Unterschlagung - gibt es die Möglichkeit der Verjährung?

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
mallorca2004
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung - gibt es die Möglichkeit der Verjährung?

Hallo lieber Leser,

ich habe vor ungefaehr 3 jahren , nach der trennung meiner damaligen freundin, den faden meines bis dahin normalen lebens verloren. ich habe mehrere unterschlagungsdelikte begonnen(3-gesamtschaden =8000e) und habe auch sonst einiges an schulden hinterlassen. ich lebe nun seit dieser zeit im ausland und moechte mich erkundigen was ich zu tun habe um einigermassen mein leben wieder in den griff zu bekommen. ich gehe stark davon aus das ich per haftbefehl gesucht werde. moechte mich dieser sache eigentlich stellen, will aber nicht ins gefaengnis. gibt es die moeglichkeit der verjaehrung? was kann ich tun? kann mir jemand helfen?besten dank und viele gruesse
uwe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die regelmäßige Verjährungsfrist bei Unterschlagung beträgt 5 Jahre. Der Erlass eines Haftbefehls (u.a.) ist eine "verjährungsunterbrechende Maßnahme" nach § 78c StGB . Jede "Unterbrechung" läßt die Verjährungsfrist von neuem beginnen. Absolute Verjährungsfrist sind idF. 10 Jahre.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Tja, da müssen sie wohl noch ein bißchen im Ausland bleiben!!

Im Ernst: Schon mal was davon gehört, dass man zu seinen Taten stehen sollte??

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Wenn Sie vorher noch nicht straffällig wurden, dann wird man Ihnen bestimmt keine Freiheitsstrafe aufbrummen. Schließlich war es eine schwierige Lebensphase, die schon lange zurückliegt.

Sowas wird immer mitberücksichtigt. Mit einem guten Anwalt wird die Sache bestimmt gut ausgehen (Geldstrafe oder Bewährung).


Gruß
Harry!


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#4
 Von 
pummeluff60
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin zufällig auf die Frage gestossen.
Verstehe ich das richtig, daß ich wie der Fragesteller nur 10 Jahre im Ausland bleiben muß, d.h. mich nicht erwischen lassen darf und dann kann ich sogar das Geld behalten und muß es den Leuten, denen ich es geklaut habe nicht einmal zurück erstatten ?

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#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ pummeluff60

Sorry, nicht böse sein aber Ihre Antwort halte ich für realitätsfern und recht naiv. Sofern Sie sich nach einer Straftat ins Ausland abgesetzt haben befinden Sie sich auf der Flucht. Das hat nichts mit einem beruflichen Auslandsaufenthalt zu tun. Sie leben in ständiger Angst entdeckt zu werden, Sie dürfen nicht krank werden und eine einfache Routinekontrolle der Polizei kann schon das Ende Ihrer Flucht bedeuten, da besonders in Europa der Datenaustausch immer dichter wird. Dann ist da noch die Angst vor den deutschen Zielfahndern, die Sie suchen werden und diese Leute beherrschen auch ihren Job.

Sie leben in dem Land ohne soziale Bindungen, sind immer auf dem Sprung. Darüber hinaus beherrschen Sie evtl. nicht oder nur teilweise die Landessprache. Als Folge vereinsamen Sie immer mehr. Apropos Geld: Sie müssen damit Ihre Flucht finanzieren, da Sie ja in der Regel kaum Gelegenheit zum Arbeiten haben. Ein legaler Job scheidet eh aus. Was meinen Sie, wieviel Geld brauchen Sie für die 10 Jahre?

Last but not least haben Sie vielleicht noch Familie in Deutschland. Irgendwann reift auch bei Ihnen der Wunsch sie wieder zu sehen.

Das alles hat nichts mit Abenteuer zu tun. Zehn Jahre sind daher eine lange Zeit.

Viele Grüße,

barchetta

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