Bin ich jetzt ein Verbrecher?

28. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich jetzt ein Verbrecher?

Ich nutze den Hintereingang um mit dem Rad das Haus zu betreten und zu verlassen. Es ist beschildert, dass der Bereich des Hintereingangs für einen bestimmten Mieter ist und man in Ausnahmefällen den Hintereingang nutzen darf. Ich habe meine Vermieterin gefragt, ob ich mit meinem Rad das Haus über dem Hintereingang nutzen darf und sie bejahte das und es gibt auch Schilder darüber. Der Nachbar verbietet mir aber, den Hintereingang zu nutzen obwohl die Eigentümerin mir das erlaubte. Gestern hat er mich angeschriehen vor der kompletten Nachbarschaft als ich den Eingang nutzte und heute ist es eskaliert: Der Nachbar versperrte mir den Weg und stand hinter dem Tor, ich kam von der Arbeit und der Frust vom Vortag kam dann hoch, wo ich dann vor Wut gegen das Tor trat und das Tor ihn getroffen hat. Der Nachbar hatte deswegen keine äußerlichen Verletzungen oder so, mir ist jedenfalls nichts aufgefallen. Er hat sich ganz normal bewegt und machte auch nicht den Eindruck, dass er Schmerzen hatte. Als ihn das Tor traf sagte er nur aua und jetzt gibts ne Anzeige. Er ist 20 Jahre jünger als ich. Ich bin nicht vorbestraft in irgendwas und habe eine Ausbildung zum Kfm. im Groß- und Außenhandel und eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt abgeschlossen letztes Jahr und mache mir sorgen, das wegen dieser Schikane mein Leben verbaut wird. Ich wollte nur ins Haus und er versperrte mir den Weg am Hintereingang, wo ich halt mit dem Rad in den Keller wollte und sonst nichts.

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14 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Ich bin kein Gewalttäter oder so und auch nicht vorbestraft.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
laut Definition ein Verbrechen begannen und wären damit ein Verbrecher.


Nein, laut Definition hätte er ein Vergehen begangen, und wäre ein Straftäter. Verbrechen sind Taten die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Wer eine solche Tat begeht, ist per Definition ein Verbrecher.

@TE

Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren (wenn er es überhaupt anzeigt) mangels öffentlichem Interesse eingestellt werden. in dem Fall sind sie auch nicht vorbestraft oder ähnliches.

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#4
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ich ein menschliches Bedürfnis hatte und es ihm sagte, macht es auch nicht besser, oder? Ich hatte das Bedürfnis schon bekommen, als ich auf dem Weg nach Hause war. Ich bekam Panik, dass ich mir in die Hose machte, auch einer der Gründe wieso ich gegen das Tor trat um ins Haus zu kommen.

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#5
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb494156-20):
Das ich ein menschliches Bedürfnis hatte und es ihm sagte, macht es auch nicht besser, oder? Ich hatte das Bedürfnis schon bekommen, als ich auf dem Weg nach Hause war. Ich bekam Panik, dass ich mir in die Hose machte, auch einer der Gründe wieso ich gegen das Tor trat um ins Haus zu kommen.


Entschuldigen Sie bitte diese Art von Formulierung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn das so war, können Sie das im Rahmen einer polizeilichen Anhörung natürlich so sagen.

Sie sollten nur - ohne ihnen das jetzt unterstellen zu wollen - keine Dinge erfinden, um die Sache aus ihrer Sicht irgendwie zu relativieren. Es wird auch so zu 99% nichts wildes passieren. ;)

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#7
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal vielen Dank dafür, dass Sie sich alle die Zeit nehmen, mir zu antworten und mich beruhigen.

Ich trinke auf der Arbeit leider zuviel Kaffee und Tee.

Der Kaffee und Tee ist gratis und da neige ich dann dazu, öfters zuzugreifen.

Ich habe Respekt, wenn ich angezeigt werde vor dem zuständigen Staatsanwalt und Richter und alle anderen Personen die in dieser Sache involviert sind, ausser meinem Nachbarn natürlich.

Ich glaube, ich habe mehr Angst davor, was meine Nachbarn oder die anderen hier sich noch einfallen lassen werden, um mich in einer juristischen Falle tappen zu lassen. So wie gestern. Es ging ihm nur darum, mich anzuzeigen und einzuschüchtern, vermute ich.

Ich weiss jetzt auch nicht, wie ich mich verhalten oder durchsetzen soll. Schikanieren lassen möchte ich mich nicht, weil ich vermute, dass es dann alles immer schlimmer wird, weil sie sich eventuell hineinsteigern und mir ein Schnippchen zu schlagen.

Ich suche eh eine andere Wohnung jetzt.

Ich benutze den Hintereingang, nach Empfehlung der Polizei, nicht mehr weil ich wirklich meine Ruhe möchte.

