Brauch dringend Hilfe mein Verlobter ist unschuldig im Gefängnis

16. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
ButterflyZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauch dringend Hilfe mein Verlobter ist unschuldig im Gefängnis

Hallo,
es fällt mir sehr schwer das Folgende hier zu schreiben. Ich weiß nicht mehr weiter , habe aber auch einen Funken Hoffnung in mir , dass mit von euch jemand helfen kann. Seit 15 Jahren bin ich mit meinen jetzigen Verlobten zusammen. Vor etwa 2 Jahren wurden wir voneinander getrennt , da man ihn aufgrund eines abscheulichen Verbrechens , was er nie begangen hat , verurteilt und eingesperrt hat. Seit dem sitzt er im Gefängnis für eine Tat , die er nie begangen hat. Um ehrlich zu sein gehört es dazu euch zu sagen , das auch ich verurteilt wurde. Nur habe ich Bewährung bekommen , während sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt haben. Ich sei bei der Tat " dabei gewesen ". Uns wird der sexuelle Missbrauch eines minderjährigen Mädchens vorgeworfen. Während des Prozesses hat mein Verlobter auf Raten des Anwalts keine Aussage gemacht , was sich im Nachhinein als Fehler herausgestellt hat. Der Anwalt war auch der Ansicht , dass Zeugen , die während der angeblichen Tat bei uns zu Besuch waren , nicht befragt werden müssten. Zudem gibt es einige Widersprüche , die als " nicht relevant " angesehen wurden. Zum Beispiel war ich während der angeblichen Tat im vierten Monat schwanger , von meinem dicken Bauch wusste sie allerdings nichts. Außerdem hätte sie nach ihrer Aussage geblutet , aber ihre Mutter hat nie Blut in ihrer Unterwäsche gefunden. Grade hier ist es wichtig zu sagen , dass trotz eines Auftrags vor Gericht kein Gutachten gemacht wurde. Es gibt da noch einiges mehr , was auch die Glaubwürdigkeit des Mädchens in Frage stellt , am Ende stand jedenfalls Aussage gegen Aussage. Bis zur Verurteilung war auch ich in Haft. Was ich dort erlebt habe, war meine persönliche Hölle. Ich würde schikaniert und bedroht. Ich habe jeden einzelnen Tag in Angst gelebt. Ich muß euch das sagen , denn es ist wichtig für die folgenschwere Entscheidung , die ich nach dem Prozess traf. Mein Verlobter hat natürlich Rechtsmittel eingelegt und eine Revision beauftragt. Aufgrund meiner Erfahrung im Gefängnis habe ich aber den Schwanz eingezogen und das Urteil akzeptiert , ich hatte soviel Angst davor , am Ende doch ins Gefängnis zu müssen , dass ich meinen Verlobten im Stich gelassen habe. Diese Schuld wiegt so schwer , denn hätte ich auch Revision eingelegt , wäre die Erfolgschance ungleich höher gewesen. So wurde die Revision schließlich abgelehnt. So nun wieder zu mein Problem : Was kann ich machen , um meinem Verlobten zu helfen ? Wir haben schon an Wiederaufnahme gedacht , aber dazu fehlen uns die finanziellen Mittel. Dafür müsste ich Spenden sammeln. Das Schlimmste ist dass mein Verlobter schon öfters versucht hat , Suizid zu begehen. Einmal hat es fast geklappt und ich habe Angst , dass er wieder was macht , und ich kann dagegen nichts machen. Er hält es unschuldig und ohne mich dadrinnen einfach nicht aus. Und ja : Er ist unschuldig ! Ich bin 15 Jahre mit ihm zusammen und kenne ihn. Ich bitte euch um normale Kommentare und keine Beleidigungen. Ich hoffe , jemand von euch kann uns helfen , weil ich echt nicht mehr weiter weiß.
Liebe Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8847 Beiträge, 1882x hilfreich)

Ihre Problematik ist in einem Rechtsforum wie diesem nicht vernünftig zu besprechen. Sie können sich aber zb. an folgende Insitutionen wenden:

https://weisser-ring.de/

Auch wenn dort oftmals was von Opferberatung steht, lassen Sie sich nicht abschrecken. Sollte Ihr Verlobter unschuldig sein, ist er ein Opfer der Justiz

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18097 Beiträge, 9841x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Wir haben schon an Wiederaufnahme gedacht , aber dazu fehlen uns die finanziellen Mittel.

Eine Wiederaufnahme ist nicht sonderlich teuer.

Das Problem ist, dass man die Voraussetzungen erfüllen muss.
Vereinfacht gesagt, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- eine Urkunde, die als Beweismittel verwendet wurde, hat sich nachträglich als Fälschung erwiesen.
- in nicht vereidigter Zeuge hat absichtlich(!) gelogen, was sich erst nachträglich herausgestellt hat
- ein vereidigter Zeuge hat eine Falschaussage gemacht, was sich erst nachträglich herausgestellt hat
- es sind neue Beweise aufgetaucht, die damals noch nicht zur Verfügung standen

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40703 Beiträge, 14406x hilfreich)

Es ist nicht die Aufgabe eines Wiederaufnahmeverfahrens, möglicherweise fehlerhafte erstinstanzliche Urteile zu korrigieren. Damit muss man sich also überhaupt nicht befassen. Die einzige Frage ist, was nach Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung an nicht bekannten Fakten dazu gekommen ist und ob diese Fakten geeignet sind, das Verfahren einem anderen Ergebnis zuzuführen.

Und da lese ich nichts von in der Anfrage. Du strebst lediglich eine Neubewertung der bekannten Fakten an, und dafür ist das Verfahren nicht vorgesehen.

Es ist zutreffend, dass sich die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens in Grenzen halten. Aber der spezialisierte Rechtsanwalt ist vorsichtig formuliert nicht ganz preiswert. Ich weiß nicht, ob man das Geld nicht sinnvoller ausgeben kann. Dein Lebensgefährte hat jetzt schon die Hälfte der Strafe abgesessen. Er wird bei Vorliegen der Voraussetzungen evtl. Freigänger werden, es gibt Hafturlaub und andere Vergünstigungen. Auch ist ja absehbar, wann er entlassen wird. Wäre es nicht sinnvoller, sich auf diese Zukunft zu konzentrieren, auf die Gestaltung derselben? Und da Geld zu investieren?

wirdwerden

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1797 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Der Anwalt war auch der Ansicht , dass Zeugen , die während der angeblichen Tat bei uns zu Besuch waren , nicht befragt werden müssten.


Das ist seltsam, denn wer als Zeuge geladen wird, entscheidet ja nicht der Verteidiger.

Zitat (von ButterflyZ):
Grade hier ist es wichtig zu sagen , dass trotz eines Auftrags vor Gericht kein Gutachten gemacht wurde.


Zu welcher Fragestellung wurde kein Gutachten gemacht?

Zitat (von ButterflyZ):
Es gibt da noch einiges mehr , was auch die Glaubwürdigkeit des Mädchens in Frage stellt , am Ende stand jedenfalls Aussage gegen Aussage.


Anscheinend hat das Gericht die Aussage des Mädchens für glaubhaft gehalten, denn anderenfalls wärt ihr nicht verurteilt worden.

Zitat (von ButterflyZ):
Mein Verlobter hat natürlich Rechtsmittel eingelegt und eine Revision beauftragt. Aufgrund meiner Erfahrung im Gefängnis habe ich aber den Schwanz eingezogen und das Urteil akzeptiert , ich hatte soviel Angst davor , am Ende doch ins Gefängnis zu müssen , dass ich meinen Verlobten im Stich gelassen habe. Diese Schuld wiegt so schwer , denn hätte ich auch Revision eingelegt , wäre die Erfolgschance ungleich höher gewesen.


Bei einer Revision wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft, dein Antrag auf Revision wäre vermutlich ebenso abgelehnt worden, wie der deines Verlobten.

Zitat (von ButterflyZ):
So nun wieder zu mein Problem : Was kann ich machen , um meinem Verlobten zu helfen ?


Du kannst ihn im Prinzip nur ermutigen durchzuhalten, bis er seine Strafe abgesessen hat.

Zitat (von ButterflyZ):
Wir haben schon an Wiederaufnahme gedacht , aber dazu fehlen uns die finanziellen Mittel.


In erster Linie wird es vermutlich an einem Wiederaufnahmegrund fehlen.

"Ich bin mit dem Urteil nicht einverstanden" ist jedenfalls keiner.

Zitat (von ButterflyZ):
Und ja : Er ist unschuldig ! Ich bin 15 Jahre mit ihm zusammen und kenne ihn.


Mit dem Argument, jemanden zu kennen, kann man dessen Unschuld weder beweisen, noch behaupten.

Da haben sich schon andere geirrt.

BTW verwundert dein Argument auch gerade insofern, dass ich davon ausgegangen bin, du wärst während der Tatzeit bei ihm gewesen?

-- Editiert von User am 16. Oktober 2023 12:08

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4009 Beiträge, 643x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Zum Beispiel war ich während der angeblichen Tat im vierten Monat schwanger , von meinem dicken Bauch wusste sie allerdings nichts.

Im vierten Monat von einem dicken Bauch zu sprechen, dürfte übertrieben sein. Da ist häufig für Fremde noch gar nicht erkennbar, dass eine Schwangerschaft vorliegt.

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 805x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Im vierten Monat von einem dicken Bauch zu sprechen, dürfte übertrieben sein. Da ist häufig für Fremde noch gar nicht erkennbar, dass eine Schwangerschaft vorliegt.


Da dies von Frau zu Frau variieren kann, sollte man mit solchem Abbügeln vorsichtig sein.

Ich würde hier zu einem Anwalt raten.

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#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2091 Beiträge, 552x hilfreich)

Ich sehe das wie schon einige andere hier:

Aus dem Eingangsbeitrag ist nichts ersichtlich, was die Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens rechtfertigen würde. Im Ursprungsverfahren bekannte Beweise, die evt. falsch gewürdigt werden, sind keine "neuen" Beweise.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4009 Beiträge, 643x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da dies von Frau zu Frau variieren kann, sollte man mit solchem Abbügeln vorsichtig sein.

Von einer Minderjährigen, kann man das in dieser Situation eher nicht erwarten oder einschätzen, ob ein dickerer Bauch warum auch immer vorhanden ist.

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#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zunächst einmal muss ich entschuldigend vorbringen, dass ich erst jetzt - zum Ende meines Feierabends - auf dieses Thema gestoßen bin und an dieser Stelle nur knapp sowie ohne die Vorkommentare gelesen zu haben, antworten kann. Ich verstehe, dass wir uns in der Sache durchaus (selten) tief im 13. Abschn. (also irgendwo um den 176c Abs. 1 Nr. 3 StGB herum) befinden.

Zitat (von ButterflyZ):
es fällt mir sehr schwer das Folgende hier zu schreiben
Das ist allerdings in der Natur der Sache begründet. Ob nun die geklaute Kokosnuss oder der schwere Kindesmissbrauch - es fällt TEn rglm. schwer, darüber zu schreiben - aber irgendwann gewöhnt sich die Forengemeinschaft daran :wink:

Zur Sache:

- Der Verlobte ist seit - inkl. U-Haft - zwei von insgesamt 5,5 Jahren inhaftiert wg. 176c StGB (nehme ich an).
- Frage: Gab es deliktsverwandte Vorbelastungen?

- Die Verletzte (das minderjährige Mädchen) hat ihre Aussage (zuungunsten des jetzt Verurteilten) getätigt.
- Frage: In welchem Verhältnis stand die Verletzte zu den beiden Verurteilten?

Ich habe noch weitere Fragen, die aber eigentlich erst Sinn ergeben, sobald die Vorgenannten beantwortet sind. Was mich überdies irritiert, ist die Verteidigungsstrategie: Bei klarer Beweislage ist es in diesem Deliktsfeld üblich, dem verletzten Kind eine (weitere) Aussage zu ersparen (was sich rglm. strafmildernd auswirkt). Der Verzicht auf Zeugen (zugunsten) oder die Aussageverweigerung des Angeklagten sprechen dafür (dann wäre ein Geständnis aber noch zielführender gewesen).

Dass dann noch ein Gutachten angestrebt wurde ist ja gut und schön, aber wenn die Verteidigung in der HV doch durchgehend schweigt - wozu bedarf es eines solchen? Ich verstehe diesen Fall noch nicht so ganz..

Zum zweiten Teil des Themas: Dass es vermeintlichen Kinderschändern selbst in deutschen Gefängnissen nicht allzu gut ergeht, sollte ja mittlerweile zum Allgemeinwissen gehören.

Zur Möglichkeit der Wiederaufnahme könnte man einmal 359 StPO studieren. Was man allerdings in HV oder Revision versäumt hat, macht man hier nicht mehr wett.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ButterflyZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nein es gibt keine vorbelastungen.
Es ist die Tochter von mein Verlobten sein Cousin seine Freundin.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40703 Beiträge, 14406x hilfreich)

