Bitte um einschätzung der Situation (Betrug/Geldstrafe)

16. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Holger2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um einschätzung der Situation (Betrug/Geldstrafe)

Hallo,

Ich wurde vor ca. 2 Jahren wegen Betruges zu ~4200€ Geldstrafe verurteilt. Diese habe ich nicht sofort bezahlt und wegen Umzug in ein anderes Bundesland ist das ganze in Vergessenheit geraten da dem Gericht meine Adresse nicht bekannt war kam auch keine Post... Knapp ein Jahr nach der Verurteilung ist mir das aber wieder eingefallen und ich habe die zuständigen Rechtspflegerin kontaktiert, diese teilte mir mit das ein Haftbefehl erlassen worden war darauf hin zahlte ich 2800€ (2/3 der Gesamtstrafe) und den Rest haben wir als 200€ Ratenzahlung vereinbart, daraufhin wurde der Haftbefehl gelöscht. Diese Ratenzahlung wurde mir aber nach der ersten Zahlung aber wieder untersagt da ich nicht genug Belege über meine Einkommenssituation etc. vorlegen konnte da ich zu dem Zeitpunkt Selbständig war und mein Monatliches einkommen dadurch sehr schwankend.. Nun hatte ich aber die geforderten 1400€ Reststrafe nicht aufbringen können, also war für mich die Sache erstmal klar: ich leg einfach selber jetzt Geld weg bis ich die 1400€ Zusammen habe und überweise die dann und die Sache ist erledigt quasi Ratenzahlung in Eigenregie..

Nun hat sich aber bei mir einiges geändert.. ich bin seit 6 Monaten Krank geschrieben und verdiene aktuell kein Geld.
Nun hat sich die Polizei Telefonisch bei mir gemeldet und teilte mir mit das erneut ein Haftbefehl erlassen worden ist und ich quasi sofort ins Gefängnis wander sollte ich aufgegriffen werden.

Nun erklärte ich dem Polizisten meine Situation und Telefonierte auch erneut mit der Rechtspflegerin.
Mit dem Ergebnis das sich nichts verändert hat die Rechtspflegerin lässt sich auf Grund der Langen Zeit seit dem Urteil nicht auf eine Ratenzahlung ein. Nun hat der Polizist der deutlich mehr Verständnis für meine Situation aufbringt mir dazu geraten eine Schriftliches Gnadengesuch zu stellen aufgrund der schwere meiner Erkrankung (Leberkrebs) und der Tatsache das es sich um weniger als ein drittel der Gesamtstrafe handelt seiner Erfahrung nach meine Chancen das mir die Strafe erlassen wird gut stehen.

Ich habe mich jetzt aber im Internet ein wenig zu der Sache belesen und meistens liest man nur das die Chancen generell schlecht stehen das eine Strafe erlassen wird und man sowieso besser einen Anwalt beauftragen sollte solch ein Gesuch aufzusetzen da man wohl auch viel "falsch" machen kann. Daher würde ich gerne ein paar Meinungen von Leuten hören die da mehr in der Materie sind.

Vielen dank schon mal fürs Lesen und ggf. Antworten,

mfg Holger






5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Nun hat der Polizist der deutlich mehr Verständnis für meine Situation aufbringt mir dazu geraten eine Schriftliches Gnadengesuch zu stellen aufgrund der schwere meiner Erkrankung (Leberkrebs) und der Tatsache das es sich um weniger als ein drittel der Gesamtstrafe handelt seiner Erfahrung nach meine Chancen das mir die Strafe erlassen wird gut stehen. Ach nee - der hat als Polizist nicht das Geringste mit Gnadengesuchen zu tun: Woher soll da die Erfahrung kommen? Und by the way sind Sie auf der Flucht vor der Vollstreckung - das reduziert Ihre Chancen auf null. Sinnvoller wäre eher ein Antrag auf Vollstreckungsaufschub, falls bei Ihnen irgendwelche Therapien anstehen - die Justiz ist nicht scharf darauf, sich die Kosten für eine Chemo (mal als Beispiel) aufzuladen...
und man sowieso besser einen Anwalt beauftragen sollte solch ein Gesuch aufzusetzen da man wohl auch viel "falsch" machen kann. Da ist es wieder, dieses Phänomen - Geld für Geldstrafen fehlt, aber für Anwälte ist welches da...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9551x hilfreich)

Zitat:
also war für mich die Sache erstmal klar: ich leg einfach selber jetzt Geld weg bis ich die 1400€ Zusammen habe und überweise die dann und die Sache ist erledigt quasi Ratenzahlung in Eigenregie..


Gut - so geht es natürlich nicht. Wenn Sie StA die Ratenzahlung cancelt, können Sie sie sich nicht selbst "genehmigen".

Zitat:
da man wohl auch viel "falsch" machen kann.


Viel kann man nicht falsch machen...

Wovon leben Sie denn aktuell?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34373 Beiträge, 17783x hilfreich)

Wovon leben Sie denn aktuell? Gute Frage - das Krankengeld beträgt ja 90 % des Nettoeinkommens und sollte daher nicht so ein krasser finanzieller Einschnitt sein. Aber vielleicht verrät uns der TE das ja noch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Sieht mir (mal wieder) nach der Vogelstrauss-Taktik aus.

Sicherlich sind da verschiedenen Faktoren zusammen gekommen, aber sich erst zu melden, wenn der HB erlassen wurde und vorher keinen Kontakt aufzubauen, ist nicht wirklich vorteilhaft.

Man hätte bzgl. der Krankheit, der Einkommen usw. vorher die StA kontaktieren müssen, um eine Einigung zu erzielen. Auch sind monatliche Bilanzen etc. für einen Selbstständigen ja auch irgendwie eine Pflicht (notfalls nimmt man die vom Vorjahr mit dem Verweis, dass sich die Lage nicht grossartig verändert hat, dann kann man damit zumindest arbeiten). Ansonsten sind Kontoauszüge keine Sache von mehreren Stunden.
Mein Mann schafft das ja auch die Buchhaltung zu machen bzw. gibt Geld für eine Steuerberaterin aus um alles Schwarz auf Weiss zu haben.

Ein Gnadengesuch wird sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil man keine unzumutbare Härte oder Situation hier erkennen kann.
Die eigene Nachlässigkeit ist kein Grund einem Gnade zu gewähren. Der Gang zum Anwalt kostet Geld, dass Du ja nach eigenen Angaben nicht hast und der wird vermutlich im besten Falle auch nur eine Ratenzahlung hinbekommen, und sich über das Honorar freuen, was die Sache noch teurer macht.

Das einzige was Dir nun übrig bleibt ist, irgendwie die 1400 Euro zusammen zusparen und falls Du aufgegriffen wirst diese dann vor Ort zu zahlen bzw. schon vorher. Da kann Dir keiner bei helfen.

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