Ich hatte gestern versucht mich zu entschuldigen und versucht mit dem Nachbarn zu reden, aber die Motivation mich Anzuzeigen war sehr hoch bei Ihm.

Ich werde diese Seite weiterempfehlen und wenn ich Hilfe benötige im Strafrecht, dann werde ich als erstes hier versuchen einen Anwalt zu konsultieren, weil Sie die Ersten waren, die sich meinem Problemen und Ängsten angenommen haben.

Ich werde auch meiner Schwester von hier berichten und meine Freunde.

Natürlich sind das alle keine Straftäter, aber einen guten juristischen Rat ( oder wie ich Ihre Hilfestellungen auch deklarieren darf) bekommt man nicht ohne weiteres. Manchmal sind gewisse Juristen schwierig. :)

Von daher denke ich, dass wir bei Ihnen gut aufgehoben sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Gerne geschehen... und teilen Sie später mal mit, wie es ausgegangen ist ... Viel Erfolg...

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn man auf Einstellung wegen Geringfügigkeit hinaus will - was hier ja durchaus realistisch ist - ist die Taktik "kleine Brötchen backen, Bedauern aussprechen, Besserung geloben" aber meist aussichtsreicher als die Taktik "rechtfertigenden Grund für die Verfehlung vorbringen" - selbst wenn der Grund nachvollziehbar ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn man auf Einstellung wegen Geringfügigkeit hinaus will - was hier ja durchaus realistisch ist - ist die Taktik "kleine Brötchen backen, Bedauern aussprechen, Besserung geloben" aber meist aussichtsreicher als die Taktik "rechtfertigenden Grund für die Verfehlung vorbringen" - selbst wenn der Grund nachvollziehbar ist.


Hallo,

vielen Dank für diesen Tipp. Ich bin am besagten Tag mit dem Nachbarn zur Polizei und er zeigte mich an und mir hat man die Personalien abgenommen und ich durfte einen Satz angeben.

Ich wollte Ihn nicht verletzen, habe ich angegeben und ich meine es auch so und die Polizistin hat es aufgenommen.

Sie meinte aber auch, da ich gegen das Gartentor trat um ins Haus zu kommen, und mein Nachbar vom Gartentor getroffen wurde, würde ich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen.

Ich wäre nciht überrascht, wenn ich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekomme und deswegen bin ich ja so beunruhigt.

Es ist auch so, dass ich bei der Polizei war um eine Stellungsnahme abzugeben und sprach dort schon mein Bedauern aus und ich habe auch nach der Tat mich direkt entschuldigte bei meinem Nachbarn und versuchte mit ihm ein vernünftiges Gespräch zu führen, wo ich nur vorgeführt wurde vor den anderen Nachbarn, aber alle haben mitbekommen, dass ich mich entschuldigte und es bedauerte, aber leider sind die Nachbarn etwas parteiisch.

Ich hoffe wirklich, dass die Polizistin mich nur schocken wollte.

Ich werde immer ein Update abgeben, auch wie es verlaufen ist.

Lieben Gruß

-- Editiert von fb494156-20 am 30.06.2018 18:56

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#11
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt habe ich noch keine Post bekommen.

Ich hoffe, dass es so bleibt

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt habe ich noch keine Vorladung von der Polizei bekommen. Duisburg ist ziemlich überlastet, aber trotzdem müsste ich doch schon längst eine Vorladung bekommen haben.

Freue ich mich vielleicht zu früh, dass die Anzeige fallen gelassen wurde oder ich nicht angezeigt worden bin?

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Freue ich mich vielleicht zu früh, dass die Anzeige fallen gelassen wurde oder ich nicht angezeigt worden bin? Das kann hier auch keiner wissen - schließlich ist es noch nicht verjährt.
Sie meinte aber auch, da ich gegen das Gartentor trat um ins Haus zu kommen, und mein Nachbar vom Gartentor getroffen wurde, würde ich eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen. Das meinte sie todsicher NICHT - sie sprach von gefährlicher KV. Warum die User hier stets "schwer" aus "gefährlich" machen, ist mir völlig unverständlich - schwere KV heißt, Ihr Opfer ist jetzt lahm, blind, taub, zeugungsunfähig etc.: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Desweiteren: Sofern sich der Sachverhalt so zugetragen hat wie beschrieben, ist ja nicht mal sicher, dass der TS sich unberechtigterweise Zutritt verschaffen wollte: Immerhin hat seine Vermieterin ihm das explizit erlaubt.

Insofern KANN es sein, dass der Nachbar sich einer versuchten Nötigung strafbar gemacht haben könnte und der Tritt gegen die Tür als Notwehr gilt - immerhin wurde ihm in einer dringenden Situation verwehrt, einen Eingang zu benutzen, den er benutzen durfte (Das wäre dann wohl noch eine Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf sein Recht diesen Eingang zu benutzen mit geeigneten Mitteln).

Spätestens wenn da wirklich eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung im Raum steht, könnte das ja durchaus wichtig werden.

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