Bin ich mit Strafbehl vorbestraft?

27. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)
Bin ich mit Strafbehl vorbestraft?

Wer kann mir sagen, ob ich mit einem Strafbefehl also 20 Tagessätze zu 10 Euro vorbestraft bin und wie lange steht so etwas im Führungszeugnis? Eigentlich habe ich den Betrug garnicht begangen, aber ich habe keine Zeugen und dieser schmierige Rechtsanwalt, der mich eigentlich betrogen hat, hat noch Recht bekommen. Somit bin ich ratlos und traue mich nicht einen Einspruch einzulegen, denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus. Ich hätte ohne Beweise nur noch mehr Kosten oder? Danke Euch !!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Strafe wird in das Bundeszentralregister, nicht aber in das Führungszeugnis eingetragen.

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#2
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Strafe würde allerdings doch in das Führungszeugnis eingetragen, wenn schon noch eine weitere Verurteilung im Bundeszentralregister sein sollte.

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#4
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich danke Euch für den Rat, bin wirklich nicht in letzter Zeit zu beneiden. Habe nur Pech. Nochmals Danke, bin schon glücklich, dass nichts ins Führungszeugnis steht, sonst bekomme ich gar keinen Job mehr. Habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen und jetzt der ganze Mist. Beate!

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#5
 Von 
Beate-A.
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für Euren Rat. Bin wirklich arm dran in letzter Zeit. Ich bin schon heil froh, dass nichts im Führungszeugnis steht. Eigentlich müsste bei diesem Anwalt stehen: Betrüger und Verbrecher und das ganz dick unterstrichen. Gruss Beate!

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