Beweismittel - Laptop Rückgabe

28. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
aresder1
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Beweismittel - Laptop Rückgabe

Ich hatte am Freitag eine Hausdurchsung wegen Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten. Der leitende Beamte beschlagnahmte 1 PC, Faxgerät, 2 USB Stick, 1 externe Festplatte und den Auffangbehälter vom Papierschredder, 1 Laptopp

Auf Anfrage bezgl. der Rückgabe dieser zum Teil teuren Geräte gab man mir die Auskunft, es wäre Sache des Staatsanwaltes, ob eine Rückgabe erfolgte oder auch nicht. Falls nein, würden diese vernichtet werden.

Wie sehen die Chancen aus, diese Geräte zurückzubekommen. Der Laptopp gehört meiner Ehefrau, die mit dem Ermittlungsverfahren rein gar nix zu tun hat und die ich auch entlasten konnte.

Martin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Haben Sie gegen die Beschlagnahme Widerspruch eingelegt?

Vernichtet wird nichts so einfach. Erstmal wird geprüft, ob die Sachen als Beweismittel in Betracht kommen. Falls nicht, werden sie herausgegeben. Dass ein Computer nun einem anderen gehört, ist dabei nicht so interessant. Es soll ja vorgekommen sein, dass auf dem Rechner der Ehefrau die verfahrensrelevanten Daten zu finden sind....

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#2
 Von 
Forensiker
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Untersuchung aber ergibt, dass ein Gerät als Tatmittel verwendet wurde, wird das nicht wieder herausgegeben.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das ist

a) eine "kann-Vorschrift" bei der der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist und

b) in Fällen wie diesem 11 Jahre alten Fall bzgl. des Laptops der Ehefrau (das Tatmittel gehört einem Dritten) auch nur dann möglich, wenn der Dritte wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, dass sein Eigentum zum Tatmittel wurde.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 25.02.2020 06:03

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Forensiker):
Wenn die Untersuchung aber ergibt, dass ein Gerät als Tatmittel verwendet wurde, wird das nicht wieder herausgegeben.
Pauschal so nicht richtig ... und für den TE nach 11 Jahren bestimmt uninteressant!

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