Die Sachlage.
Eine Frau fährt betrunken Nachts auf parkendes Auto,sie verlässt sie den Unfallort und geht heim.Kurz danach steht Polizei an der Tür sie öffnet und sagt sie wäre nicht gefahren.
Daraufhin verlangen die Polizeibeamten (männlich) sie müsste ihre Kleidung ablegen zwecks Beweissicherung (Airbag und Fasern)Auf die Frage ob sie das müsste wurde gesagt natürlich sie wäre dazu verpflichtet,sie könnte ins Bad gehen aber dann würden sie mit ins Haus kommen. Daraufhin gab die Frau dem Druck der Polizei nach und musste sich vor den Beamten bis auf Bh und Slip entkleiden.
Frage ist sowas rechtens?
Beweismittel sicherstellen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nun ja, Beweise dürfen die sichern. In diesem Fall auch die Kleidung wenn dies Notwendig ist. Da die Beamten ihr angeboten haben hierzu ins Bad zu gehen, ist es doch ihr eigener Fehler wenn sie sich trotzdem vor den Beamten auszieht. Ich kann hier nichts falsches am Verhalten der Beamten erkennen. Die haben nur ihre arbeit gemacht.
Wenn der Airbag ausgelöst hat, ist es schon möglich, daß hierdurch Fasern der Kleidung am Airbag anhaften. Da nur die Fasern des Fahrers am ausgelösten Airbag haften können, wird sie sich hier auch nicht mehr rausreden können. Da ist Sie mit 100% iger Sicherheit überführt.
Die Beamten hätten sie allerdings auf diesen Sachverhalt hinweisen können, damit sie vielleicht doch noch gesteht. Dann wäre das ausziehen entfallen. Allerdings waren sie hierzu nicht verpflichtet.
Alles in allem, denke ich nicht, daß hier gegen die Beamten was unternommen werden kann.
Für die Dame selbst allerdings wird es die nächsten Monate etwas beschwerlicher von A nach B zu kommen. der Führerschein ist wohl für ne ganze Weile weg.
Gruß
avalon2006
-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten