Bilder versendet Anzeige?!

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tommy333 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder versendet Anzeige?!

Hallo und vielen Dank fürs helfen!
Ich war dummerweise auf einer Seite unterwegs auf der man mit anderen Singles flirtet ... eine Frau fragte mich nach Bildern und ich sie ebenfalls ... da ich nur Bilder ohne Gesicht bekam wollte ich neue mit Gesicht Bzw Namenstag ... da man sich treffen wollte... die Frau wollte keine neuen schicken und ich mich darauf hin nicht treffen...
daraufhin schrieb sie mir die Bilder die sie von mir bekam werden auf der Seite gepostet .. worauf ich sagte ich wäre minderjährig was nicht stimmt!
Nun wurde mir von der Frau gesagt sie hat mich angezeigt ... allerdings habe ich ja nichts schlimmes gemacht oder?
Hat sie nicht eher eine Straftat begannen da sie die Bilder posten wollte?
Was kann ich tun( will eigentlich nicht zur Polizei) glaubt ihr da kommt wirklich ein Brief nachhause? Lieben Dank nochmal!!! Lg Tom

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommy333 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit: sie wollte mir nicht sagen weswegen ich angezeigt bin und sagte ich werde von der Seite sowie der Polizei und ihrem Anwalt Bescheid bekommen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Du tatsächlich minderjährig wärst, käme eine Strafbarkeit wegen Fälschung beweiserheblicher Daten in Betracht, da du dann ja ein falsches Geburtsdatum bei der Seite eingegeben hättest, wobei ich davon ausgehe, dass man für diese Seite mindestens 18 sein muss.

Ob durch die nunmehr vorgetäuschte Minderjährigkeit eine strafbare Handlung erfüllt ist, hängt davon ab, ob und was für ein Vertrag mit der Seite oder mit der Dame über die Seite geschlossen wurde. Insofern man unterstellt, dass durch die Vortäuschung der Minderjährigkeit -zumindest auch- Zahlungsverpflichtungen umgangen werden sollen, kommt eine Strafbarkeit wegen versuchtem Betrug in Frage.

Wieso ist die Olle eigentlich sauer, dass es nicht zum Treffen kommt? Kann ihr doch eigentlich egal sein. Oder wäre das Treffen "kostenpflichtig" gewesen?

By the way...

Bei " der Seite ... auf der man mit anderen Singles flirtet"

...handelt es sich aber nicht zufälligerweise um gesext.de oder kaufmich.com, oder sowas in der Art?!

Zitat:
glaubt ihr da kommt wirklich ein Brief nachhause?


Kommt halt drauf an. Die Wahrscheinlichkeit liegt wohl irgendwo zwischen 0 und 70%, würde ich sagen.

Wenn du tatsächlich ein kostenpflichtiges Date mit der Lady verabredet hattest, das du jetzt mittels vorgetäuschter Minderjährigkeit platzen lassen willst, könnte sie u.U. durchaus zumindest zivilrechtlich Schadenersatz, per Anwalt, fordern.

Strafrechlich: siehe oben. Wobei im Normalfall wieder diese Seiten, noch die Ladies Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung haben, da diese kein Geld einbringt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 14.10.2020 17:29

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tommy333 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß wirklich nicht warum sie so sauer ist es ging nie um Geld oder Ähnliches und auf der Seite bin ich über 25 gewesen ... also auch dort kein Betrug ... ich habe mir eigentlich nichts vorzuwerfen oder?
Und macht die Polizei da überhaupt was... ich meine ich hab denke ich nichts getan?!
Vielen Dank für deine Antwort es beruhigt mich schon etwas !!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommy333 123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem wollte sie meine Bilder online stellen wenn ich nicht zu ihr komme...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von Tommy333 123):
Zudem wollte sie meine Bilder online stellen wenn ich nicht zu ihr komme...


Nö, da sehe ich dann auch nichts.

Zitat (von Tommy333 123):
Und macht die Polizei da überhaupt was...


Käme drauf an, was sie denen erzählt. Wenn sie irgendwelche Räuberpistolen erfindet (was natürl. strafbar wäre) die geeignet sind einen Anfangsverdacht gegen Dich auf irgendeine Straftat zu begründen, würde natürlich erstmal ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und es käme Post.

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