Ist doch alles ziemlich einerlei. Fakt ist, wir haben eine rechtskräftige Entscheidung, an der nicht mehr zu rütteln ist. Das muss man endlich akzeptieren und sein Leben darauf einstellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Es ist die Tochter von mein Verlobten sein Cousin seine Freundin.
Also die Tochter der Lebensgefährtin des Cousins des Verurteilten, ja? Und es ging um diese eine Tat anlässlich der Familienfeier? Der Verurteilte war in keiner Weise vorbelastet und Anklage bzw. Gericht stützten sich auf die (offenbar glaubhafte) Aussage der Verletzten, auch wenn die Zeugenaussage der Mutter teilweise widersprüchlich dazu ausfiel? Dann würde ich bei den 5,5 Jahren einmal davon ausgehen wollen, dass man die Tat nach 176c Abs. 3 StGB abgeurteilt hat, aber eigentlich ist es nicht unsere Aufgabe, uns die Grundlagen der Themen selbst herzuleiten. Irgendwie.. hmm.. fehlt mir hier noch irgendetwas zum Verständnis.

Bei dem Gutachten geht es - das kann ich jetzt ebenfalls nur vermuten - um ein Glaubwürdigkeitsgutachten, was natürlich rglm. dann naheliegend wäre, sofern es sich bei der Verletzten um die einzige Zeugin handelte.

Zu den Entlastungszeugen: Nach den bisherigen Schilderungen - und sofern ich diesen Fall halbwegs verstanden habe - würde ich diese doch bereits im Vorverfahren akquirieren. Und den Angeklagten hat man durchweg schweigen lassen? Also Verzeihung, aber da ist doch irgendetwas schief. Das bislang geschilderte Verteidigungsverhalten zeugt hier durchweg von konsequenter Zustimmung zur Anklage. Natürlich sind solche Verfahren komplexer, aber dann benötigen wir hier auch entsprechendes Futter. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich hier (ganz abgesehen von unserer grundsätzlichen Unfähigkeit zur Rechtsberatung an dieser Stelle) nichts, was eine Wiederaufnahme rechtfertigen würde. Wer sich (ich wiederhole mich) als "eindeutig Unschuldiger" durch eine dann derart fatale (bzw. nicht vorhandene) Verteidigungsstrategie selbst in den Knast bringt, hat seine Chance schließlich selbst vertan. Die Wiederaufnahme ist für einen solchen Fall nicht gedacht. Ich wüsste auch nicht, wo man da ansetzen wollte; mit der strafbaren Falschaussage der Verletzten als Zeugin? :bang:

Ich muss an dieser Stelle wohl nicht darauf hinweisen, wie schwierig es für (durch die Tat bereits rglm. traumatisierte) minderjährige Missbrauchsopfer ist, die Missbrauchshandlung erneut zu schildern (und damit zu durchleben) - und dann auch noch ggü. Fremden in einem Gerichtssaal.

Dieses hätte man dem Opfer durch ein Geständnis ersparen können - hat man aber nicht, man hat lieber geschwiegen und auf Entlastungszeugen verzichtet. Pardon, aber nach meiner bescheidenen Erfahrung passt das für mich nicht - oder es fehlt ein erhebliches Stück an Vortrag.

Zitat (von ButterflyZ):
Ich bin 15 Jahre mit ihm zusammen und kenne ihn.
Auch wenn es 50 Jahre wären - diese subjektive Empfindung wiegt praktisch wenig. Auch müsste überhaupt definiert werden, was mit diesem "ich kenne ihn" gemeint sein soll. Nur als Beispiel: Man könnte überzeugt sein, dass die Person nicht pädophil oder -sexuell veranlagt ist - und das könnte sogar durchaus zutreffen. Nun wird allerdings ein erheblicher Teil an Missbrauchstaten gar nicht aus der sexuellen Präferenz heraus begangen, sondern zur Befriedigung eines Machtbedürfnisses, als Kompensationhandlung, aus sadistischer Neigung usw. Wie möchte man so etwas - egal wie lange man die Person kennt - per se ausschließen?

Wenn ich zu meinem jetzigen (sehr eingeschränkten) Kenntnisstand ein Fazit ziehen müsste, so ist sich der Verurteile zwar seiner Schuld bewusst, wollte sich aber nicht die Blöße (z.B. ggü. der TEin oder auch sich selbst) geben, eben jene einzugestehen. Dann (und bislang nur dann) ergeben mir die bisherigen Schilderungen irgendwie Sinn. Die andere Alternative (den Totalausfall der Strafverteidigung) würde ich erstmal zurückstellen.

-- Editiert von User am 19. Oktober 2023 23:35

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40703 Beiträge, 14406x hilfreich)

Wieso gehst Du von einem Totalausfall der Verteidigung aus? Ein Strafverteidiger wird seinem Mandanten dann zum Schweigen raten, wenn es angesagt ist, d.h., wenn eine persönliche Stellungnahme alles noch schlimmer machen würde. Das wird vorab mit dem Angeklagten besprochen. Und der Angeklagte kann ja trotzdem jederzeit abweichend von der vom Anwalt entwickelten Strategie das Wort ergreifen. Kein Anwalt scheut sich während des gesamten Verfahrens irgendwelche Beweisanträge zu stellen. Im Ermittlungsverfahren Anregungen zu geben, der Staatsanwalt nimmt sie, wenn sie denn weiterführen, gerne auf, im Zwischenverfahren das Gericht ebenfalls, und auch im Hauptverfahren. Nur, man kann sich auch durch Beweisanträge, die nichts mit dem eigentlichen Verfahren zu tun haben, lächerlich und unbeliebt machen.

Aber all das ändert nichts daran, dass das Verfahren abgeschlossen ist. Das sollte doch mal endlich im Kopf der Fragestellerin ankommen. Wenn es ihr hilft, kann sie natürlich einen Fachmann für Wiederaufnahmeverfahren mandatieren, der das alles überprüft. Wenn er gründlich ist, dann wird dass einen mittleren Betrag im 4-stelligen Bereich kosten. Und er wird vermutlich zu demselben Ergebnis kommen wie wir hier. Wäre es nicht sinnvoller, diesen Betrag anderweitig zu verwenden?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso gehst Du von einem Totalausfall der Verteidigung aus?
Bitte lese und verstehe meinen Beitrag erneut, insbesondere meine Herleitungen, die zu..
Zitat (von DeusExMachina):
Die andere Alternative (den Totalausfall der Strafverteidigung) würde ich erstmal zurückstellen.
..geführt haben. Danach können wir über die Sinnhaftigkeit diskutieren, einen vermeintlich überzeugten Unschuldigen nebst Entlastungszeugen schweigen zu lassen, um ihn aufgrund einer Belastungszeugin 5,5 Jahre in den Bau zu schicken. Einverstanden?

-- Editiert von User am 21. Oktober 2023 01:13

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Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#15
 Von 
ButterflyZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren die anwälte schuld es waren Pflichtverteidiger und es wurde gesagt es geht auch ohne Zeugen gut. Wir waren noch nie vor Gericht und kennen uns damit nicht aus und haben auf die Anwälte vertraut.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ButterflyZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit Gegenanzeige hat jemand damit Erfahrungen ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ButterflyZ
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit Gegenanzeige hat jemand damit Erfahrungen ?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33901 Beiträge, 17613x hilfreich)

Die würde umgehend eingestellt, denn juristisch ist hier ja alles geklärt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1797 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Es ist die Tochter von mein Verlobten sein Cousin seine Freundin.


Ah, ja...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 342x hilfreich)

Zitat (von ButterflyZ):
Was ist mit Gegenanzeige hat jemand damit Erfahrungen ?
Also ja, ich verstehe, dass man nach diesem Strohhalm in der Hoffnung auf Wiederaufnahme greift. Aber ich kann hier so einiges nicht nachvollziehen (s. meine vorherigen Beiträge).

Ganz allgemein muss ich einmal recht naiv fragen: Fällt einem tatsächlich erst jetzt - zwei Jahre später - auf, dass es vielleicht doch keine so gute Idee war, im Rahmen der HV die Anklage stillschweigend zu akzeptieren? Das kann ich mir nicht vorstellen. Ebenso wenig kann ich mir vorstellen, dass die Verteidigung (auch wenn sie "nur" i.S.d. notwendigen Verteidigung beigeordnet wurde) aus reiner Gleichgültigkeit ihren Mandant für 5,5 Jahre einfahren lässt. Es scheint ja durchaus Gründe gegeben zu haben, auf Aussage und Entlastungszeugen zu verzichten (z.B. eine erdrückende Beweislage, dann wiederum verstehe ich nicht, weshalb man nicht geständig war (s.o.), aber nun gut).

Zur Gegenanzeige: Da zu dem Fall bislang so gut wie gar nichts geschildert wurde, ist auch eine Beurteilung an dieser Stelle unmöglich. Meine allererste Frage dahingehend wäre, weshalb sich die Tochter der Lebensgefährtin des Cousins Ihres Verlobten überhaupt in die Situation begeben sollte; also warum hätte sie diese erhebliche Straftat erfinden sollen? Welchen Nutzen hätte sie gehabt? Und - ich wiederhole meine bisherigen Beiträge - es ist schon durchaus nicht einfach, gerade vor Gericht seinen eigenen Missbrauch zu schildern - da geht es dann nämlich auch ins Detail.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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