guten tag.
ich möchte mich bei der polizei in bayern bewerben. habe bereits zwei berufsausbildungen abgeschlossen und bin 25 jahre alt.
möchte eine ausbildung beim zoll beginnen und habe die bewerbungsunterlagen vor mir liegen.
eine frage in den bewerungsunterlagen lautet:
liefen gegen sie staatsanwältliche ermittlungen ?
diese frage müsste ich leider bejahen sehe jedoch dadurch meine bewerbung in gefahr.
tatsächlich wurde im jahr 2001 also vor über zehn jahren zweimal Anzeige
vom staatsanwalt gegen mich erhoben.
einmal wegen computersabotage und einmal wegen verstoß gegen das sprengstoffgesetz (!).
beide verfahren wurden ( nach aussage bei der polizei) vom staatsanwalt ( zurecht) eingestellt. es kam nie zu einer gerichtsverhandlung (die anschuldigungen stimmten in keinem der beiden fälle von daher hatte ich nichts anderes erwartet).
2007 habe ich eine ausbildung in der luftfahrbranche absolviert wozu ich auch eine sogenannte " Zuverlässigkeitsüberprüfung" beantragen musste.
diese wurde mir ohne probleme ausgestellt.
inwieweit steht in meiner " personalakte" die zb bei der bewerbung von bundespolizei /und oder zoll /und oder "normaler" polizei abgefragt werden kann das ich vor über zehn jahren zwei anzeigen vom staatsanwalt bekommen habe.
mir ist bewusst das ich die angaben korrekt angeben sollte sehe aber hier einen enormen nachteil der nicht gerechtfertigt ist weil beide anzeigen unberechtigt waren.
vielen dank für eure hilfe.
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Bewerbung bei Polizei - Anzeige vom Staatsanwalt
2. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2011 | 14:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
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#1
Antwort vom 2. November 2011 | 15:00
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
eine frage in den bewerungsunterlagen lautet:
liefen gegen sie staatsanwältliche ermittlungen ?
Nein, die Frage lautet:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
"Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren der StA anhängig?"
siehe Formular Ziff. 11
Antwort: Nein
I.Ü. werden sogar bei der Bewerbung für den Justizdienst nur die letzten 5 Jahre abgefragt. Das sollte für Zolls allemal ausreichen, zumal du vor 10 Jahren Jugendlicher warst.
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#2
Antwort vom 2. November 2011 | 15:08
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
hallo. danke für die antwort aber die korrekte fragenstellung welche vor mir liegt lautet ( copy und paste):
" Waren oder sind Sie als Beschuldigte(r) von einem polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs
verfahren oder Gerichtsverfahren betroffen? "
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#3
Antwort vom 2. November 2011 | 15:29
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
Siehe § 494 I StPO
, also sogar bei Erwachsenen maximal 2 Jahre:
" ... Wird ... das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt, so sind die Daten zwei Jahre nach der Erledigung des Verfahrens zu löschen, ... "
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#4
Antwort vom 2. November 2011 | 15:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
danke
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