Bewerbung bei Polizei: Eingestelltes Ermittlungsverfahren, Eintragung Erziehungsregister - Aufbewahr

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Allen_247
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung bei Polizei: Eingestelltes Ermittlungsverfahren, Eintragung Erziehungsregister - Aufbewahr

Hallo zusammen,

ich bin aktuell sehr verunsichert aufgrund meiner Situation. Ich hoffe das in der richtigen Rubrik zu posten.
Zu meiner Situation: Ich habe das EAV einer Landespolizeibehörde erfolgreich durchlaufen, nur habe ich erst im nachhinein erkannt, dass ich auch eingestellte Ermittlungsverfahren hätte angeben müssen. Dadurch habe ich mich sehr unter Druck setzen lassen und ein circa acht Jahre zurückliegendes, wegen Täter-Opfer-Ausgleichs eingestelltes Verfahren, wegen Bedrohung angegeben - ich war mir einfach nicht sicher, ob ich das hätte verschweigen dürfen oder nicht. Mir liegen heute keinerlei Dokumente mehr darüber vor, ich war damals 15 jahre alt und es erschien uns als nicht notwendig, dies aufzubewahren, insbesondere da dies nicht im Führungszeugnis vermerkt wurde.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

Grundlage zur Aufnahme des EAV war meine Einwilligung, dass die entsprechende Polizeibehörde unter anderem auch Einblick in staatsanwaltliche Ermittlungsakten (?) nehmen darf. Meine Frage dazu: Gibt es diese Akten noch? Kann die Polizei eine solche Auskunft nach etwa acht Jahren noch von der Staatsanwaltschaft erhalten oder heißt es dann: "Diese Akten existieren nicht mehr" und ich wäre damit aus dem Schneider?
Dieser Vorgang wurde in das Erziehungsregister eingetragen. Nach meiner Erkenntnis wird dies bei vollendetem 24. Lebensjahr gelöscht, liege ich damit richtig?
Besteht irgendeine Chance, dass entsprechende Akten zu diesem Fall noch existieren oder nicht?
Ich kann sonst leider nicht in Ruhe schlafen und wäre diesmal gerne in einer besseren Position was meinen Wissensstand und meine Auskunftspflicht betrifft. Grundsätzlich muss ich dazu nicht weiter Stellung beziehen, falls keine Akten mehr verfügbar sein sollten, liege ich damit richtig?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ob es die Akten noch gibt, kommt auf die Aufbewahrungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes an. Aber höchstwahrscheinlich nicht.

Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag stimmt.

Ob du aus dem Schneider bist weiß ich nicht, Du hast das Verfahren ja selbst offenbart. Somit hat die Polizei ja nun Kenntnis davon.

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#2
 Von 
Allen_247
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Ob es die Akten noch gibt, kommt auf die Aufbewahrungsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes an. Aber höchstwahrscheinlich nicht.

Erziehungsregister bis zum 24. Geburtstag stimmt.

Ob du aus dem Schneider bist weiß ich nicht, Du hast das Verfahren ja selbst offenbart. Somit hat die Polizei ja nun Kenntnis davon.


Vielen Dank schonmal dafür! Die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren stattgefunden hat ist ja kein Ausschlusskriterium per Definition. Es geht dabei um die Feststellung der charakterlichen Eignung. Wie kann diese negativ bewertet werden, wenn der genaue Straftatbestand und die gewonnenen Erkenntnisse des Ermittlungsverfahrens nicht ermittelt werden können? Theoretisch könnte man sich ja nur auf meine Aussage berufen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Die Tatsache, dass ein Ermittlungsverfahren stattgefunden hat ist ja kein Ausschlusskriterium per Definition.


Also hast du nur angegeben, dass es ein Ermittlungsverfahren gab?

Weder was der Tatvorwurf war, noch wie das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Allen_247
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe lediglich angegeben dass es ein Verfahren wegen einer verbalen Auseinandersetzung gab und dass es nach einer Mediation zwischen beiden Parteien eingestellt wurde. Den Tatvorwurf habe ich nicht angegeben.

-- Editiert von Allen_247 am 23.06.2018 07:56

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