Hallo ,
ich hatte meinen Fall geschildert. Ich habe zum erstenmal etwas gestohlen. Wert 11,50 Euro. Ich habe unterschrieben und 50 Euro bezahlt. ich bin 31 Jahre und habe es aus reiner Geldnot getan! Allerdings so wie es mir jetzt geht, so schlecht ging es mir noch ne!
Eines weiß ich schon jetzt, ich werde das nie wieder tun!
Aber im Moment plagt mich die Angst mein Lebensgefährte könnte etwas davon erfahren, oder mein Chef.
Ist das möglich???
Ich habe bei dem Detektiv ein Hausverbot unterschrieben und unten drunter folgte ein Strafantrag. Der war beim Verlassen des Raumes noch unbeschriftet.
Ich habe keinen Durchschlag davon. Ist das schlimm?
Ich stehe kurz vor dem Umzug und einer Adressänderung, aber imgleichen Ort.
Bringt das noch mehr Probleme als ich sie jetzt schon habe mit sich?
Wer kann mir helfen???
Gruß Caro
Bitte nochmal Hlife! Keine Antwort.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend Caro,
(1) ob Ihr Lebensgefährte was davon erfährt, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Sicher ist hingegen, dass keine gesonderte Nachricht an diesen herausgeht, um diesen zu informieren.
Das gleiche gilt für Ihren Chef, der bei dem einfachen Ladendiebstahl nicht gesondert informiert wird. Hier hängt es jedoch davon ab, was Sie für einen Beruf ausüben. Bei Beamten (z.B. Polizeibeamten etc.) könnte es eine Mitteilung geben.
(2) Natürlich können Sie umziehen. Jedoch sollten Sie es nicht vergessen die jeweilige Polizeibehörde von Ihrer neuen Anschrift in Kenntnis zu setzen.
(3) Desweiteren sollten Sie sich als generelle Regel merken, dass Sie nie Blanko unterschreiben. Dies gilt natürlich auch für solche Situationen, in denen Sie unter Stress sind. Generell sollten Sie sich auch Durchschriften geben lassen für Ihre eigenen Unterlagen. Bezüglich des Strafantrages sehe ich jedoch keine Probleme.
Mit freundlichen Grüßen,
Danke BOBO, ich finde dieses Forum einfach toll.
Aber trotzdem geht es mir sehr schlecht.
Ich habe die totale Angst! Ich habe sowas noch nie erlebt. Und will das auch nie weider erleben.
zu der Antwort 1)
Warum kann nicht ausgeschlossen werden , dass mein Lebenspartner davon erfährt?
zu Antwort 2)
Soll ich jetzt schon die Polizei vom Umzug in einer Woche informieren? Oder nach Anhörungsbogen?
Meinen Sie das ganze geht "gut" aus für mich?
Gruß
Caro
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Hier auch noch mal was von mir:
Ja, Du solltest die Polzei vorher informieren, um unnötige Postrückgänge (und damit Nachforschungen)zu vermeiden.
Ist zwar keine Garantie, aber in Deinem Fall kannst Du von einer Verfahrenseinstellung wegen Gerinfügigkeit ausgehen (wg. Ersttäterschaft und geringem Warenwert)
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Vielen Dank und ich werde Euch auf dem Laufenden halten. Wenn die Sache nur schon vorbei wäre.
Achso, was gebe ich denn bei der Polizei an? Ich habe doch noch kein Aktenzeichen.
Gruß Caro
Achso, noch was, duschriebst es wäre nicht sicher das mein Lebenspartner davon erfährt.
Wie meinst Du das?
Kann ich vorbeugend etwas tun damit es nicht passiert?
Nochmals lie Grüße
Caro
Die Polizei wird mit Deinem Namen und dem Namen des Ladens, sowie der ungefähren "Tatzeit" schon den richtigen Vorgang herausfinden.
Tja, Lebenspartner. Mußt halt sehen, daß Du in nächster Zeit vor ihm am Briefkasten bist
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
OK Bob, wird mir zwar nicht gelingen, aber ich kann 100 % darauf vertrauen, dass er meine Post ließt.
Vielen Dank nochmal für alles und hoffentlich bin ich mit einer Lehre fürs Leben davon gekommen.
Achso, soll ich in dem Anhörungsbogen um Einstellung wegen ´Parag. 153 bitten? Oder nur um Einstellung? Hört sich so professionell an wenn ich als "Ei´nmal- und Ersttäter" mit Paragraphen um mich schmeiße.
Ich danke Dir wenn Du diese Frage mir noch beantwortest.
Und bitte Daumen drücken. Obwohl wenn Du allen hier Daumen drücken wolltset, die hier ****** gebaut haben, könntest Du damit im Zirkus auftreten.
Liebe Grüße
Caro
Mir fällt leider noch ne' Frage ein, Sorry!
Es war ein Nagellack und drei Paar Billigkniestrümpfe im Gesamtwert von 11,50 Euro. Gilt das auch als Einfachdiebstahl? Oder ist das ein Mehrfachdelikt, weil mehrere Artikel?
Ich hoffe doch nicht.
Danke für Antwort und Gruß
Caro
Ich hoffe mir fällt dann nix mehr ein. Denn das hier bringt mich um Schlaf und Verstand
Guten Morgen Caro,
ob Sie um Einstellung mit §§-Angabe, oder einfach so um Einstellung bitten, ist m.E. egal, da Sie kein Jurist sind. Desweiteren können Sie aber nichts falsch machen, wenn Sie die §§-Angaben einfach weglassen.
Sie sind strafbar wegen einfachen Diebstahls. Dass Sie mehrere Sachen gestohlen haben wirkt sich auf die Strafzumessung, und somit auf die Strafhöhe aus. In Ihrem Fall bleibt es aber im Bereich der Geringfügigkeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Jo, ganz genau !
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Danke Euch,
hab' jetzt erstmal Entschuldigungsschreiben an Drogeriemarkt weggeschickt und warte den Dingen die da jetzt kommen.
Gruß Caro
Und jetzt?
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