Hallo ich hätte mal eine Frage und zwar ich bin 17 und mein Freund ist 31 alle sagen es wäre verboten aber ich habe von anderen gehört da ich über 16 bin und alles freiwillig geschieht in der Beziehung kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden...
Was stimmt denn jetzt nun? :/
Wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort von euch
Danke im voraus
-- Editiert von Moderator am 06.09.2017 11:55
-- Thema wurde verschoben am 06.09.2017 11:55
Beziehung zwischen 17 jähriger und 31 jährigen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitatalle sagen es wäre verboten aber ich habe von anderen gehört :
Na wenn man "von anderen" gehört hat ... dann waren es wohl doch noch alle ...
Auch wenn es freiwillig ist, könnte es Probleme geben, wenn der Freund Dein Klassenlehrer oder Dein Sporttrainer oder so was in der Art wäre.
Ich habe ihn ja normal nur kennengelernt er ist weder mein Trainer oder sonst was
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Wenn es nur eine "Beziehung" ist, ist es unter keinen Umständen verboten.
Strafrechtlich relevant wird es nur, wenn es zu sexuellen Handlungen kommt und die Voraussetzungen des §182 StGB
vorliegen
... und da (§ 182 StGB ) kämen nur Abs. 1 oder 2. in Frage, also wenn eine Zwangslage ausgenutzt würde, oder das Ganze "gegen Entgelt" geschieht.
Die Eltern müssen sber einverstanden sein m.W
ZitatHallo ich hätte mal eine Frage und zwar ich bin 17 und mein Freund ist 31 alle sagen es wäre verboten aber ich habe von anderen gehört da ich über 16 bin und alles freiwillig geschieht in der Beziehung kann niemand zur Rechenschaft gezogen werden... :
Was stimmt denn jetzt nun? :/
Grundsätzlich kann ein Erwachsener Sex mit jeder über 14jährigen Person haben. Das ist grundsätzlich nicht strafbar.
Aber:
§ 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(...)
Oder kurz gesagt:
Sex zwischen einer 17jährigen und einem 31jährigen ist völlig legal, solange nicht
a) der 31jährige Geld dafür zahlt
oder
b) eine "Zwangslage" der 17jährigen dafür ausnutzt. (Sie ist zu Hause abgehauen, weiß nicht wohin, und er bietet ihr an: Kannst erstmal mir wohnen, aber nur, wenn Du Sex mit mir hast.)
Der Passus mit der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (meint: der Minderjährige ist so unreif und naiv, daß er nicht blickt, was er/sie da eigentlich macht) fällt hier weg, da die Minderjährige über 16 ist. Über 16jährigen wird die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung heute unterstellt.
ZitatDie Eltern müssen sber einverstanden sein m.W :
Nein. Müssen sie nicht.
Sie können nur versuchen, das ganze über ihr Recht, den Aufenthalt des minderjährigen Kindes zu bestimmen, abzublocken. Das war's aber auch schon.
Die Eltern können versuchen, das der 17jährigen Tochter zu verbieten. Wenn die dann sagt "Leckt mich doch...", dann müssen sie sehen, wie sie damit umgehen. Die Polizei rufen, damit die die Tochter verhaftet, können sie nicht. Sie können dem 31jährigen verbieten, ihr Grundstück zu betreten. Sie können ihm aber schon nicht verbieten, die 17jährige in der Stadt zu treffen, wenn die 17jährige das denn nun mal will.
Dann können sie nur versuchen, sie 24 Stunden rund um die Uhr zu beaufsichtigen.
Dann aber haben sie bei einer 17jährigen schneller das Jugendamt am Hals als sie gucken können, und die 17jährige zieht zu Hause mit Unterstützung des Jugendamtes aus, wenn sie selbstbewusst genug ist.
(Die 17jährige rund um die Uhr zu kontrollieren wäre nämlich massiv schädlich für das Kindeswohl.)
-- Editiert von eh1960 am 06.09.2017 16:02
ZitatSie können ihm aber schon nicht verbieten, die 17jährige in der Stadt zu treffen, :
Nach § 1632, Abs. 2 BGB können sie das grundsätzlich.
Zitat:(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.09.2017 17:29
Ja
Eltern haben auch das Rechtt, Dritten gegenüber unmittelbar direkt ein Umgangsverbot auszusprechen und durchzusetzen.
Strafrechtlich kommt dann noch § 235 StGB
ins Spiel, wenn der ältere mit Gewalt versucht sich den zu widersetzen, dass Wort "Gewalt" kann auch psychologische Gewalt sein und wird sehr großzügig ausgelegt d.h ohne Zustimmung der Eltern geht da gsrnix
Selbst wenn es legal funktioniert, der 17-jährigen den Umgang mit ihrem 31-jährigen Freund zu verbieten bzw zu unterbinden, in spätestens zwölf Monaten wird die "Kleine" 18 und dann kann man eh nichts mehr verbieten. Also im Zweifelsfall: ein bisschen Geduld, das regelt sich von selbst
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