Bin ich auf Spendenbetrug reingefallen?

4. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hannes14196
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich auf Spendenbetrug reingefallen?

Ich habe, so dachte ich, bei einem gemeinnützigen Verein Geld gespendet. Später ist mir aufgefallen, dass ich nicht bei dem Verein selbst, sondern bei einer fundraising Agentur das Geld gespendet habe. Dies scheint wohl auch so gängige Praxis zu sein. Nur ist mir jetzt aufgefallen, dass der Chef von dem gemeinnützigen Verein auch der Chef von der Fundraising Agentur zu sein scheint, die für den Verein spenden sammelt.

Ist solch ein Konstrukt denn überhaupt legal? Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verein nur aus dem Grund existiert, dem Agentur und Vereins Chef ein üppiges Einkommen zu beschaffen, ist doch total hoch. Gibt es da so eine Grenze, wie viel Geld der Agentur Chef seinem Verein für die ,,Dienste" seiner Fundraising Agentur abzweigen darf?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Genau 0, weil "abzweigen" nicht legal ist.

Er kann allerdings Dienstleistern eine marktübliche Vergütung zukommen lassen ohne das es Probleme gibt.
Höhere Vergütungen wären auch möglich, wenn er eien gute Begründung dafür hat.

Der Dienstleister kann seien Mitarbeiter fürstlich entlohnen, da gibt es keine Obergrenze.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich verstehe Dein Unwohlsein. Man muss leider trotz anerkannter Gemeinnützigkeit genau gucken, wo man hin spendet und es sollte auch nachvollziehbar sein, wie viel Spendengelder nicht dem Vereinszweck zukommen, sondern in Verwaltung und z.B. Fundraising Agentur drauf gehen.

Normalerweise überprüfen die Finanzämter sehr genau, ob die Gemeinnützigkeit noch gegeben ist oder aber wirtschaftliche Zwecke überwiegen. Ich erinnere mich noch an Zeiten, als alle Sportvereine gemeinnützig waren, nur weil sie irgendwo auch preiswert Gymnastik für Schwangere anboten. Dass im Fußballsektor Millionen verdient wurden, war unerheblich. Das alles wurde dann ja mal abgeändert, gesplittet. Man muss sich also den Einzelfall sehr genau angucken. Man könnte seine Bedenken dem Finanzamt mitteilen. Das wäre m.E. der richtige Weg. Die führen ja Betriebsprüfungen durch, möglicherweise gleichzeitig bei der Agentur und dem Verein, so dass da Klarheit rein kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Fundraising Agenturen werden auch von seriösen Vereinen, wie z.B. dem WWF eingesetzt. Deneben muss man bedenken, dass es natürlich auch Geld kostet, wenn der jeweilige Verein direkt wirbt. Auch diese Aufwände werden aus Spendengeldern finanziert.

Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch schwarze Schafe in dem Bereich. Es hat natürlich ein "Geschmäckle", wenn Vereinsvorsitzender und Geschäftsführer der Fundraising Agentur identisch sind.

Aber um einmal eine Zahl zu nennen: Der DZI, der Prüfsiegel vergibt hält es für vertretbar, wenn bis zu 30% der Spendeneinnahmen für Werbung und Verwaltung verwendet werden und nur 70% für den eigentlichen gemeinnützigen Zweck.

Man muss sich immer vor Augen führen, dass die Menschen, die in Fußgängerzonen Spenden aquirieren auch dafür bezahlt werden. Ob die Personen von einer professionellen Fundraising Agentur stammen oder ob sie das ehrenamtlich machen, kann man im Regelfall schnell alleine am Auftreten erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Hannes14196):
Ist solch ein Konstrukt denn überhaupt legal?


Ja

Zitat (von Hannes14196):
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verein nur aus dem Grund existiert, dem Agentur und Vereins Chef ein üppiges Einkommen zu beschaffen, ist doch total hoch.


Hmmm, genauso gut kann doch der Fundraisingladen gegründet worden sein, um für den Verein Spenden einzuwerben. Da sehe ich kein rechtliches Problem.

Abgesehen davon ist nicht alles, was vielleicht moralisch anrüchig ist auch strafbar.

Ich kenne beispielsweise einen Geschäftsführer eines gem. e.V. für betreutes Wohnen, der seine privaten Immobilien an den Verein zur Belegung mit Klienten vermietet, zu einem Preis, der etwa doppelt so hoch ist wie das was er auf dem "freien Markt" bekommen würde. Ein bestimmtes -völlig legales- Konstrukt macht es möglich.

Da munkelt man ebenfalls, dass der Verein eigentlich nur gegründet wurde, um die Wohnungen weit über Preis vermieten zu können.

Zitat:
Bin ich auf Spendenbetrug reingefallen?


Nein, die objektiven Tatbestandsmerkmale eines Betruges sind hier nicht erkennbar.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.174 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen