Bin wohl ein wenig paranoid geworden!!

30. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Internetcäfchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin wohl ein wenig paranoid geworden!!

Eine Frae bezüglich Beweismittel.

Ich habe vor Gericht falsche Arbeitszeugisse und Diplomnoten vorgelegt (die von meinen Freund stammen und einen besseren Eindruck hinterlassen).

Diese waren nicht auf einen Namen ausgestellt.

Ist das eine Urkunenfälscung oder bloß eine straflose Lüge.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chris83KA
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 28x hilfreich)

hä?
auf den zeugnissen stehen doch die namen.
wenn die ausgetauscht wurden, dann gibts ärger, falls es auffliegt.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kommt auf den Zusammenhang an. Es kann auch ein (Prozess-) Betrug sein.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Der Einwand von Chris83KA ist wohl mehr als berechtigt - ich habe zumindest noch kein Arbeitszeugnis gesehen, in dem der Name des Beurteilten nicht auftaucht.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Was sollte das eigentlich bringen? Dem Gericht ist es doch normalerweise egal, ob man mit einer 1 oder mit einer 4 sein Diplom bestanden hat und ob man nun der Mitarbeiter des Monats ist interessiert normalerweise auch keinen Richter. Wieso haben Sie deshalb eine Urkundenfälschung und/oder einen Prozessbetrug begangen? Erklären Sie mal die Umstände, dann ist der Vorfall auch besser zu beurteilen.

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#5
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

paranoid hat zwar was mit einbildung zu tun, aber das in diesem Fall ist es wohl nicht, jeher Dummheit;) (intelligenter mensch würde jeher sagen. ich weiß, dass ich nichts weiß und käme nie auf den Gedanken Zeugnisse zu verbessern)

-- Editiert von mina37 am 02.10.2005 11:20:17

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#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

jeher?

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#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Solange Internetcäfchen keine Angaben dazu macht, was er sich von den falschen Zeugnissen vor Gericht erhofft hat, ist es auch schwer zu beurteilen, wie diese Dummheit juristisch zu bewerten ist.

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#9
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

ja Miad mach dir nur lustig, ich lache mit, mache halt viele Tipfehler, besonders weil meine Tastatur von Kids mit Essen versauert wurde, nun muss ich besonders draufhauen, bevor Buchstabe erscheint, oder mal falsches rauskommt...

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#10
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

tschuldigung ... aber durch die wiederholung sah es aus als ob es beabsichtigt war ...

du hast recht, man sollte nicht so kleinlich sein und sich über rechtschreibung lustig machen ...

m.

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#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Es war seit jeher eher Dummheit. Paßt doch!

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#12
 Von 
Internetcäfchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

sorry der späten Meldung.
Also erstmals sollte ich wohl lieber sagn, dass das Strafverfahren in München ist, da Erstwohnsitz dort und Tat auch.

Tathergang:
Habe mit einem Anwalt ein eratungsgespräch gehabt, der meitne, dass eventuelle Zeugnisse sich immer gut machen würden.

Naja, kam auf die beschissene Idee, das Arbeitszeugnis von meinem Freund, auf dem nicht sein Name stand, da es sich um ein Gruppenpraktikum handelte "Die Praktikanten von 01.01.2000 - **.**.**** waren ....."

Und die Vordiplomnoten, von denen ich nur die Notenergebisse kopierte und mitschickte.

Nun ich bereue es wirklich zutiefst!

Urkundenfälschung kommt m.E. nicht Beracht, da ich weder etwas hinzufügte noch was verändert habe. Über den Aussteller habe ich auch nicht getäuscht. Zumal handelt es sich um eine Kopie, die ja bekanntermaßen z.T. nicht als Urkunde aufgefasst wird.

Zum anderen käme ein Prozeßbetrug, wie beeits angedeutet in Betracht. Nach Auskunft von einem Studienkollegen der Rechtswissenschaften sei dies äußerst unwahrscheinlich, wenn definitiv nicht zu bejahen, da der Richter nur über meine persönliche Eigenschaft getäuscht worden sei und dies eine straflose Lüge sei. den Rest von seinen Anmerkungen habe ich leider in Details nicht mehr parat.

Wäre supernett, wenn ein Staatsanwalt hier im Forum seine Meinung kund geben könnte.

Ich bereu die Tat und sowas geschieht kein zweites Mal !!!

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zunächst mal kann nur an Daniel.B's Posting auf Seite 1 erinnert werden.

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#14
 Von 
Internetcäfchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank der Antwort Herr Wastl.

Bezüglich des Posting von Daniel kann ih nur sagen, dass ich das deshalb getan habe, da der Anwalt meinte, dass dies meine Person in ein besseres Licht rücken will.

Unter welchen Voraussetzungen wäre es ihrer Meinung nach nicht strafbar, da Sie auf das Posting von Daniel verweisen.

Vielen Dank

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sorry, ich hätte ja auch gleich schreiben können was ich meine.
Was für ein Verfahren war das denn, in dem Sie das vorgezeigt haben? Ein gegen Sie gerichtetes Strafverfahren? Oder ein Zivilprozess, in dem Sie irgendwas erreichen wollten?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Internetcäfchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Es war bzw. ist ein Strafverfahren, indem ich ein gutes Bild über meine Person erreichen will. Aber wahrcheinlich sind die Unterlagen ohne Belang.

Meinen Sie, dass dies ein Prozessbetrug ist? oder wohlmöglich noch eine Urkundenfälschung?

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#17
 Von 
Julius Caesar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

@wastl

Macht es denn einen Unterschied aus, ob es ein Strafverfahren oder ein Zivilverfahren ist?

P.S: Wäre denn überhaupt ein Rücktritt möglich? Z.B. Echte Zeugnisse vorlegen?

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#18
 Von 
Internetcäfchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre überaus nett, wenn Sie, Herr Wastl, ihre Meinung hinzu geben könnten.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hanseat2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nach oben schieb :-) ich meine, dass man im Strafverfahren doch als Angeklagter lügen kann, dass sich die Balken biegen.

@wastl wird es aber wohl besser wissen

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Im Strafverfahren kann ein Angekl. so viel lügen, wie er will, solange er niemanden zu Unrecht einer Straftat verdächtigt oder einen anderen fälschlich herausredet. Falsche Verdächtigung und Strafvereitelung sind auch für Angeklagte strafbar. Nur: Wer dabei ertappt wird, dass er dem Gericht irgendwas vorschwindelt, kann nicht erwarten, dass man, wenn er schon dabei lügt, noch irgendetwas anderes glaubt.

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#21
 Von 
Hanseat2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie wäre es denn ihrer Meinung nach in casu?

Bei Vorlage falscher "Dokumente"? Strafbezichtigung oder gar Vereitelung wäre von mir nicht bejaht worden.
Wie denn auch?

Was halten Sie von Prozeßbetrug?

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