Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe mir kann einer von euch weiterhelfen.
Zuerst kurz die Vorgeschichte.
Ich wurde zusammen mit einem Freund unschuldig (<-betone) Verurteilt in nicht geringer Menge mit Hanf gehandelt zu haben. Ich wurde zu Beihilfe zu einer Geldstrafe und meine Freund zu Geldstrafe und Bewährung. Er ging in Berufung, ich wollte nur noch damit abschliesen und mein Leben weiterleben. Vor kurzem war die Berufung und ich musste als Zeuge Aussage. Ich hab alles so erzählt wie es war nur hatt mein Freund(der Angeklagte) davor erzählt das wir uns gestern gesehen hätten und ich habe gesagt vor 2 Wochen.
Der Richter und der Staatsanwalt haben richtig draufgehackt auf diese zwei verschiedenen Aussagen. Und am Ende der Aussage hat der Richter gefragt ob ich noch was ändern will und ließ dann im Protokoll vermerken das ich meine Aussage nicht ändern wollte.
Mein Freund wurde wieder Verurteilt. Meine Frage ist ob mir jetzt eine Schreiben vom Staatsanwalt blüht wegen Falschaussage. Gibt es dann auch ein Gerichtsverfahren und wie wollen die eine Falschaussage beweisen. Die haben wirklich nicht locker gelassen mit dem wann ich den Angeklagten zuletzt gesehen habe.
Hoffe es gibt jemand Antwort.
MfG
Blüht mir jetzt eine Schreiben vom Staatsanwalt wegen Falschaussage?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Frage wird hier kaum jemand beantworten können. Lehnen Sie sich deshalb entspannt zurück und harren Sie der Dinge, die da kommen mögen.
Genau, immer schön mit der Ruhe! Es kann ja sein, dass es darauf ankam, wann Sie sich zuletzt gesehen haben. Mal gegengefragt: Haben Sie eine Idee, welcher Zeitpunkt des letzten Treffens für den Angekl. günstiger gewesen wäre?
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Es ging nur darum wann wir uns vor der Berufungsverhandlung gesehen haben. Also hat nichts mit der eigentlichen Straftat zu tun. Aber mich beunruhigt das der Richter am Schluss noch nach den ganzen Belehrung nochmal belehrt hat und ob ich bei meiner AUssage bleiben will.
Nun ja, es ist natürlich Spekulation, aber üblicherweise wird dann so genau nachgefragt, wenn der Eindruck enstanden ist, die Aussage sei agesprochen worden. Wenn dann der eine sagt, wir sahen uns gestern und der andere, dass das schon zwei Wochen her sei (was eher gegen eine kurzfristige Absprache spricht) ist das schon verwunderlich.
Kann mir dann jemand vielleicht sagen wie lang es maximal dauert bis man Bescheid bekommt ob man wegen Falschaussage angeklagt wird? Sonst werd ich die ganze Zeit mit Angst darauf warten.
-- Editiert von hannes2001 am 09.03.2006 18:45:17
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