensperson sich also zu weit aus dem Fenster hängt, wird sie, je nachdem, wie die Eltern damit umgehen, entweder rausgeschmissen und hat damit keinen Kontakt mehr zu dem Kind, oder sie ruiniert, falls nämlich doch nichts dran ist, die Familie. Auch keine schöne Vorstellung.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Um es nochmal zusammenzufassen: Es ist ein Verdacht. Aber das ist auch alles. Für einen Tatnachweis genügt aber kein Verdacht, auch nicht die Möglichkeit einer Tatbegehung.
Als Beweis ist wiederum die Aussage eines 3jährigen praktisch unbrauchbar.

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