Brandstiftung vs. schwere Brandstiftung (Strafe)

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)
Brandstiftung vs. schwere Brandstiftung (Strafe)

Darf ich einmal doof fragen, warum es diese zwei Paragraphen gibt? Selbst der Strafrahmen in minder schweren Fällen ist identisch. Oder nicht? Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von DerPascal):
Selbst der Strafrahmen in minder schweren Fällen ist identisch.


Aber der im Regelfall nicht.

§ 306 = 1-10 Jahre
§ 306a = 1-15 Jahre

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerPascal
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
§ 306a = 1-15 Jahre
Oh, wo steht das denn? Achso, weil es nicht lebenslang ist, gell?

-- Editiert von DerPascal am 19.11.2019 23:46

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Immer wenn kein Höchstmaß bestimmt ist, wie bei "nicht unter .... Jahr(en)" gilt das allg. Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe aus § 38, Abs. 2 StGB

Zitat:

§ 38 Dauer der Freiheitsstrafe
(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.
(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen