Bezahlung einer Geldstrafe nach Haftantritt (Ersatzfreiheitsstrafe)

21. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.02.2016 14:48:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Bezahlung einer Geldstrafe nach Haftantritt (Ersatzfreiheitsstrafe)

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Folgendes zum Sachverhalt: meine Freundin war im Jahr 2013 in einer ziemlich verzweifelten Situation. Sie hat ihre Arbeit verloren und hatte keine soziale stütze erhalten. Sie hatte also kein Geld und nichts. Der Kühlschrank wurde immer leerer und so beschloss sie verzweifelt einen Ladendiebstahl im wert von 12,53€ zu begehen. Wie es so ist wurde sie erwischt und angezeigt. 2014 wurde sie dann zu 30 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt. Aus welchem Grund auch immer hat sie die Strafe ignoriert und mir auch nichts gesagt. Jetzt kamen vor 8 Wochen 2 Polizisten und wollten sie in erzwingungshaft bringen. Sie konnte das abwehren und hat den Betrag über wiesen die Überweisung ging allerdings zurück. Nun waren am Freitag erneut 2 Polizisten hier und haben sie diesmal in die JVA zur Ersatzfreiheitsstrafe gesteckt. Als ob das nicht genug währe ist sie im 6. Monat schwanger.

So jetzt bin ich doch ziemlich verzweifelt und will meine schwangere Freundin so schnell wie möglich wieder zu mir nachhause bringen. So was mach ich jetzt ich habe mir das folgender maßen vorfestellt, ich wollte am Montag zur Staatsanwaltschaft und die Strafe bezahlen. Geht das jetzt noch und kann ich sie dann sofort in der JVA abholen? Ich mein jedes Elternteil kann sich sicher vorstellen was für sorgen ich mir mache.

Da ich momentan ziemlich durch den Wind bin schreibe ich hier nochmal meine fragen seperat.

Ist es möglich nach Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe die Strafe zu bezahlen damit sie frei kommt?

Ist es möglich das ein dritter also ich ihre Strafe bezahlt?

Kann ich das ganze bei der Staatsanwaltschaft bzw. Gerichtskasse bar bezahlen?

Muss ich die Verfahrenskosten gleich mit bezahlen?

Bitte helft mir ich bin echt verzweifelt ich will nur meine Tochter und meine verlobte wieder haben. Danke




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1744x hilfreich)

Zitat:
Aus welchem Grund auch immer hat sie die Strafe ignoriert und mir auch nichts gesagt.
Sie hat Ihnen ja auch nicht gesagt, dass Sie noch mehr geklaut hatte bzw. sogar schon vorbestraft war. Bei einer Ersttäterin wäre eine Einstellung nämlich wohl das wahrscheinlichste Ergebnis, wenn man sich im Strafverfahren antsändig zeigt. Der weitere Verlauf der Geschicte lässt allerdings erahnen, dass sie diese Möglichkeit verpasst hatte. Unmöglich ist es der Staatsawaltschaft allerdings auch nicht, bei einem so kleinen Wert eine Verurteilung anzustrengen, zumal die Zahl der TS ja auch gering bleibt. Mit Gewissheit die Freundin als Lügrnerin abstempeln, das würde ich also auch nicht machen wollen. Aber meines Erachtens ist es eben ungewöhnlich und hätte sich vermeiden lassen.

Zitat:
Sie konnte das abwehren und hat den Betrag über wiesen die Überweisung ging allerdings zurück.
Und warum?

Aber ja, die Strafe kann auch nun noch bezahlt werden, auch durch Sie. Es ist schon reichlich merkwürdig, dass das Geld beim ersten Versuch nicht akzeptiert wurde. Aber die Geschichte hat ja auch sonst kleinere Schwachstellen. Wer weiß, was da schiefgegangen ist. Die Strafe ist jetzt übrigens um die Tage reduziert, welche die Freundin abgesessen hat.

Die Verfahrenskosten müssen natürlich auch (irgendwann) gezahlt werden. Allerdings dürfen diese Kosten nicht per Haft abgegeolten werden. Bleiben also nur die Kosten noch offen, während die Strafe bezahlt ist, droht keine weitere Haft. Für sinnvoller halte ich natürlich die vollständige Bezahlung, zumal die Verfahrenskosten sich in Grenzen halten sollten.

Rufen Sie doch am Montag die Staatsanwaltschaft an. Telefonnummer steht auf deren Website. Dazu halten Sie am besten das Aktenzeichen bereit, dass sich auf den erhaltenen Schreiben finden lassen sollte. Außerdem sollte dort ein Ansprechpartner genannt sein.

Zitat:
Bitte helft mir ich bin echt verzweifelt ich will nur meine Tochter und meine verlobte wieder haben.
Nur zum Verständnis: Sie beziehen sich auf das ungeborene Kind, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18822 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich nach Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe die Strafe zu bezahlen damit sie frei kommt?

Ja

Zitat:
Ist es möglich das ein dritter also ich ihre Strafe bezahlt?

Ja

Zitat:
Kann ich das ganze bei der Staatsanwaltschaft bzw. Gerichtskasse bar bezahlen?

Ja

Zitat:
Muss ich die Verfahrenskosten gleich mit bezahlen?

Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.02.2016 14:48:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo vielen dank für die schnelle und positive Nachricht. Ja ich meinte meine ungeborene Tochter. Zu ihrer Vermutung das meine verlobte eventuell mehr geklaut hatte oder sogar vorbestraft ist. Ich kann ihnen versichern das sie nie straffällig wurde oder ähnliches. Jedoch haben wir hier in der Region eine staatsanwaltschaft die meiner Meinung nach eine etwas komische Rechtsauffassung hat. Eine Körperverletzung von einem mehrfach vorbestraften wird aus Mangel an öffentlichen Interesse eingestellt und ich Persönlich habe weil ich in einem Internetforum schrieb das ich mit einem großen knall gehe, in einem völlig harmlosen Kontext , wurde zu 400 Euro Strafe und 40 Arbeitsstunden gegen Einstellung verurteilt. Ich hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun. Selbst mein Anwalt forderte damals die Einstellung des verfahrens. Bei der Verhandlung sagte der Staatsanwalt lachende zum Anwalt "ihr schreiben war ja auch ein Witz etwas für die Raritäten sammlung..... Selbst wenn er ersttäter ist und noch nicht in Erscheinung getretten sollte man ihm gleich einen denkzettel verpassen.". Also bitte korregieren sie mich wenn ich falsch liege aber ich Stimme nicht mit so manchen rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft hier über ein.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.02.2016 14:48:20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo vielen dank für die schnelle und positive Nachricht. Ja ich meinte meine ungeborene Tochter. Zu ihrer Vermutung das meine verlobte eventuell mehr geklaut hatte oder sogar vorbestraft ist. Ich kann ihnen versichern das sie nie straffällig wurde oder ähnliches. Jedoch haben wir hier in der Region eine staatsanwaltschaft die meiner Meinung nach eine etwas komische Rechtsauffassung hat. Eine Körperverletzung von einem mehrfach vorbestraften wird aus Mangel an öffentlichen Interesse eingestellt und ich Persönlich habe weil ich in einem Internetforum schrieb das ich mit einem großen knall gehe, in einem völlig harmlosen Kontext , wurde zu 400 Euro Strafe und 40 Arbeitsstunden gegen Einstellung verurteilt. Ich hatte vorher nie etwas mit der Polizei zu tun. Selbst mein Anwalt forderte damals die Einstellung des verfahrens. Bei der Verhandlung sagte der Staatsanwalt lachende zum Anwalt "ihr schreiben war ja auch ein Witz etwas für die Raritäten sammlung..... Selbst wenn er ersttäter ist und noch nicht in Erscheinung getretten sollte man ihm gleich einen denkzettel verpassen.". Also bitte korregieren sie mich wenn ich falsch liege aber ich Stimme nicht mit so manchen rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft hier über ein.

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