Brauche dringend Hilfe; siehe auch Beitrag 7.06

11. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Julia83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Brauche dringend Hilfe; siehe auch Beitrag 7.06

Hallo zusammen,

am 7.06.2004 (Seite 20) habe ich schonmal einen Beitrag bzgl. meines Ladendiebstahls verfasst. Letzte Woche habe ich Post bekommen; darin steht, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mich erhoben hat, die demnächst vor dem Jugendgericht verhandelt wird. Morgen habe ich einen Termin mit einer Frau von der Jugendgerichtshilfe, die mit mir über meine Lebenumstände und vorallem Tathintergründe sprechen will.

Ich habe aber nicht wirkllich eine Erklärung für mein Handeln. Was soll ich denn da sagen? Kann mir bitte jemand eine Antwort geben? Angenommen ich würde einfach sagen, dass ich kein Geld bei mir hatte- das wäre wohl eine ziemlich dumme Ausrede und noch lange kein Rechtfertigungsgrund für diese Straftat.

Ich bereue wirklich, dass ich so dumm war den selben Fehler ein 2. Mal gemacht zu haben. Bitte helft mir!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julia83
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Achso, was ich auch noch fragen wollte, wenn es dann zu dieser Verhandlung vor Gericht kommt, muss ich die Kosten des Verfahrens tragen? Wie teuer wird das dann für mich? Ich möchte nicht, dass meine Eltern in die Sache mit reingezogen werden. Zum Glück habe ich eine eigene Wohnung und die Post wird direkt zu mir geschickt. Ich bin aber nur Studentin und habe nicht so viel Geld. Kann es sein, dass meine Eltern Post bekommen, um die Verfahrenskosten für mich bezahlen zu müssen.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der Termin bei der JGH ist halb so schlimm. Du solltest dort einfach "frei von der Leber weg" reden.

In Jugendstrafsachen wird im allg. auf die Auferlegung von Kosten und Auslagen verzichtet [ §§ 74 iVm. 109(2) JGG ]

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die JGH ist auch in der Hauptverhandlung vertreten und soll da Stellung nehmen. Dabei zeigt sich, dass sie in der Regel noch mildere Vorstellungen hat als der Verteidiger, so es denn einen gibt. Das Ganze ist also, wie Bob schon schrieb, harmlos.

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