Blankounterschrift und Stempel Betrug

19. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Blankounterschrift und Stempel Betrug

Guten Tag zusammen,

folgendes Problem. Vor einigen Tagen hat der Zoll dem Geschäfft meines Freundes ein Besuch abgestattet.
Der Grund war folgender: Ein Arbeiter ist beim Geschäft angemeldet. Das Spannende ist, der Arbeiter arbeitet weder dort, noch hat er da jemals gearbeitet. Der Zoll hatte jedoch Papiere mit Unterschrift und Stempel vom Vertrag dabei. Jetzt kann man natürlich Vermutung anstellen woher die Unterschrift und der Stempel kommen, Fakt ist aber dieser Arbeiter ist kein Arbeiter. Laut ihm ist folgendes wohl wahrscheinlich passiert.
Mein Freund meinte, dass er öfters Leuten einen Stempel und Unterschrift gibt, da Leute diese scheinbar benötigen um der Jobbörse nachweisen zu können, dass Sie versucht haben an Arbeit zu kommen, ab jetzt gibts wohl keine Unterschriften mehr für solche Leute. Der Vertrag ist aber scheinbar schon mind. 1 Jahr alt, d.h. das hat schon vor längerer Zeit stattgefunden. Und ja, er hat den Zettel leider nicht genauer durchgelesen und gutgläubig unterschrieben. In dem Sinne hat er eine Blankounterschrift getätigt.

Die Frage nun, was kann man nun tun außer einen Rechtsanwalt zur Seite ziehen.
Fakt ist, der Arbeiter hat da noch nie gearbeitet. Zeugen sollte es höchstwahrscheinlich genug geben diesbzgl..
Für mich persönlich ist die Lage ja eindeutig, er wurde betrogen. Aber das Gesetz ist ja nunmal nicht so einfach das meine Meinung ein großes Gewicht hat.


-- Editiert von User am 19. Februar 2024 02:46

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Die Frage nun, was kann man nun tun außer einen Rechtsanwalt zur Seite ziehen.

Draus lernen, das man nichts abstempelt und / oder unterschreibt das man weder gelesen und verstanden hat.



Zitat (von grünerfisch):
Zeugen sollte es höchstwahrscheinlich genug geben diesbzgl..

Wo sollen die denn herkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Andere Mitarbeiter sowie Kunden die häufiger da sind und die Mitarbeiter einigermaßen kennen können da denke ich doch durchauß bezeugen, dass dieser Betrüger dort nicht arbeitet.

Abseits davon, sehen Sie dort irgendeine Gefahr den Fall zu verlieren?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Andere Mitarbeiter sowie Kunden die häufiger da sind und die Mitarbeiter einigermaßen kennen können

Der war im Keller, im Lager, im Homeoffice, hat immer gearbeitet wenn alle anderen nicht da waren, ...



Zitat (von grünerfisch):
Abseits davon, sehen Sie dort irgendeine Gefahr den Fall zu verlieren?

Kommt darauf an, um was konkret es geht.

Immerhin hat der "Mitarbeiter" ein gewichtiges Beweismittel in der Hand...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48383 Beiträge, 17071x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Die Frage nun, was kann man nun tun außer einen Rechtsanwalt zur Seite ziehen.
Fakt ist, der Arbeiter hat da noch nie gearbeitet. Zeugen sollte es höchstwahrscheinlich genug geben diesbzgl..


Dann hängt es noch davon ab, in welchem Zusammenhang der Arbeitsvertrag gefunden wurde. Geht es überhaupt um Schwarzarbeit oder ggf. um etwas anderes?

Z.B. könnte der Arbeitsvertrag dazu genutzt worden sein, ein Darlehen zu erschleichen. Dann wäre bezüglich Deines Freundes Beihilfe zum Betrug zu prüfen.

Aber auch wenn das so stimmt, wie im Sachverhalt dargestellt, d.h. Dein Freund hat Gefälligkeitsbestätigungen ausgestellt, dann wäre zu prüfen, ob Beihilfe zum Sozialleistungsbetrug vorliegt.

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#5
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Ein Arbeiter ist beim Geschäft angemeldet. Das Spannende ist, der Arbeiter arbeitet weder dort, noch hat er da jemals gearbeitet. Der Zoll hatte jedoch Papiere mit Unterschrift und Stempel vom Vertrag dabei.
Was soll denn "angemeldet" heißen? Und ob ein Arbeitsvertrag mit Unterschriften vorliegt, ist doch vollkommen unerheblich. Ich hab hier auch noch einen mehr als 20 Jahre alten von einem Unternehmen unterschriebenen Arbeitsvertrag liegen, den ich nicht angenommen habe. Damit kann man nichts anfangen.

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#6
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 188x hilfreich)

Also erst einmal ist der, nennen wir ihn "fiktiven Angestellten", bei dem Geschäft ihres Freundes nicht "angemeldet". Anmelden muss man sich beim Beitragsservice oder beim Arzt.
Da sie aber von einem Vertrag schreiben, kann das ja nur ein Arbeitsvertrag sein. Dann wäre er, auf dem Papier, dort angestellt.
Diesen Vertrag wird der Zoll nun irgendwie in die Hände bekommen haben. Beim Abgleich der Daten wurde dann festgestellt, dass das Geschäft ihres Freundes für den fiktiven Angestellten keine Sozialleistungen abführt. Und dann gibt es schon mal eine Prüfung um die Situation vor Ort zu sehen.

Allerdings macht das hier dann keinen Sinn:

Zitat (von grünerfisch):
Mein Freund meinte, dass er öfters Leuten einen Stempel und Unterschrift gibt, da Leute diese scheinbar benötigen um der Jobbörse nachweisen zu können, dass Sie versucht haben an Arbeit zu kommen, ... .


Das klingt mir wieder so als hätte der Freund bestätigt, dass sich diese Leute bei ihm um einen Arbeitsstelle beworben hätten. Dafür käme der Zoll nicht weil schlicht und einfach kein entsprechender Tatbestand vorliegt. Das wäre eher eine Arbeit für die Jobcenter. Die wollen ja auch nicht veralbert werden.

Hilfreich wäre auf jeden Fall zu wissen, was genau da unterschrieben wurde. Eine Bestätigung oder ein Vertrag? Dann könnte man auch schauen, ob und wo es da klemmt.

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von Louis Cypher):
Diesen Vertrag wird der Zoll nun irgendwie in die Hände bekommen haben. Beim Abgleich der Daten wurde dann festgestellt, dass das Geschäft ihres Freundes für den fiktiven Angestellten keine Sozialleistungen abführt. Und dann gibt es schon mal eine Prüfung um die Situation vor Ort zu sehen.
Und selbst das ist mehr als unwahrscheinlich. Nur aufgrund eines unterschriebenen Arbeitsvertrags rückt der Zoll nicht an.

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7879 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und selbst das ist mehr als unwahrscheinlich. Nur aufgrund eines unterschriebenen Arbeitsvertrags rückt der Zoll nicht an.


Wer weiss, was die Person, die diesen Vertrag hat, damit anstellen wollte. Was wird dem Kioskbesitzer denn jetzt genau vorgeworfen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Nur aufgrund eines unterschriebenen Arbeitsvertrags rückt der Zoll nicht an.

Richtig, die sind heillos überlastet - insofern dürfte es etwas schwerwiegendes sein.
Oder sie hatten tatsächlich noch einen anderen Fall in der Nähe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39357 Beiträge, 14146x hilfreich)

Wie soll denn der Zoll von einem Arbeitsvertrag erfahren? Der erfährt doch nur von nicht geleisteten Beiträgen ins Sozialsystem. Und Voraussetzung dafür ist, dass z.B. die Krankenkasse, das Finanzamt, von dem Arbeitsverhältnis erfährt, sich dann erst mal direkt an den Arbeitgeber wendet, da ist also eine ganze Menge Korrespondenz bzw. Versuche der Kooperation vorausgegangen.

So, wie das hier dargestellt wird, war das auf keinen Fall.

wirdwerden

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#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
So, wie das hier dargestellt wird, war das auf keinen Fall.
Korrekt.

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#12
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und Voraussetzung dafür ist, dass z.B. die Krankenkasse, das Finanzamt, von dem Arbeitsverhältnis erfährt, sich dann erst mal direkt an den Arbeitgeber wendet, da ist also eine ganze Menge Korrespondenz bzw. Versuche der Kooperation vorausgegangen.


Soweit mir bekannt gab es bereits Post diesbzgl. vom Finanzamt. Denen hat er auch schon mehrfach mitgeteilt, dass diese Person dort nie gearbeitet hat. Scheinbar bezieht diese Person Bürgergeld und das Finanzamt wollte den Einkommensbescheid von vor längerer Zeit dafür. Den gibts natürlich nicht. Mehr als diese Informationen sind mir leider nicht bekannt.

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#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Scheinbar bezieht diese Person Bürgergeld und das Finanzamt wollte den Einkommensbescheid von vor längerer Zeit dafür
Mit Bürgergeld hat das Finanzamt nichts zu tun.

Zitat (von grünerfisch):
Ein Arbeiter ist beim Geschäft angemeldet.
Was das heißen soll, ist immer noch unbeantwortet.

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#14
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Mit Bürgergeld hat das Finanzamt nichts zu tun.

Ich meine die Jobbörse.

Zitat (von vacantum):
Was das heißen soll, ist immer noch unbeantwortet.

Er ist scheinbar als Arbeitnehmer bei den Behörden eingetragen.

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#15
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Ich meine die Jobbörse.
Passt auch nicht.

Zitat (von grünerfisch):
Er ist scheinbar als Arbeitnehmer bei den Behörden eingetragen.
Und auch das ist nicht möglich, ohne dass der Freund denjenigen selbst angemeldet hat.

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#16
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Passt auch nicht.

Dann bin ich leider überfragt, da er letztens meinte die Post kam von der Jobbörse.

Zitat (von vacantum):
Und auch das ist nicht möglich, ohne dass der Freund denjenigen selbst angemeldet hat.
Er war sich felsenfest sicher, er hat das nicht getan. Von sowas wüsste man ja höchstwahrscheinlich.

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#17
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Er war sich felsenfest sicher, er hat das nicht getan. Von sowas wüsste man ja höchstwahrscheinlich.
Die einzelnen Punkte passen hinten und vorne nicht zusammen.

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Es scheint ja draum zu gehen, dass der Freund mit seinem Stempel und seiner Unterschrift anderen Leuten "geholfen" hat, unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen und/oder Schwarzarbeit zu vertuschen.
Das würde auch erklären, warum der Zoll involviert ist.

Mir würde da schon einiges einfallen, was da gelaufen sein könnte ...


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#19
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Die einzelnen Punkte passen hinten und vorne nicht zusammen.

Naja, er hat eine Unterschrift getätigt soweit korrekt, dies ist wohl schon länger her.
Aber eine Anmeldung an irgendein Amt hat er auf jedenfall nicht selbst getätigt.

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#20
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen

Ich kenne mich damit nicht aus, aber so wie ich das verstanden habe, haben die Leute sich beworben und wurden abgelehnt. Diese haben dann einen Nachweis gebraucht der versuchten Jobsuche. Gibt es etwa sowas überhaupt nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1392 Beiträge, 231x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es scheint ja draum zu gehen, dass der Freund mit seinem Stempel und seiner Unterschrift anderen Leuten "geholfen" hat, unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen und/oder Schwarzarbeit zu vertuschen.
Aber wenn der Freund - wie im Eröffnungsbeitrag geschrieben - einfach Arbeitsverträge mit seiner Unterschrift ausgehändigt hat, kann damit weder jemand unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen noch Schwarzarbeit vertuschen.

Zitat (von grünerfisch):
Ich kenne mich damit nicht aus, aber so wie ich das verstanden habe, haben die Leute sich beworben und wurden abgelehnt. Diese haben dann einen Nachweis gebraucht der versuchten Jobsuche. Gibt es etwa sowas überhaupt nicht?
Das ist ja nun wieder was anderes als ein Vertrag! Ein solcher Nachweis bzgl. Bewerbungen ist rechtlich einwandfrei. Das wäre kein Grund für den Zoll, beim Arbeitgeber aufzuschlagen.

Meine Meinung: hier geht es um was ganz anderes und der Freund hat nicht alles erzählt. Für mich klingt das eher nach "Vertrag mit Arbeitnehmer unterschrieben", Arbeitnehmer nie beschäftigt aber mit dem Vertrag irgendwelche Gelder vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur eingesammelt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
grünerfisch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das ist ja nun wieder was anderes als ein Vertrag! Ein solcher Nachweis bzgl. Bewerbungen ist rechtlich einwandfrei. Das wäre kein Grund für den Zoll, beim Arbeitgeber aufzuschlagen.

Das Problem ist ja folgendes, er weiß nicht was es für ein Wisch war. Er hat ja lediglich die Bewerbung abgelehnt und unterschrieben. Natürlich nicht so klug sich den Wisch überhaupt nicht anzuschauen. War es wohl leider kein solcher Nachweis.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17229 Beiträge, 9502x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Aber wenn der Freund - wie im Eröffnungsbeitrag geschrieben - einfach Arbeitsverträge mit seiner Unterschrift ausgehändigt hat, kann damit weder jemand unrechtmäßig Sozialleistungen beziehen noch Schwarzarbeit vertuschen.

Doch, das geht - ich möchte jetzt keine Anleitung veröffentlichen, aber man kann sich in einigen Konstellationen durch einen Arbeitsvertrag vom "nicht leistungsberechtigten Personenkreis" in den "leistungsberechtigten Personenkreis" befördern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124055 Beiträge, 40316x hilfreich)

Zitat (von grünerfisch):
Das Problem ist ja folgendes, er weiß nicht was es für ein Wisch war.

Das Problem ist viel größer.
Er hat offenbar vieles unterschrieben und abgestempelt ohne es zu lesen ... da kann mit etwas Pech noch einiges auf ihn zukommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39357 Beiträge, 14146x hilfreich)

Da steckt doch ganz was anderes dahinter. Ich will jetzt hier genau wie @drkabo keine Gebrauchsanweisung für professionell durchgezogenen Betrug geben. Nur so viel: selbst wenn er Arbeitsverträge unterschrieben hätte, wäre nicht das Zollamt involviert. Wenn diese von den Bewerbern vorgelegt worden wären, dann wäre zwar Bürgergeld/ALG II eingestellt worden, zunächst, allerdings wieder aufgenommen worden, wenn der Vertrag nicht realisiert worden wäre. Und glaub mir mal, der Freund ist nicht so doof, der weiß genau, was er getan hat.

Abgesehen davon, woher sollten der Bewerber und die Jobbörse gleichermaßen alle erforderlichen Daten des Betriebes haben, um so einen Vertrag zunächst einmal formaljuristisch ans Laufen zu bringen? Denn das ist ja offensichtlich passiert.

wirdwerden

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