Bewerbung bei Polizei - Anzeige vom Staatsanwalt

2. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
go319076-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Bewerbung bei Polizei - Anzeige vom Staatsanwalt

guten tag.

ich möchte mich bei der polizei in bayern bewerben. habe bereits zwei berufsausbildungen abgeschlossen und bin 25 jahre alt.

möchte eine ausbildung beim zoll beginnen und habe die bewerbungsunterlagen vor mir liegen.

eine frage in den bewerungsunterlagen lautet:

liefen gegen sie staatsanwältliche ermittlungen ?

diese frage müsste ich leider bejahen sehe jedoch dadurch meine bewerbung in gefahr.

tatsächlich wurde im jahr 2001 also vor über zehn jahren zweimal Anzeige vom staatsanwalt gegen mich erhoben.

einmal wegen computersabotage und einmal wegen verstoß gegen das sprengstoffgesetz (!).
beide verfahren wurden ( nach aussage bei der polizei) vom staatsanwalt ( zurecht) eingestellt. es kam nie zu einer gerichtsverhandlung (die anschuldigungen stimmten in keinem der beiden fälle von daher hatte ich nichts anderes erwartet).

2007 habe ich eine ausbildung in der luftfahrbranche absolviert wozu ich auch eine sogenannte " Zuverlässigkeitsüberprüfung" beantragen musste.

diese wurde mir ohne probleme ausgestellt.

inwieweit steht in meiner " personalakte" die zb bei der bewerbung von bundespolizei /und oder zoll /und oder "normaler" polizei abgefragt werden kann das ich vor über zehn jahren zwei anzeigen vom staatsanwalt bekommen habe.

mir ist bewusst das ich die angaben korrekt angeben sollte sehe aber hier einen enormen nachteil der nicht gerechtfertigt ist weil beide anzeigen unberechtigt waren.

vielen dank für eure hilfe.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
eine frage in den bewerungsunterlagen lautet:

liefen gegen sie staatsanwältliche ermittlungen ?



Nein, die Frage lautet:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

"Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren der StA anhängig?"

siehe Formular Ziff. 11
Antwort: Nein

I.Ü. werden sogar bei der Bewerbung für den Justizdienst nur die letzten 5 Jahre abgefragt. Das sollte für Zolls allemal ausreichen, zumal du vor 10 Jahren Jugendlicher warst.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go319076-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo. danke für die antwort aber die korrekte fragenstellung welche vor mir liegt lautet ( copy und paste):

" Waren oder sind Sie als Beschuldigte(r) von einem polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs
verfahren oder Gerichtsverfahren betroffen? "



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Siehe § 494 I StPO , also sogar bei Erwachsenen maximal 2 Jahre:

" ... Wird ... das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt, so sind die Daten zwei Jahre nach der Erledigung des Verfahrens zu löschen, ... "

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go319076-81
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen