Bin ich schuldig ? Schlägerei nach Autounfall!

28. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)
Bin ich schuldig ? Schlägerei nach Autounfall!

Hallo liebe 123recht user,

ich hatte am 12.05.08 einen unverschuldeten autounfall. nach dem crash bin ich sofort ausgestiegen bin zu dem kerl hingegangen und habe ihn angeschrien was das sein soll ( vorfahr genommen und viel zu schnell gefahren) dann habe ich ihn geschupst also nicht wirklich stark, um dampf abzulassen. aber ich habe keineswegs ihn geschlagen etc. nur geschupst. daraufhin hat er mir ins gesicht geschlagen, und ich habe mich gewehrt aber habe ihn nicht ins gesicht geschlagen) ( er hat keinen schaden von mir genommen) wie sieht es nun rechtsmäßig aus. war das körperverletzung was ich getan habe ? ich habe mich auch entschuldigt.ich habe eine anzeige von ihm bekommen. BITTE UM HILFE.

MFG
Camnp

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33 Antworten
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#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Strafbarkeit:
Schubsen = rechtswidriger Angriff
Schlag des Gegners ins Gesicht = Notwehr
eigener Schlag = Körperverletzung!

oder aber:

Schubsen = rechtswidriger Angriff
Schlag des Gegners ins Gesicht = kein notwendiges Mittel, um den Angriff abzuwehren; daher keine durch Notwehr gedeckte Handlung
eigener Schlag = Notwehr

oder aber:

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!

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#2
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Danke für deinen beitrag, was kann mich denn für eine strafe erwarten wegen diesem rechtswidrigen angriff ? es war von meiner seite auch in irgend einer art und weise notwehr, als ich zu ihm hingegangen bin hab ich ihn erstmal angemotzt und dann stand er mir 1 m gegenüber und es sah so aus als ob er ausholen würde und ich habe ihn daraufhin geschupst, dann gleich schlag ins gesicht dann hab ich mich mehr oder weniger gewehrt. aber ohne das er irgendwelche schäden davongetragen hat.
So ein Mist habe nun Angst das wegen so einer kleinigkeit was in meine akte kommt. habe zuvor noch niieee etwas angestellt , bei mir steht NIX in der akte.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn Sie bisher noch nicht straffällig geworden sind, bestehen gute Chancen, dass das verfahren gegen Sie eingestellt wird.

Warten Sie es einfach ab.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Oh das wär gut, weil eigentlich hab ich Grund Anzeige zu erstatten er hat mir den Körperlichen Schaden zugefügt, und ich habe nur aus instinkt bzw. schutzreaktion ihn weggeschubst da es so aussah als wolle er ausholen. die polizei war auf meiner seite und sah das ebenso. Es wurde noch ein Foto vor ort gemacht , weil meine Backe Rot war von dem schlag.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

kann vielleicht noch jemand anders dazu was sagen ?

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich hoffe noch einmal darauf das mir eventuell jemand helfen kann.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

So wie Sie es schildern, wird es davon abhängen, ob es noch Zeugen des Vorfalles gibt. Klingt alles ziemlich nach einer Einstellung, weil der Ablauf nur schwer aufklärbar ist.
Meine persönliche Meinung dazu:
Zitat: " und ich habe nur aus instinkt bzw. schutzreaktion ihn weggeschubst da es so aussah als wolle er ausholen "... Menschen, die sich nach einem Unfall so verhalten wie Sie und es hinterher so formulieren wie Sie (son Zeuch mit Instinkt und Reflex und es kam über mich und so) gehören nicht in den Straßenverkehr. Dampf ablassen und ein Kraftfahrzeug führen sind zwei Dinge, die nicht zusammengehören. Auch nicht bei Unfällen.



-- Editiert von Bewährungshelfer am 29.05.2008 13:19:02

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#8
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Aber was man sagen muss , nur weil ich ihn geschubst habe , hat er noch lange KEINEN grund derart zu reagieren und mir mit voller wucht ins Gesicht zu SCHLAGEN. hier bestehen doch 2 unterschiedliche dinge , das ändert nichts daran das er mich Körperlich stark verletzt hat, das alles wegen einem schubser. Er hat das Recht mich zurückzuschubsen oder festzuhalten, sich aus dieser bedrohenden lage zu befreien, wegzurennen, um hilfe zu rufen etc. ich habe ihn geschubst ( provokation oder wie man es nennen soll bzw. sich körperlich angegriffen "FÜHLEN" aber nicht SEIN, und zum anderen eine reaktion auf eine Provokation --> SCHLAG INS GESICHT ! man sagt ja nicht umsonst lass dich nicht drauf ein, oder lass dich nicht provozieren, denn der Schuldige ist meistens der, der den anderen Körperlich Verletzt bzw. einen schweren Angriff ausführt.
wer sieht das noch so ? bzw. wie sieht es nun rechtlich aus. nach diesem neuen Beitrag? Würde mich sehr über Antworten freuen.

MFG
Camnp

-- Editiert von Camnp am 30.05.2008 00:07:52

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#9
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Es gibt hier doch eine ganz einfache Antwort: das Faustrecht ist nicht nur im Straßenverkehr schon lange aus der Mode gekommen. Wenn du meinst einen anderen Verkehrsteilnehmer belehren zu müssen, dann trag das doch nächstens einfach aus, OHNE handgreiflich zu werden!

Ansonsten dürfte die Staatsanwaltschaft nicht unbedingt erpicht darauf sein, sich mit solchen Kinderreien zu beschäftigen. Da es bisher keine Vorstrafen gibt, dürfte das eingestellt werden, im dümmsten Fall gegen Zahlung einer Geldbuße.

Grüße

-----------------
Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!

-- Editiert von Groellheimer am 30.05.2008 09:04:12

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#10
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> Er hat das Recht mich zurückzuschubsen oder festzuhalten, sich aus dieser bedrohenden lage zu befreien, wegzurennen, um hilfe zu rufen <<

Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen. Folglich ist jede Notwehr zulässig, die geeignet ist, den gegenwärtigen Angriff zu unterbinden (daß nach dem 'Schubsen' nichts mehr nachkommt, darauf muß der Angegriffene sich nicht verlassen) und nicht übermäßig ist.

In wieweit 'zurückschubsen' einen aggressiven Angreifer geeignet abwehrt, soll man mir mal erklären.

>> denn der Schuldige ist meistens der, der den anderen Körperlich Verletzt <<

Nein, der Schuldige ist der, der zuerst angreift. Gegen jemanden, der sich dagegen wehrt, kann er nur die Einrede des Übermaßverbotes erheben.


Im übrigen würde ich vermuten, daß der StA, selbst wenn er einstellt, Maßnahmen bezüglich der Fahrerlaubnis einleiten wird. Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begründet regelmäßig Zweifel an der Eignung zur Führung eines Kfz, die dann ggfs. in einer MPU überprüft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Also das ich gleich der Sündenbock bin, das bezweifle ich doch sehr. es kann hier höchstens eine teilschuld vorliegen aber keine alleinige schuld wegen dieser schlägerei. Die Polizei und mein Anwalt waren auch der Meinung, wobei die Polizei mir vor ort auch recht zugesprochen hat. das es nicht NÖTIG ist einen schubser mit einem SCHLAG INS GESICHT zu kontern. Da das schubsen kein Schmerzverursachender , oder überhaupt um die eigene gesundheit bedrohlicher angriff. Ich verstehe das einfach nicht. Ein MPU halte ich wohl doch für sehr unangebracht.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Also es ist nun so, das ich angefangen habe mit schubsen er mich geschlagen hat ich dann notwehr geleistet habe. was kann mich für eine strafe erwarten im mildesten fall. da wir von alleine aufgehört haben, und eigentlich keiner wirklich schaden davongetragen hat. ich muss entschuldigt hab das haben auch andere gehört.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Camnp,
Notwehrsituationen zu beurteilen ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes ist schwierig. Entsprechend der von Ihnen gegebenen Informationen spräche jedoch einiges dafür, dass eine Notwehrsituation auf Seiten des anderen Autofahrers vorlag (Anschreien, aggressive Situation, Schubsen). Jedoch ist, wie ich bereits andeutete, dieses abhängig von den genauen Umständen im Einzelfall, ob ein Schlag ins Gesicht als angemessene Reaktion gewertet werden kann. Dann kommt es auch darauf an, wie stark der Schubser war. Sofern eine Strafbarkeit Ihrerseits bejaht werden sollte, so ist, wie mein Kollege justice Ihnen schon erläuterte, die Möglichkeit einer Einstellung gegeben, sofern Sie keine Einträge in Ihren strafrechtlich relevanten Registern haben.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> das es nicht NÖTIG ist einen schubser mit einem SCHLAG INS GESICHT zu kontern <<

Es kann 'nötig' sein, einen aggressiven Angreifer wirksam abzuwehren, bevor dieser seinen Angriff fortsetzen kann.

Niemand ist gezwungen abzuwarten, bis ein zweiter Angriff erfolgt, solange zu besorgen ist, daß es zu einem solchen kommen wird. Zweifel gehen dabei zu Lasten des Angreifers. Er kann sich nicht darauf berufen 'ich hätte bestimmt kein zweites mal zugeschlagen'.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Als Laie würde ich sagen, dass der Unfallverursacher in Notwehr gehandelt hat.

Er hat dir, Camnp, einen Schaden zugefügt(Sachschaden), woraufhin du agressiv auf ihn zugingst, geschrien hast und dann auch noch geschubst.
Ist das reine Schubsen nicht schon ein körperlicher Angriff? Hätte ich jetzt gedacht.

Der Gegner hat sich ja verteidigen müssen, wie hätte das sonst geschehen sollen?

Aus der Situation heraus, wenn ich sie richtig verstanden habe, gehe ich davon aus, dass du nicht die geistige Reife zum Führen eines KFZ hast und daher eine MPU durchaus angebracht wäre.

Ein Unfall(auch wenn er durch zu schnelles Fahren enstanden ist), kann immer passieren im Straßenverkehr. Eine agressive Reaktion ist deswegen völlig unangebracht.

Noch was:
Ich hoffe ich habs nicht überlesen; Hat die Polizei dir eindeutig gesagt, dass du im Bezug auf die Schlägerei im Recht bist oder nur beim Unfall an sich?

-- Editiert von Despi am 31.05.2008 23:18:03

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

auch bei der Schlägerei, da ich gesagt habe bzw. auch die passanten gesehen haben, das er eine art ausholmanöver machen wollte da er mich auch ziemlich heftig angeschrien hat. und ich ihn lediglich geschubst habe und einen schritt zurückgegangen bin, das sollte heißen ich greife dich nicht mehr an und gehe zurück, ich kann verstehen wenn ich nach dem schubsen noch auf ihn zugehen würde aber das tat ich nicht. ( Ich habe nochmal bei der Polizei gefragt und meine freundin die dabei war, wie genau sich das alles abgespielt hat). Und so wie die Polizei mir gesagt hat ist das schubsen keine Körperverletzung und es rechtferttigt nicht gleich zu SCHLAGEN. Das haben übrigens alle Beamten gesagt. Hoffe dieser Beitrag wird wieder firschen wind in den Thread bringen.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Würde mal darüber nachhdenken ob es wirklich richtig war, jemanden der einen Fehler gemacht hat, direkt verbal und körperlich anzugehen.

Fehler passieren allen Menschen und werden in dem Fall über höhere Prämien bei der KFZ-Haftpflicht bestraft.

Leute mit einem so aufbrausenden Temperament gehören meiner Meinung nicht in den Strassenverkehr.

Hier bei Ihren Äußerungen vermisse ich jegliche Einsicht, dass man vielleich selbst einen Fehler gemacht haben könnte.

Wie wäre es mit einem freundlichen Gesprächsangebot an den Unfallgegner ?
Vielleicht zieht er danach die Anzeige zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> Das haben übrigens alle Beamten gesagt. <<

Polizisten sind immer schlechte Rechtsratgeber. ;)

Auch wenn Schubsen keine Körperverletzung wäre (natürlich kann es eine solche sein, je nach Intensität), ist es zumindest ein gegenwärtiger Angriff, der Notwehrrechte auslöst. Für die ist nämlich nicht nötig, daß mit dem Angriff auch eine Straftat vollendet wird.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

ja das mit dem Gespräch halte ich für gar nicht mal so schlecht. Entschuldigt habe ich mich schon, nach der Rangelei. Habe auch eingesehen das es blöd war. Aber dieser Kerl ist so ein Mensch dem es nicht interessiert. Typisch Albaner eben. Naja wir werden sehen was kommt. Die Polizisten zumindest nehmen das als kleine Rangelei, und keine schwere und harte körperverletzung. Da ich eh mir noch keinen Eintrag geleistet habe. Hoffe ich drauf das, dass verfahren eingestellt wird, da ja nichts schlimmes passiert ist. Und man im Affekt gehandelt hat ( schockzustand etc.)

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

UPDATE !!! Ich habe mich nun ausgiebig bei der Polizei informiert! Es liegt KEINE ANZEIGE vor ! Gott sei Dank. Wie sieht es nun für mich aus ? Anscheinend weiß er auch das er was falsches getan hat und mich sofort angegriffen hat. Die Sache sollte doch nun erledigt sien oder? Ich habe der Polizei nochmal ausdrücklich gesagt die sache wäre vor ort schon für mich erledigt gewesen und habe mich noch entschuldigt.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

wird die Polizei weiter ermitteln auch wenn keine anzeige vorliegt ? es ist ja zwischen beiden nun geklärt. bzw. besteht da iregnd welches öffentliche interesse der staatsanwaltschaft ? wie gesagt es ist nichts passiert hab nen schlag abbekommen und er 1 oder 2 , is nix passiert also. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein, wenn keine Anzeige vorliegt, war es das wohl.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

Das will ich doch mal schwer hoffen :) ! Danke für deinen Beitrag.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kein öffentliches Interesse bei KV im Zusammenhang mit Straßenverkehr? Wenn man Pech hat, klemmt sich der StA da hinter und holt einen für länger aus dem Straßenverkehr.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

oje oje , also noch zur info diese kleine rangelei gin gerade mal 5 sekunden und haben dann voneinadner abgelassen, da wir wohl beide bemerlt haben das es dumm war. Und hab mich danach entschuldigt und dann kam die polizei schon, hat aber nichts gesehen.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Entsprechend der Sachverhaltsschilderung des Fragestellers ist eine Bejahung des öffentlichen Interesses unwahrscheinlich.

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Camnp
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 36x hilfreich)

schön das zu hören , danke. hoffe die staatsanwaltschaft interessiert das nicht. gibt ja genuuuuug andere wichtigere fälle womit die sich beschäftigen muss , als mit ner rangelei 2 wütender autofahrer.

MFG
Camnp

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
nopaypal
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 16x hilfreich)

Ist schon *******, da er dir ja die Vorfahrt genommen hat(und zu schnell). Aber immer versuchen ruhig zu bleiben, wenn du kannst.
;)

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